Mein Sohn darf nicht in die Schule - wie kann ich mich wehren?

 

Ratgeber
Freitag, 5. August 2011 02:50
 
Mein Sohn (9) hat ADHS, er ist ein Integrationskind. Die Schule versucht massiv, ihn loszuwerden. Es gibt immer wieder Beschwerden oder sogar Anzeigen anderer Eltern, obwohl er oft gar keine Schuld an den Vorfällen trägt. Jetzt hat die Schule eine Ordnungsmaßnahme gegen ihn verhängt: Er darf sie zehn Tage nicht besuchen. Ich bin alleinerziehend und berufstätig. Welche Möglichkeit habe ich, mich zu wehren? Und wie soll ich ihn betreuen lassen?

Die Schule kann sich nicht so einfach aus ihrer Verantwortung begeben und ein Kind, das "unangenehm" ist, von der Schule entfernen. Der Schulpflicht steht das Recht eines jeden Kindes auf schulische Bildung und Erziehung gegenüber, aus dem sich individuelle Rechte ableiten lassen. Beeinträchtigte Kinder haben zudem Anspruch auf besondere Förderung, die vorrangig an allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht erfolgen soll. Bei Störungen in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder der Gefährdung anderer gibt es ein abgestuftes Verfahren, dessen Einhaltung im Wege des Widerspruchs überprüft werden kann. Vorrangig sollen erzieherische Mittel (Gespräche, Absprachen, mündliche Tadel) eingesetzt werden, wobei alle Beteiligten, auch die Eltern, einzubeziehen sind. Erst wenn sie keine Aussicht auf Erfolg versprechen, können Ordnungsmaßnahmen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit getroffen werden. Über diese Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. Vor einer solchen Entscheidung sind das Kind und dessen Eltern zu hören. Nur in dringenden Fällen ("Gefahr im Vollzug") kann der Schulleiter dieses Verfahren umgehen und vorläufig eine Regelung treffen. Für die notwendige Betreuungszeit können Alleinerziehende bis zu 20 "Kinderkrankentage" beanspruchen, gegebenenfalls kann der familienentlastende Dienst einspringen. Im Streitfall hilfreich könnte der Kontakt zu anderen Betroffenen und Netzwerken sein, die für den Bedarfsfall oft über spezialisierte Rechtsanwälte verfügen.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

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