Wer bestimmt über die Tagesordnung der Schulkonferenz?

 

RATGEBER
Freitag, 11. Februar 2011 03:02

 

In der Sekundarschule meiner Tochter bin ich Elternvertreterin und Mitglied der Schulkonferenz. Zur letzten Sitzung hatte ich rechtzeitig zwei Anträge gestellt, der Direktor hat diese aber aus Zeitgründen nicht behandeln lassen. Hat die Schulleitung das Recht, einzelne Themen abzulehnen, und was kann ich dagegen unternehmen? Ulrike M. aus Spandau

 


Die Behandlung der Themen oder Anträge und deren Reihenfolge stehen nicht im Belieben der Schulleitung. Nach dem Auftrag des Schulgesetzes kann die Schulkonferenz über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule beraten. Als Vorsitzender der Schulkonferenz ist die Schulleitung für den fristgemäßen Versand der Einladung, die eine vorläufige Tagesordnung enthalten muss, zuständig. Über die Tagesordnung wird üblicherweise zu Beginn der Sitzung abgestimmt. Dabei ist Gelegenheit, die Nichtaufnahme von Themen zu monieren und die Zulassung von form- und fristgemäß eingereichten Anträgen oder deren Vorziehung in der Tagesordnung zu begehren.
Zwischen den Sitzungen der Schulkonferenzen liegen meistens mehrere Monate. Sind die Themen oder Anträge dringend, kann eine frühere Sitzung beantragt werden. Der Schulleiter muss das Gremium unverzüglich einladen, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Vorausgesetzt, es handelt sich um schulrechtlich zulässige Anträge, also zum Beispiel nicht um Einzelpersonalien, müssen diese auch behandelt werden. Die Schulleitung hat lediglich für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu sorgen. Unter diesen eng gesteckten Voraussetzungen hat sie ein Beanstandungsrecht gegen gefasste Beschlüsse der schulischen Gremien, was eine aufschiebende Wirkung hat. Vielleicht kann das Problem aber bereits durch ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung gelöst werden. Hierzu können der GEV-Vorstand oder an der Schule tätige Mediatoren hinzugezogen werden. Im anhaltenden Streitfall ist die Schulaufsicht die nächste Entscheidungsinstanz.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

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