Muss die Schule Lebenskunde anbieten?

 

Ratgeber
Freitag, 16. September 2011 02:31
 
Ich habe einen Sohn, der nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchte. Wenn Kinder keine Religionsstunden nehmen, haben sie dann laut Schulgesetz einen Anspruch auf Lebenskundeunterricht? Oder dürfen sie in der Schule "geparkt" werden? Wer finanziert überhaupt den Unterricht, und wer darf das Fach unterrichten? Marina G., per E-Mail

 

In Berlin ist, anders als in anderen Bundesländern, Religion kein ordentliches Unterrichtsfach, sondern wie der Lebenskundeunterricht eine freiwillige Veranstaltung in der Schule. Beides ist die ausschließliche Angelegenheit der jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Sie übernehmen die Verantwortung dafür, dass der Unterricht gemäß den für den allgemeinen Unterricht geltenden Bestimmungen durchgeführt wird. Die zentrale Norm im Schulgesetz ist der Paragraf 13. Danach ist die Schule lediglich verpflichtet, die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und im Stundenplan Zeit für zwei Unterrichtsstunden pro Woche einzuräumen, die nicht am Anfang oder am Ende des Stundenplanes liegen sollen. Schüler, die nicht zu der freiwilligen Veranstaltung angemeldet sind, können "unterrichtsfrei gelassen" werden, wobei die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule weiterhin Bestand hat.

Jede Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, deren Antrag von der Senatsschulverwaltung genehmigt wurde, ist berechtigt, Unterricht durch eigenes Lehrpersonal anzubieten. Derzeit sind dies die evangelischen Kirche, das Erzbistum Berlin, die Islamische Föderation Berlin e.V., die Jüdische Gemeinde zu Berlin, der Humanistische Verband e.V., das Kulturzentrum der anatolischen Aleviten e.V., die Buddhistische Gesellschaft Berlin e.V. und die Christengemeinschaft. Zur Erteilung des Unterrichts selbst sind Personen befugt, die die Befähigung für ein Lehramt sowie eine Prüfung im Fach Religionslehre nachweisen können, oder Personen, die ein fachwissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben.

Die Gemeinschaften erteilen die entsprechenden Lehraufträge und üben die Fach- und Dienstaufsicht aus. Die Personalkosten werden bis zu 90 Prozent durch das Land Berlin getragen und richten sich nach den teilnehmenden Schülerzahlen. Daraus kann aber kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Unterrichts gegenüber den öffentlichen Schulen Berlins abgeleitet werden.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1765714/Muss-die-Schule-Lebenskunde-anbieten.html