Grundschulanmeldung vom 07.-18.10.2024

Grundschulanmeldung: Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren sind, werden im kommenden Jahr schulpflichtig. Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 7. – 18. Oktober 2024 in der für Sie zuständigen Grundschule an. Bringen Sie dafür ihre eigenen Personalpapiere, die Geburtsurkunde sowie sonstige Personalpapiere Ihres Kindes mit. Die für Sie zuständige Grundschule ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt. Die Schulanmeldung ist für Erziehungs- und Sorgeberechtigte gesetzlich verpflichtend. Eine einmalige Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht muss bis spätestens 28. Februar 2025 beantragt werden. Dafür muss bis Ende Februar 2025 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgt und dem Antrag auf Zurückstellung eine Stellungnahme der Kita beigefügt sein.
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Anmeldestart für neue Schulanfänger an der Grundschule

Pressemitteilung vom 01.10.2024

Vom 7. bis 18. Oktober 2024 können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren wurden und damit im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werden, an der zuständigen Grundschule anmelden.

Welche Unterlagen müssen Eltern zur Anmeldung mitbringen?

  • die eigenen Personalpapiere,
  • die Geburtsurkunde des Kindes,
  • sonstige Personalpapiere des Kindes,
  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (früher Hort), wenn dies gewünscht ist,
  • ggf. für die Förderung des Kindes hilfreiche Unterlagen.

Eltern beantragen die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Schulanfängerinnen und -anfänger können die ergänzende Förderung und Betreuung (umgangssprachlich Hort genannt) kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen.

Häufig gestellte Fragen rund um die Grundschulanmeldung betreffen zum Beispiel die mögliche Ummeldung an eine andere Grundschule, die Rückstellungsmöglichkeit oder auch die vorzeitige Aufnahme an einer Grundschule. Solch häufig gestellte Fragen sowie weitere Informationen rund um die Grundschulanmeldung finden sich unter diesem Link: www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/

https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2024/pressemitteilung.1490263.php