Wann kann eine Schule ein Handyverbot aussprechen?

 

RATGEBER
Freitag, 25. Februar 2011 02:18


Meine Tochter besucht eine Sekundarschule in Schöneberg. In der letzten Woche wurde ihr von einem Lehrer im Unterricht das Handy abgenommen. Kann eine Schule ein Handyverbot aussprechen, und ist es zulässig, dass ich zur Schule gehen muss, um das Handy wieder zu erhalten? Silvia M. aus Steglitz


Das Mitführen von Handys gehört zu den alltäglichen Selbstverständlichkeiten im Leben heutiger Jugendlicher und ist unter anderem auch durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gedeckt. Das bloße Mitführen eines Handys darf die Schule deshalb nicht verbieten. Gleichwohl kann die Wegnahme des Handys durch den Lehrer während des Unterrichts statthaft sein, wenn es nicht ausgeschaltet ist oder dadurch der Unterricht gestört wird. Wann das Handy dann wieder zurückzugeben ist, wird in den Schulen unterschiedlich gehandhabt.
Sofern keine zulässigen Regelungen in der Schulordnung getroffen sind, ist das Handy zurückzugeben, wenn hiervon keine Störung des Unterrichtes mehr ausgeht, also am Ende der Unterrichtsstunde oder des Unterrichtstages. Die Schulordnung kann aber auch eine Regelung enthalten, dass die Eltern das Handy abholen müssen, auch wenn dies etwa für berufstätige Eltern in der Praxis mit einigen Umständen verbunden ist. Fragen Sie Ihre Elternvertreter, ob ein diesbezüglicher Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, und regen Sie an, dass dieser gegebenenfalls in der Gesamtelternversammlung diskutiert wird. In der Schulkonferenz kann ein diesbezüglicher Beschluss bei entsprechender Mehrheit revidiert werden. Eltern haben durchaus ein legitimes Interesse daran, dass ihre Kinder ein Handy mit zur Schule nehmen, damit sie auf dem Hin- und Rückweg erreicht werden können und es in möglichen Notfällen einsetzen können.

 


André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 


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