Missbilligung des Ausschlusses und des entzogenen Rederechts des BEA-Mitgliedes Günter Peiritsch in der Facharbeitsgruppensitzung des Landesschulbeirates vom 08.05.2013, durch dessen Vorsitzende

 

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf hat auf seiner Sitzung vom 14.05.2013  (mit 25 Ja-, 1 Neinstimme bei 4 Enthaltungen) beschlossen:

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf (BEA-C-W) missbilligt den Ausschluss seines Mitglieds Günter Peiritsch aus der Facharbeitsgruppe des Landesschulbeirates, die eine Stellungnahme zu den Empfehlungen des Beirates "Inklusive Schule in Berlin" des LSBs entwickeln sollte, sowie den gegen ihn verhängten Entzug des Rederechtes in der Sitzung vom 08.05.2013, durch Frau Dunja Wolff, der Vorsitzenden des LSB.

Darüber hinaus sollen die Mitglieder im Landeselternausschuss aus dem Bezirk CH-WI diese wiederkehrenden Konfliktsituationen in Bezug auf die Transparenz von Arbeitszwischen-ergebnissen und Ähnlichem bei der Zusammenarbeit zwischen den Gremien, auch auf dieser Landesebene thematisieren und hierzu eine entsprechende Stellungnahme einfordern.

Begründung:

Frau Dunja Wolff hatte in ihrer Funktion als Vorsitzende des LSB vor der Sitzung schriftlich und zu Beginn der Sitzung mündlich den Ausschluss von Günther Peiritsch verkündet (s. Anlagen).  Zu der Sitzung des Arbeitskreises waren ursprünglich sämtliche Mitglieder des LSB sowie deren Stellvertreter zur Mitarbeit eingeladen. Die Teilnehmer waren mithin nicht als Privatpersonen in der Arbeitsgruppe engagiert, sondern als Vertreter diverser Gremien und als aktive Teilnehmer am laufenden Prozess der Meinungsfindung zur Inklusiven Schule in Berlin, so auch Günter Peiritsch, der vom BEA-C-W durch Beschluss ausdrücklich als Mitglied der AG bestellt wurde. Nachdem Günter Peiritsch sich geweigert hatte, die Sitzung zu verlassen verhängte Frau Wolff ein Redeverbot. Frau Wolff hat ihre Stellung als Vorsitzende des Gremiums damit missbraucht. Sie nannte auch auf Nachfrage keine rechtlichen Grundlagen ihres eigenmächtig verhängten Urteils und hat dem Betroffenen darüber hinaus in ungebührender Weise die Möglichkeit verwehrt, seinen Widerspruch gegen diesen Ausschluss und den Entzug des Rederechts vorzutragen.
 
Vorwand des Ausschlusses war, wie dem schriftlichen Ausschluss zu entnehmen ist, die Behauptung, Günther Peiritsch habe eine Zusammenfassung der Ergebnisse einer vorherigen Sitzung pflichtwidrig öffentlich gemacht. Weder durch das Schulgesetz, noch durch die GO des LSB ist auf Grund der vorliegenden Sachlage eine solche Maßnahme, noch dazu auf diese Art, gedeckt.

Wie Günther Peiritsch zudem ausführte, wurde in Bezug auf die betreffenden Fachgruppensitzungen jedoch zu keinem Zeitpunkt, wie sonst üblich, Verschwiegenheit vereinbart.
Auch hatte er weder Namen genannt noch Personen zitiert sowie ausdrücklich und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorgelegten Zusammenfassung um ein formuliertes Zwischenergebnis bzw. um einen unvollständigen Entwurf zu einer Stellungnahme des LSB handelt. Beabsichtigt war damit eine Zwischeninformation mit der Gelegenheit zur inhaltlichen Rückkopplung, die in die weitere Diskussion eingebracht werden sollte.
 
Aus Sicht des BEA Charlottenburg-Wilmersdorf ist diese Form der Informationsweitergabe für die demokratische Willensbildung des entsendenden Gremiums sinnvoll und notwendig. Gerade bei der Entwicklung des Themas Inklusive Schule kommt einer möglichst breiten Beteiligung der Betroffenen besondere Bedeutung zu. Dies ist nach Auffassung des BEA-C-W im konkreten Fall zum richtigen Zeitpunkt, inhaltlich korrekt und innerhalb der befassten Kreise auf Grundlage eines erteilten Mandates, geschehen. Hier von einer verfrühten oder gar verzerrten, breiten Veröffentlichung zu sprechen, ist absolut unangebracht. Es wurden weder Namen genannt noch Personen zitiert. In der Art des Berichtens wurden von Günter Peiritsch somit die üblichen Gepflogenheiten berücksichtigt, damit ein freier und ungeschützter Gedankenaustausch auf Arbeitsebene auch im Nachgang gesichert bleibt.

Der Vorwurf durch das Weiterreichen der Zusammenfassung, die Verfasserin im Sinne einer Autorin durch zu frühe Weitergabe eines Werkes respektlos behandelt zu haben, ist eine unzutreffende Überhöhung. Es handelt sich hierbei um die schriftliche Zusammenfassung der bis dahin geleisteten Arbeit der Teilnehmer, die von der Vorsitzenden als auch von Günter Peiritsch als besonders zutreffend und gelungen gelobt wurde. Es bleibt demnach unklar, was an diesem zusammengefassten Meinungsbild der Facharbeitsgruppe zu verschweigen oder gar unrichtig wäre. Herr Peiritsch hat seinen besonderen Respekt gegenüber dem inhaltlichen Stand des Ergebnisses (an dem er ebenfalls beteiligt ist), sowie der Verschriftung explizit formuliert.

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf bedauert, dass ein entsprechender Beitrag durch Herrn Peiritsch in der Diskussion mit Frau Volkholz und Herrn Dobe ( SenBJW) auf diese Weise verhindert wurde.

Berlin 14.05.2013

Anlagen:
Anlage 1: Mailverkehr bezüglich Ausschluss
Anlage 2: LSB-Ausschlussschreiben - Frau Wolff
Anlage 3: Widerspruch - Herr Peiritsch
Anlage 4: LSB_Anmerkungen_Beiratsempfehlungen