BEA Beschluss zum Prozedere der Härtefallregelung in Bezug auf das Schulessen

 

 

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf hat auf seiner Sitzung am 11.02.2014 beschlossen:

An

Bildungssenatorin Frau Sandra Scheeres

Herrn Dirk Medrow (Senatsbildungsverwaltung)

Zur Kenntnis:

Schulstadträtin CH-WI Frau Elfi Jantzen

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, die Antragstellung als auch die Abwicklung in Bezug auf die Härtefallregelung bei der Versorgung mit Schulessen außerhalb des persönlichen schulischen Umfeldes eines Kindes zu organisieren.

Das geplante Verfahren, mit Offenlegung der detaillierten persönlichen finanziellen Verhältnisse der betroffenen Familien in den Schulen, ist in hohem Maße entwürdigend und dazu angetan, stigmatisierend zu wirken. Dies geht absehbar zu Lasten der Essensversorgung der betroffenen Kinder. Bereits in der Vergangenheit kam der Härtefallfonds auch aus solchen Gründen kaum zum Tragen. Die ergänzende Betreuung (Hort) aber auch die Schulpflicht selbst reicht über die Mittagszeit hinaus und die Senatsbildungsverwaltung ist in gleichem Maße dazu verpflichtet, die Essensversorgung unserer heranwachsenden Kinder wenigstens ohne stigmatisierende oder schwer überwindbare Hemmnisse solcher Art, sicher zu stellen.

Um schriftliche Stellungnahme wird gebeten

André Nogossek

Vorsitzender des Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

 

Siehe hierzu:

http://bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=3483:sicherstellung-der-schulischen-mittagessensversorgung-von-schuelerinnen-und-schueler-aus-familien-in-temporaerer-finanzieller-notlage&catid=231:infos-von-senbwf