Schulanfang um 7. 35 Uhr - wer darf so etwas beschließen?

 

Ratgeber
Freitag, 18. November 2011 03:13
 
Ich bin Elternvertreterin in der zweiten Klasse meiner Tochter und habe gerade über eine Entscheidung der Schulkonferenz erfahren, dass der Unterrichtsbeginn nun bindend - im offenen Anfang - auf 7.35 Uhr vorverlegt wurde. Wir sind erbost und möchten nicht, dass so eine einschneidende Veränderung über unsere Köpfe hinweg beschlossen wird. Müssen wir uns mit der Entscheidung abgeben? Was passiert, wenn wir die Kinder wie bisher um 7.50 Uhr zur Schule schicken? Maria W., per E-Mail

 
Ein früher Schulbeginn entspricht nicht den neueren Forschungen zum Biorhythmus von Schülern. Gleichwohl kann jede Schule den Beginn des Unterrichts eigenständig festlegen. Die Schulkonferenz, in der Eltern gleichberechtigt vertreten sind, trifft diese Entscheidung mit einfacher Mehrheit. Sofern nicht bereits im Vorfeld der Entscheidung geschehen, sollte das Problem in der Gesamtelternvertretung zum Thema gemacht werden. Hier kann nach den Gründen für die Änderung gefragt werden.

(Die Notwendigkeit einer frühen Betreuung für berufstätige Eltern sollte hierbei nicht der ausschlaggebende Grund gewesen sein.) Alle Berliner Grundschulen haben verlässliche Öffnungszeiten von 7.30 bis 13.30 Uhr zu gewährleisten. In den Grundschulen, die Ganztagsschule in offener oder gebundener Form sind, können bei Bedarf darüber hinaus ergänzende Betreuungszeiten ab 6 Uhr in Anspruch genommen werden.

Gegen einen zu frühen Schulbeginn stehen Mahnungen von Schlafforschern, dass sich die innere Uhr nicht beliebig umstellen lässt. Der biologische Rhythmus verschiebe sich bei Schulkindern unabhängig vom Freizeitverhalten hin zu späteren Einschlafzeiten. In den frühen Morgenstunden haben sie ihr Schlafpensum noch nicht erreicht, ein zu früher Schulbeginn könne sich deshalb negativ auf die Schulleistungen auswirken. Chronobiologen warnen gar, zu wenig Schlaf könne das Herz schädigen, das Immunsystem schwächen und Fettleibigkeit begünstigen. Bei einem späteren Schulbeginn leisten die Schüler mehr, sind motivierter und ausgeglichener.

Einstweilen gilt jedoch die Festlegung der Schulkonferenz, bis dieses Gremium seine Entscheidung ändert. Die Formulierung "offener Anfang" deutet aber darauf hin, dass eine flexiblere Regelung erlaubt ist.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1830323/Schulanfang-um-7-35-Uhr-wer-darf-so-etwas-beschliessen.html