Ist Nachsitzen heute noch erlaubt?

 

Ratgeber

Freitag, 25. November 2011 02:40

Mein Sohn, 6. Klasse, musste mit der ganzen Klasse nachsitzen, weil die Lehrerin mit einigen unruhigen Kindern nicht klarkam. Ist Nachsitzen eigentlich noch erlaubt, und müssen Eltern darüber informiert werden? Stefan W., per E-Mail



Ein kollektiver Arrest ohne Prüfung eines individuellen Fehlverhaltens und ohne vorherige Information der Erziehungsberechtigten ist unzulässig. Nachsitzen ist eine Form des Arrestes und bedarf, da in das Grundrecht auf Freiheit der Person eingegriffen wird, einer gesetzlichen Ermächtigung. Da diese gesetzliche Grundlage in Berlin fehlt, ist ein bloßes Nachsitzen, um beispielsweise den Satz "Ich soll nicht stören" immer wieder abzuschreiben, nicht erlaubt. Das Schulgesetz bestimmt, dass die Schule "bei Konflikten und Störungen in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit" gegenüber den Schülern "vorrangig erzieherische Mittel" unter Einbeziehung der Eltern einsetzen soll. Die Erziehungsmaßnahmen gehen dabei den Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich voran. Die Ordnungsmaßnahmen als härteste Sanktionen sind im Schulgesetz aufgezählt, dazu zählen der schriftliche Verweis, der Ausschluss vom Unterricht bzw. die Umsetzung in eine andere Klasse oder gar Schule. Bei den Erziehungsmaßnahmen haben Lehrkräfte einen größeren pädagogischen Spielraum. Hier werden u. a. ein mündlicher Tadel, ein Eintrag ins Klassenbuch oder die vorübergehende Einziehung von Gegenständen genannt. Das Nachsitzen wird nicht erwähnt, jedoch teilweise als erzieherisches Mittel angesehen. Der Gesetzgeber hat jedoch darauf verzichtet, dieses in das neue Schulgesetz aus dem Jahr 2004 aufzunehmen. Unabhängig davon ist bei jeder Maßnahme unbedingt zu beachten, dass sie nicht nur pädagogisch sinnvoll, das heißt einen direkten sachlichen und zeitlichen Bezug zur Regelverletzung aufweisen muss, sondern auch angemessen und verhältnismäßig zu sein hat. Es muss sich also um das mildeste der erforderlichen und zweckmäßigen Mittel handeln. Jede Diskriminierung oder entwürdigende Maßnahme ist verboten. Die Eltern sind selbstverständlich über die Erziehungsmaßnahmen zu informieren.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1836751/Ist-Nachsitzen-heute-noch-erlaubt.html