Haben die Schüler einen Rechtsanspruch auf Bildung?

Ratgeber
Freitag, 25. März 2011 06:40
 

Vergangene Woche haben Sie geschrieben, dass es eine Schulpflicht gibt, die auch durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann. Nun frage ich mich: Wenn dann die Schüler in der Schule sind, können sie erwarten, auch gebildet zu werden? Haben die Schüler darauf einen Rechtsanspruch oder ist die Schule nur verpflichtet, sie zu verwahren? Jürgen L., per Mail

Deutschland ist eine der ganz wenigen Industrienationen, die statt einer Bildungspflicht mit umfassender Orts- und Methodenfreiheit eine strikte Schulpflicht kennt. Dieser Pflicht steht natürlich automatisch das Recht der Schüler auf Bildung gegenüber, welches gerade wegen dieser starken Einschränkungen eine ganz besondere Verpflichtung des Staates darstellt. Allerdings ist dieses Recht auf Bildung in der Praxis umso schwerer durchzusetzen.

Während ein unvorhersehbarer und kurzfristiger Unterrichtsausfall von Eltern und Schülern zu tolerieren ist, ist bei vorhersehbaren und langfristigen Unterrichtsausfällen die Schulleitung, gegebenenfalls auch die Schulaufsicht, gefordert, das Bildungsrecht durchzusetzen und somit auch die Chancengleichheit der Schüler durch organisatorische Maßnahmen zu wahren. Dabei ist es ungenügend, wenn eine fachfremde Vertretungskraft beispielsweise lediglich Arbeitsbögen für das Fach austeilt, ansonsten aber nur Aufsicht in der Klasse führt. Auch genügt es nicht, den Unterricht fachfremd vertreten zu lassen und darauf zu hoffen, dass sich dies im Laufe des Schuljahres dann schon irgendwie ausgleichen lässt.

Damit Vertretungsunterricht nicht auch zu Lasten der Lehrkräfte geht, hat die Politik (die zuständigen Senatoren aber auch die Abgeordneten, die über den Haushalt entscheiden) sicherzustellen, dass ausreichend ausgebildete Ersatzkräfte zur Verfügung stehen. Ein verlässlicher Schulalltag mit Unterricht nach Rahmenplan muss im Schulalltag für die Kinder gewährleistet sein. Dazu gibt es auch bereits gerichtliche Entscheidungen: So hat ein Berliner Zivilgericht geurteilt, dass die Schulen (hier: Grundschulen) ihren umfänglichen Aufgaben nicht mehr gerecht werden. Verwaltungsgerichtliche Klagen von Eltern gegen den Missstand in Berlin sind angedacht und der Landeselternausschuss organisiert gerade eine Kampagne für einen "Rettungsschirm für Schulen" ( www.bildungsprotest.lea-berlin.de/ ).

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1587514/Haben-die-Schueler-einen-Rechtsanspruch-auf-Bildung.html