Beschluss zu Schulhelfern für Förderzentren

Beschluss des BEA-Charlottenburg-Wilmersdorf
vom 09.06.2009 zu Schulhelfern für Förderzentren

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf hat auf seiner Sitzung am 09.06.2009 beschlossen, bei 5 Enthaltungen:

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt das Schreiben des Elternzentrums Berlin e.V vom 02.06.2009 an SenBWF und SenFin betreffend die "Überarbeitung des Grundsatzpapieres(Rdschr II Nr. 41, SenBJS) "Regelungen und Verfahren zur Umsetzung der ergänzenden Pflege und Hilfe" *hier:* Schulhelfer - Adäquate Bildung für autistische Kinder an Berliner Förderzentren" und bittet die beteiligten Senatsstellen insbesondere darum,

das Recht auf adäquate Bildung autistischer Kinder durch individuelle Maßnahmen zu ermöglichen und auch dauerhaft zu gewährleisten unter Maßgabe des Berliner Schulgesetzes §2 und der Sonderpädagogikverordnung - - SopädVO - Nachteilsausgleich § 39.

Artikel 24 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu beachten

Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten

die europäischen Sozialcharta zu beachten, speziell Artikel 15 und 17.

die Tätigkeitsbeschreibungen für Schulhelfer nicht zum Nachteil autistischer Kinder zu vereinheitlichen, sondern die lern- und kommunikationsunterstützenden Maßnahmen durch Schulhelfer zu erhalten, wie z.B. Unterstützung beim Einsatz besonderer Unterrichtsmittel
(Computer, mechanische Hilfsmittel), Unterstützung bei der Durchführung von Arbeitsaufträgen, Unterstützung bei der Anpassung von
Unterrichtsmaterial nach Absprache mit den zuständigen Lehrern, die besondere 1:1-Arbeit in unterstützter Kommunikation.

sich ein Beispiel zu nehmen an Expertenpapieren, wie dies z.B. in Nordrhein-Westfalen geschieht.


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