SESB: Welche Sprache kann mein Sohn auf dem Gymnasium nehmen?

 

Ratgeber
Freitag, 8. April 2011 02:49
 
Mein Sohn geht auf eine Europaschule. Im kommenden Jahr wird er wohl auf ein Gymnasium wechseln. Nun habe ich gehört, dass Kinder, die den Europaschulzweig nach der 6. Klasse verlassen, in der weiterführenden Schule die jeweils erlernte "Europasprache" nicht als zweite Fremdsprache nehmen dürfen. Stimmt das? Caroline M. aus Friedenau

 

Ja, begründet wird dies mit der Chancengerechtigkeit gegenüber den anderen Schülern. Die europaorientiert und interkulturell angelegten Europaschulen (SESB) haben die Zielstellung, die bilingualen Lerngruppen konsequent zweisprachig zu unterrichten und den Schülern die jeweiligen Kulturen nahe zu bringen. Es wird davon ausgegangen, dass die Familien eine starke Affinität zu dem jeweiligen Partnerstaat und dessen Sprache haben und sich dem besonderen Schulzweig, das nach der Grundschule die Fortsetzung in kooperierenden Oberschulen vorsieht, dauerhaft verpflichten.

Das Aufnahmekriterium an den SESBs ist die Beherrschung einer der beiden Partnersprachen als Muttersprache sowie der Nachweis zumindest von Grundkenntnissen in der zweiten Sprache. Die Schulverwaltung argumentiert vor diesem Hintergrund, dass ehemalige Schüler der SESB einen unlauteren Vorteil hätten, würden sie die zuvor auf der SESB langjährig angewandte Sprache gemeinsam mit Schülern, die diese zweite Fremdsprache in der 7. Klasse erstmals beginnen, belegen.

Unklar ist allerdings noch, ob dies auch in Bezug auf die Wahl einer möglichen dritten Fremdsprache ab Klasse 8 oder 9 gilt. Entgegen öffentlicher Verlautbarungen während des Anmeldezeitraums des Übergangs zu den Oberschulen, soll dies, auch zum grundsätzlichen Schutz der Schulform der SESB, aufgrund einer Neuinterpretation der "Partnersprache" so sein. Damit wäre jedoch der Vertrauensschutz derjenigen Eltern und Kinder verletzt, die ihre Oberschulwahl insbesondere auf die Möglichkeit dieser Sprachfolgemöglichkeit getroffen haben. Eine endgültige, möglicherweise erst gerichtliche, Klärung zu dieser Frage steht noch aus.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

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