Beschluss zur Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit

der Lernmittelfreiheit

DerBezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf bittet die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Lernmittelfreiheit wieder einzuführen.

Begründung:

Der Grund für die Einschränkung der Lernmittelfreiheit (Klage des Landes Berlin bezüglich Finanzausgleich) ist weggefallen. Der Spareffekt für den Finanzsenator steht in keinem Verhältnis zu dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der von Lehrkräften und ehrenamtlich engagierten Eltern geleistet werden muss. Dies gilt insbesondere, wenn ein Lernmittelfonds eingerichtet worden ist. Für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die aus sozialen Gründen von der Zuzahlung befreit sind, ist mit der Bücherausgabe eine Stigmatisierung verbunden. Die aus datenschutzrechtlichen Gründen vorgesehenen Abläufe haben sich in der Praxis als untauglich erwiesen. Im Abgeordnetenhaus gibt es derzeit eine parlamentarische Mehrheit für die Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit.

Juli 2009