Beteiligung am geplanten Volksbegehrens „100% Unterrichtsgarantie“ ?

Die LehrerInnen-Initiative „Bildet Berlin“ – vormals „Verbeamtung Jetzt!“ - initiiert ein Volksbegehren "Unterrichtsgarantie".
In einer vorangegangenen Landeselternausschusssitzung (LEA) wurde dieser Plan auf Einladung des Vorstandes von den Initiatoren vorgestellt und eine spontane Beteiligung des LEA beschlossen. Dieser Beschluss wurde aber nur mit knapp der Hälfte der 24 Mitglieder herbeigeführt und kritische Stimmen gegen eine solche Großunternehmung in dieser Konstelation und den Rahmenbedingungen die dem LEA für seine Aufgaben zur Verfügung stehen, kamen in dieser verkürzten Meinungsbildung nicht zum Tragen. Das soll in der nächsten Sitzung nochmals zur Sprache kommen.  Die Ablehnungsgründe sind in einem Antrag des Bezirkselternausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf zur LEA Sitzung am 22.05.2015 zusammen gefasst (unten).

Bevor dieser jedoch zur Behandlung in der Sitzung der Landesvertretung der Berliner Elternschaft aufgerufen werden kann, wird bereits drei Tage zuvor am 19.05. mit "Bildet Berlin" in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Fakten schaffender Weise die Beteiligung des LEA veröffentlicht, obwohl die Forderungen des gestellten Antrages bekannt sind. Keine unproblematische Verfahrensweise, die neue Probleme schafft.

Der Gegenstand des Volksbegehrens ist zweifelsfrei akut und aufzugreifen, die Vorgehensweise allerdings noch nicht zu Ende gedacht bzw. seriös abgestimmt.

Hier der eingereichte Antrag und seine Argumente:

Antrag zur Beschlussvorlage im Landeselternausschuss Berlin (17.04.2015)
Antragsteller: Günter Peiritsch

 

Der Lea möge beschließen:
1.) Der Beschluss ohne Vorlage, zur Beteiligung eines Volksbegehrens "110% Unterrichtsgarantie" aus der LEA-Sitzung vom 13.03.2015 wird aufgehoben.
2.) Der LEA wird sich an dieser geplanten Aktion nicht beteiligen.

Begründungen zu

1.)
• Dieser Beschluss, der unmittelbar nach der Präsentation durch "Bildet Berlin" und einer mit nicht ausreichend geprüften Fakten unterlegten Diskussion vom Vorstand eingeholt wurde, steht nicht im gebührenden Verhältnis zur Tragweite des Vorhabens.
Diese Art der Behandlung kommt einer Spontanbeteiligungsentscheidung gleich, die dem Thema nicht gerecht wird. Eine Beschlussfassung dieser Dimension war in der Einladung zur Sitzung nicht abzusehen.
• Es steht nicht fest, wer letztlich die Initiatoren des angekündigten Volksbegehrens sein werden, die der LEA und demgemäß die Bezirkselternausschüsse möglicherweise bis in unsere Schulen hinein als Elterngremium des Landes unterstützen sollen.
• Die aktive und assoziative Beteiligung an dieser öffentlich lautstark vorzutragenden Aktion, soll für alle möglichen Teilnehmer offen stehen.
• Weder Aufwand, Kosten oder Rechtsgrundlagen sind vom Vorstand in gebührender Weise nach eigener Prüfung vorgetragen worden.
• Die konkreten Erwartungen an uns als Gremium sind nicht ausreichend benannt, um ein solches Engagement beschließen zu können.
• In jeder Hinsicht sind unsere Kapazitäten und Ressourcen sehr begrenzt und das von der schulischen Elternschaft Berlins von uns erwartete Engagement in einer Vielfalt von aktuellen bildungspolitischen Themen ist demgegenüber bewusst abzuwägen.
• Der LEA sollte mit seiner Stellung umsichtiger umgehen. Er sollte die möglichen Folgen sorgfältiger abwägen, als auch die Außenwirkung einer solchen Erklärung bzw. Beteiligung, mit der aktiv geworben (werden) wird, bedenken.

zu 2.)
• "Bildet Berlin" wirbt u.a. mit der potenten Beteiligung bzw. Unterstützung seines Planes durch die GEW1. Dem ist nach Prüfung dieser Aussage, auch als Begründung zu diesem Antrag, eine wesentliche Begründung des Landesverbandes der GEW zu dessen beschlossener Nichtbeteiligung entgegenzuhalten:
1 Zitat Konzeptpapier - Volksbegehren: "5 Unterstützer
• Unterstützer aus bildungsinteressierten Gruppierungen (LSA, LEA, GEW und Bildet Berlin!) "
GEW-Protokollauszug:
"LV‐Beschluss 011/03/15 vom 23.03.2015
Volksbegehren „110% Unterrichtsgarantie“
Die GEW BERLIN spricht sich gegen die Initiierung eines Volksbegehrens „110% Unterrichtsgarantie“ aus.
Dafür sind folgende Gründe ausschlaggebend:
Gelingensbedingung für ein solch umfangreiches Vorhaben ist die Existenz eines breiten Bündnisses.
Dieses Bündnis muss das von einem weitest gehenden inhaltlichen Konsens in Bezug auf das Ziel und einem hohen gegenseitigen Vertrauen getragen werden.
Beide Bedingungen sehen wir als nicht gegeben an.
..."
• Sollte mit einem solchen Volksbegehren nicht der nötigen Erfolg durch den LEA erzielt werden, dann ist dieses wichtige Thema in der Öffentlichkeit und zitierbar als "in der Realität nicht so akut wie vorgetragen", auf längere Zeit verbrannt. Auch das sollte man bildungspolitisch verantwortungsvoll abwägen, bevor man einen solchen Prozess lostritt.
• "Bildet Berlin" bietet an, das Volksbegehren in den Bezirkselternausschüssen vorzustellen und zu erklären. Als aktive Unterstützer sollten die Gremienvertreter des Landeselternausschusses in der Lage sein, ein Volksbegehren, dem sie per Beschluss als Unterstützer zur Verfügung stehen, selbst zu vertreten und die Beweggründe sowie die Beherrschbarkeit, entsprechend darzustellen.
• Die Begründung für die Idee eines solchen Volksbegehrens, dass
"4.1 Warum ein Volksbegehren?
• Petitionen, Protestschreiben und Unterschriftenlisten zeigen leider wenig Wirkung... "
( Zitat Konzeptpapier ‐ Volksbegehren)
sollte sich der LEA als Landesgremium in seiner Funktion, selbstbewusst nicht zu eigen machen.
• Die Inhalte dieser Forderung sollte der LEA aktiv in seiner Eigenschaft als verfasstes Landesgremium selbst und eigenständig im aktiven Zusammenwirken mit den Bezirkselternausschüssen prüfen, ausgestalten und in geeigneter, sowie leistbarer Form wirkungsvoll vertreten können. Diese eigenständige Kernkompetenz des Landeselternausschusses sollte er, auch mit Blick auf weitere bildungspolitische Herausforderungen, zu stärken suchen. Eine Kooperation mit anderen Gremien und Verbänden, wie in der Vergangenheit schon mehrfach erfolgreich praktiziert, ist davon sicher nicht tangiert. Die Ziele, Güte und die Vertretbarkeit sind aber jeweils Bedacht zu prüfen und auf einen selbst auferlegten, größtmöglichen, gemeinsam getragenen Konsens zu bringen.
• Nach eingeholtem Meinungsbild in der Sitzung des Bezirkselternausschusses
Charlottenburg-Wilmersdorf vom 14.04.2015, ist dieser Antrag und seine Begründung inhaltlich in obiger Form, im Landeselternausschuss einzubringen.

Der BEA Charlottenburg-Wilmersdorf steht für eine Unterstützung des geplanten Volksbegehrens demnach nicht zur Verfügung.



Antrag zur Beschlussvorlage im Landeselternausschuss Berlin in der Sitzung am 22.05.2015
Antragsteller: Günter Peiritsch

Der Lea möge beschließen, dass
-  die öffentlich assoziierte Nähe zu Bildet Berlin, wie in der Presse am Wochenende dargestellt wurde, zu meiden ist, da keine erkennbare oder den Mitgliedern bekannte gemeinsame Arbeitsebene existiert.
-  keine weiteren gemeinsamen Auftritte mit Dritten, wie in der Presse vom Wochenende geschehen, mehr zuzulassen sind, ohne vorher beim Gremium um das entsprechende Einverständnis nachgefragt zu haben, sowie
-  das Landesgremium solchen Anschein gemeinsamer Verbundenheit mit dritten Organisationen mit entsprechender Sorgfalt zu meiden hat und
-  selbst bei partiellen gemeinsamen Aktionen mit Drittorganisationen, grundsätzlich auch Details der Zusammenarbeit und öffentlicher Auftritte mit den Mitgliedern im Vorfeld abzustimmen sind.

Begründung:
Wie aus der Anlage zu entnehmen ist, tritt Herr Bubis und Bildet Berlin schneller als gedacht mit dem Landeselternausschuss als Partner in einer Art, die auch bei anderen Organisationen bereits mit Befremden wahrgenommen wird, auf.
Entgegen dem erweckten Anschein, unterhalten wir keine gemeinsame Arbeitsplattform und schon gar keine, die 800.000 Stunden Unterrichtsausfall gemeinsam seriös ermittelt haben soll.
(Eine inhaltlich berechtigte Befassung mit dem Thema durch unser Gremium ist hier nicht angesprochen)
Ein solch klärender Antrag ist auch deshalb geboten, da eine derartige Veröffentlichung zustande kommt, obwohl
-  ein schwebender Aufhebungsantrag bezüglich dieser beabsichtigten Zusammenarbeit eingebracht wurde und dies auch hinlänglich bekannt ist, als auch
-  die weiteren Vorstellungen der Ausgestaltung der bisher beschlossenen Absichtserklärung seitens des LEA, ein Volksbegehren gemeinsam mit Bildet Berlin durchzuführen, weder inhaltlich noch in Art und Weise bisher dargelegt wurde. Es ist also noch gar nicht absehbar, ob das alles tatsächlich zusammenpasst, wenn es konkret werden sollte.

Aus diesen Gründen ist mit einer öffentlichen Darstellung, einer gemeinsamen Zusammenarbeit in jedem Falle Zurückhaltung geboten. Der Landeselternausschuss muss sich einer solchen Außenwirkung und etwaiger Folgen bezüglich seiner Position und Kernaufgaben, bewusst werden.