Dürfen Eltern mitbestimmen, ob im Zeugnis Noten stehen?

 

RATGEBER
Freitag, 29. Juli 2011 02:46


Dürfen Eltern immer noch in den ersten Klassenstufen mitbestimmen, ob Noten vergeben werden, oder nur schriftliche Beurteilungen? Birgit S. aus Friedenau

 

Ein Mitbestimmungsrecht über diese Entscheidung haben die Eltern lediglich in den Klassenstufen 3 und 4 (§ 58 SchulG, § 19 GsVo). In der Schulanfangsphase, also in den ersten beiden Schuljahrgängen, gilt, dass die Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung der Schüler ausschließlich als verbale Beurteilung schriftlich dargestellt wird. Im 3. und 4. Jahrgang sind grundsätzlich Noten vorgesehen, es sei denn, die Elternversammlung beschließt spätestens einen Monat nach Unterrichtsbeginn die Fortgeltung der verbalen Beurteilung, wobei dies für die 3. Klasse nur gilt, sofern diese nicht Jahrgangsübergreifend mit der Schulanfangsphase verbunden ist. Ein entsprechender Beschluss gilt für das ganze Schuljahr. Über die Form der verbalen Beurteilung sind die Eltern vor der Abstimmung zu informieren. Sie umfasst "Aussagen zur Lernentwicklung, zum vergleichbaren Leistungsstand in allen Fächern und trifft Aussagen über Stärken und Fördernotwendigkeiten". Auf Beschluss von mindestens zwei Drittel der Eltern kann in diesen beiden Jahrgängen das Zeugnis des ersten Schulhalbjahres durch ein Gespräch ersetzt werden, das schriftlich zu dokumentieren ist. Ab der 5. Klasse sind Noten (oder Punkte) vorgeschrieben. "Für die Leistungsbeurteilung maßgebend ist der nach Kriterien des Bildungsgangs festgestellte Entwicklungsstand der Kenntnisse, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler." Allen pädagogischen Beurteilungen in allen Jahrgangsstufen ist gemeinsam, dass sie mit förderlichen Hinweisen für die weitere Entwicklung der Schüler versehen sein müssen und die individuelle Lernentwicklung berücksichtigt sein muss. Unabhängig davon, ob eine verbale Beurteilung oder eine Notengebung erfolgt, sind den Eltern und Schülern die den jeweiligen Beurteilungen zugrunde liegenden Kriterien zu erläutern und zu begründen.


André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin


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