Dürfen Schüler Smartphones in der Prüfung haben?

 

RATGEBER
Freitag, 28. Oktober 2011 02:32

Mein Sohn geht aufs Gymnasium. Fast alle haben hier ein Smartphone. Gibt es eigentlich Regeln über das Mitführen von Smartphones in Prüfungen, damit diese nicht zu Betrugszwecken benutzt werden? Kordula B., per E-Mail


Verfahrensgrundsätze für die Beurteilung von möglichen Täuschungshandlungen während Prüfungen lassen sich im Schulgesetz, insbesondere aber in den dieses konkretisierende Vorschriften (Sek. I-VO, VO-GO, AV Prüfungen.) finden. Grundsätzlich kann die Schule das Mitführen von Handys nicht verbieten. In der Schulordnung kann aber festgelegt sein, dass die Benutzung nicht im Unterricht erfolgen darf und dass das Mitführen bei Prüfungen untersagt ist. Beides kann auch mit Konsequenzen belegt sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schüler zuvor darauf ausdrücklich hingewiesen wurden.
Unstrittig dürfte es sein, dass die Benutzung unzulässiger Hilfsmittel wie ein (internetfähiges) Handy während einer Prüfung als Täuschungsversuch zu ahnden ist. Jedoch wird auch das bloße Mitführen eines Handys im Prüfungsraum ganz überwiegend als Täuschungsversuch gewertet. Hier trifft allerdings dem Aufsicht führenden Lehrer die Beweislast für die konkrete Täuschungshandlung. Er kann sich dabei jedoch auf die Grundsätze des sogenannten "Anscheinsbeweises" berufen. Hierbei kehrt sich dann die Beweislast um. Der Schüler kann versuchen nachzuweisen, dass er keine Täuschungshandlung begangen hat.
Allerdings führt nicht jede nachgewiesene Täuschungshandlung automatisch zum Ausschluss von der weiteren Prüfung oder zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Möglich ist auch, nur den unter Täuschung entstandenen Leistungsteil als nicht erbracht zu bewerten. Die Schule muss eine vom Einzelfall abhängige Ermessensentscheidung auf der Grundlage der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung der Chancengleichheit treffen.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1808447/Duerfen-Schueler-Smartphones-in-der-Pruefung-haben.html