Anfrage an die Senatsbildungsverwaltung und den bezirklichen Schulträger per Eilantrag und Beschluss zur Unterbringung von Flüchtlingen in schulischen Sporthallen sowie der Antwort der Schulaufsicht

 

 

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf hat auf seiner Sitzung m 19.01.2016 einstimmig beschlossen:

Der Bezirkselternausschuss fordert die Senatsbildungsverwaltung und den Schulträger Charlottenburg-Wilmersdorf auf, umfassende Auskunft über schulische Standorte und ihre Sportstätten zu geben, die als Flüchtlingsunterkünfte im Land Berlin zur Disposition stehen oder als solche bereits genutzt werden. Darüber hinaus auch über allgemeine Aspekte, die in diesem Zusammenhang relevant sind, Stellung zu beziehen.

Insbesondere darüber:

1. Welche Schulen sind oder werden absehbar hiervon betroffen?
2. Wie viele Schüler sind oder werden absehbar davon betroffen (schulgenau)?
3. Ob Sporthallen auch gegen die Bereitschaft von Schulen beschlagnahmt werden können? 
4. Ob und welche Kriterien zur Belegung u.a. in Hinblick auf den laufenden Betrieb betroffener Schulgelände existieren (Sicherung, Platzanspruch über die Sporthalle hinaus, Verträglichkeit mit dem  laufenden Schulbetrieb (Verhalten außenstehender Erwachsener in großer Zahl auf den Schulgeländen), Nutzung weiterer Räumlichkeiten der Schule, …)?
5. Ob und wie die Erteilung des Sportunterrichts gemäß Stundentafel seitens der Senatsverwaltung gesichert wird und gestaltet werden soll? Wie wird also sichergestellt, dass eine Benotung des Sportunterrichts mit Bezug auf den jeweiligen Rahmenlehrplan möglich ist? Mit der Bitte um beispielhafte Darlegung, jeweils bezogen auf die fünf Angebotsbereiche des „Bündnisses für den Schulsport“. (Betrifft in besonderem Maße die Durchschnittsnotenbildung bei Übergangssituationen der 6. GS-Klassen, Leistungskurse, …)  
6. Welche Alternativangebote werden bzw. wurden den betroffenen Schulen konkret unterbreitet und welche werden genutzt? Mit der Bitte um schulgenaue Darstellung (Bezug auf die Angebotsübersicht im Schreiben der Senatorin vom 12.01.2016 Seite 2 oben, sowie Rahmendaten „Bündnis für Sport“ der Senatsbildungsverwaltung.) Mit welchen Kosten sind diese konkreten Angebote verbunden (Honorare, Eintrittsgelder, Ausleihe,…) 
7. Ist die allgemeine Kostenerstattungen in Verbindung mit alternativer Schulsportgestaltung auf den angekündigten Betrag von 2.000,-- Euro/ Monat und Schule gedeckelt?
8 Versichert sich die Senatsverwaltung bzw. die Außenstelle oder der Schulträger im Vorfeld, ob die Nutzung alternativer Sportstätten sichergestellt ist? (Bsp.: Zur Verfügung stehende Wasserflächen nicht ausgebuchter Schwimmhallen, …) 
9. Ob die Schulgemeinschaften im Vorfeld über derartige Schließungen der Sporthallen zu informieren sind, die Durchführbarkeit darzustellen ist und u.a. auch die Elternvertretungen über Schulkonferenzen hinaus (Verschwiegenheitsverpflichtung) an solchen Entscheidungen zu beteiligen sind bzw. beteiligt werden? 
10. Wie die aktive Beteiligung der Elternschaft, u.a. gemäß § 88 + § 111 des Berliner Schulgesetzes, an solch gravierenden Eingriffen in den Schulbetrieb obligatorisch sichergestellt wird?
11. Ob die Senatsverwaltung eine Mitverantwortung übernimmt und Vorkehrungen setzt, damit für die Betroffenen (auch Schülern) von Sportvereinen in den schulischen Sportstätten das Betreiben ihrer Aktivitäten weiterhin gewährleistet bleibt.
12. Welche Maßnahmen für einen reibungslosen Schulbetrieb und die Sicherung geordneter Zustände auf den Schulgeländen vorausgesetzt und ergriffen werden? Bitte um schulgenaue Darstellung.
13. Nach welchen Kriterien die Aufenthalte, die Versorgung der Flüchtlinge und der Betrieb der Sportstätten als Flüchtlingsunterkünfte zu gestalten sind? (Beanspruchung als Massenwohnquartiere, Gesundheits- und Hygieneaspekte (auch mit Hinblick auf die Schulgemeinschaft), Belegungsschlüssel, Brandschutzkriterien, Sicherung der Bausubstanz und Ausstattung der Sporthallen, Sicherheit auf dem Schulgelände sowohl auf Innen- und Außenbereichen, …)
14. Wie stellen sich die Situationen in Bezug auf Punkt 13 in den bisher betroffenen Schulen dar.
15. Sind ausreichend Mittel bereit, um nach Beendigung einer Flüchtlingsbeherbergung die Sportstätten und Schulareale wieder zu renovieren bzw. Instand zu setzen.
16. Ist jeweils eine gefasste zeitliche Begrenzung für die Nutzung als Geflüchtetenunterkunft zu benennen, um für den jeweiligen Schulstandort die dort herrschende Situation perspektivischen absehbar zu machen.

Wir ersuchen um, schulgenaue, schriftliche und Stellungnahme bis zum 5. Februar 2016.

Erläuterung:

Der Bezirkselternausschuss bejaht und unterstützt zweifelsfrei eine menschenwürdige und geeignete Unterbringung von Flüchtlingen in unserem Bezirk, möchte dies aber in Bezug auf unsere schulischen Sportstätten, der Sicherstellung der Unterrichts- und Entwicklungsziele für unsere Kinder gemäß Schulgesetz und Rahmenlehrplan, sowie den sensiblen Raum unserer Schulareale entsprechend dargestellt und belegt wissen.  Der Senatsverwaltung kommt hier ebenfalls eine umfassende Verantwortung in Bezug auf ihre Forderung an die Bezirke und deren originären sächlichen und organisatorischen Verpflichtungen zu.

 

Antwort der Referatsleiterin der regionalen Schulaufsicht (SenBJW) vom 28.01.2016

Ihren Eilantrag habe ich erhalten! Die Fristsetzung bis zum 05.02. 2016 ist sehr kurzfristig gesetzt! Da ich ab morgen im Urlaub bin ,fällt meine Beantwortung sehr kurz aus!

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sind zur Zeit keine Schulsportturnhallen belegt. Folgende Turnhallen anderer Träger werden als notbelegte Unterkünfte genutzt: Glockenturmstr. , Prinzregentenstr. und Forckenbeckstr. Über die mögliche Nutzung in der Zukunft kann Ihnen im Moment niemand eine gesicherte Auskunft erteilen!

Zu Frage 1:
Durch die Belegung der Turnhalle in der Forckenbeckstr. findet ein Teil des Sportunterrichts der ISS Wilmersdorf in der Aula statt.

Zu Frage 2:
In der ISS Wilmersdorf sind alle Schülerinnen und Schüler betroffen.

Zu Frage 3:
Ja

Zu Frage 4:
Es gelten folgende Kriterien: Größe der Halle und separater Zugang zur Halle.

Zu Frage 5:
Der Sportunterricht in der ISS Wilmersdorf wird gemäß Stundentafel benotet.

Zu Frage 6:
Die ISS Wilmersdorf erhält für zwei Kurse Alternativangebote! Die Schulleiterin hat noch keine konkrete Rückantwort.

Zu Frage 7:
Nein. In begründeten Einzelfällen können Mehrbedarf durch SenBJW bewilligt werden.

Zu Frage 8:
Ja

ZU Frage 9:
Nein. Diese Vorgehensweise ist nicht vorgesehen.

Zu Frage 10:
Die Beschlagnahmung von Hallen ist eine äußerste Notmaßnahme und betrifft den Schutz und die Unterbringung von Flüchtlingen und basiert auf gesetzlichen Regeln.

Zu Frage 11:
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich alle Senatsverwaltungen einschließlich der bezirklichen Sportämter verantwortlich um die Sportvereine kümmern!

Zu Frage 12:
In Charlottenburg-Wilmersdorf ist überall ein reibungsloser Schulbetrieb gesichert!

Zu Frage 13 und 14
Diese umfangreichen Fragen kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Zu Frage 15
Es stehen ausreichende Mittel im Berliner Haushalt bereit.

Zu Frage 16:
Diese Frage kann zur Zeit nicht beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ilse Rudnick