Wie dürfen Vergleichsarbeiten bewertet werden?

 

Ratgeber
Freitag, 3. Februar 2012 02:48
 
An unserer Schule herrscht Uneinigkeit, ob die nach den Ferien zu schreibenden "Vera 8"-Tests als Klassenarbeiten bewertet werden dürfen. Entscheidet dies die Gesamtkonferenz? Vera M., Pankow

In der 8. Klasse werden Vergleichsarbeiten (VERA) bundeseinheitlich verpflichtend in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erster Fremdsprache geschrieben. Sie dürfen eindeutig nicht als normale Klassenarbeiten bewertet werden. Die Bestimmungen im Schulgesetz (§§ 58 VI, 79 III) und der Sekundarstufe I-Verordnung (§ 19 II) können zwar einen anderen Eindruck vermitteln, zumal die neue Schulische Qualitätssicherung und Evaluation-Verordnung vom 16.12.2011 hierzu keine klare Aussage trifft. Die Bestimmungen betreffen jedoch lediglich Schulleistungstests, die die Jahrgangsstufe einer oder mehrerer Schulen umfassen und dem jeweiligen Bildungsgang entsprechen. Diese können tatsächlich auf Beschluss der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte als Klassenarbeit gewertet werden, denn § 19 Sek I-VO bestimmt hinsichtlich Klassenarbeiten, dass diese das Anforderungsniveau der jeweiligen Schulart und dabei das der Klasse oder des Jahrgangs abbilden sollen. Vergleichsarbeiten sind aber Instrumente der Evaluation und sollen Impulse für die Unterrichtsentwicklung geben sowie die diagnostischen und pädagogischen Kompetenzen der Lehrer stärken. Sie beziehen sich gerade nicht nur auf einen bestimmten Bildungsgang (in Berlin: Sekundarschulen oder Gymnasien), sondern sind schulartübergreifend angelegt. Vergleichsarbeiten fragen deshalb nicht den aktuellen Stoff ab, sondern testen vorrangig Kompetenzen und orientieren sich an den Anforderungen der nationalen Bildungsstandards. Damit entsprechen Vergleichsarbeiten nicht den Anforderungen an Klassenarbeiten und können deshalb nicht als solche bewertet werden. Gleichwohl ist aber eine Anrechnung der Vergleichsarbeiten auf die Anzahl der in einem Schuljahr zu schreibenden Klassenarbeiten zulässig, was Schüler und Lehrer entlastet.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1897140/Wie-duerfen-Vergleichsarbeiten-bewertet-werden.html