Ist ein Wechsel von der Sekundarschule auf ein Gymnasium möglich?

 

Ratgeber
Freitag, 2. März 2012 03:32
 
Im letzten Jahr habe ich meine Tochter an einer Sekundarschule angemeldet. Inzwischen hadere ich aber mit meiner damaligen Entscheidung und würde es besser finden, wenn sie auf einem Gymnasium wäre. Ist ein Wechsel von einer Sekundarschule auf ein Gymnasium vor dem Mittleren Schulabschluss überhaupt möglich? Karin H., per Mail


Ein Wechsel von einer Sekundarschule auf ein Gymnasium ist auf Antrag der Eltern grundsätzlich möglich, sollte aber gut durchdacht sein. Auch an den Integrierten Sekundarschulen können Schüler das Abitur erreichen, haben hierfür aber ein Jahr länger Zeit, was dem Lerntempo vieler Schüler eher entspricht. Es gibt in Berlin etliche Sekundarschulen, die hervorragende Arbeit leisten und deshalb in den Anmeldeverfahren auch regelmäßig übernachgefragt sind. Die entscheidende Norm für einen Schulartwechsel ist der § 25 der Sekundarstufe I Verordnung. Demnach kann ein Schüler, der "erwarten lässt, dass er den Anforderungen des Bildungsganges mit zweijähriger gymnasialer Oberstufe gerecht werden kann", auf ein Gymnasium wechseln. Für den wechselnden Schüler besteht dann erst einmal eine einjährige Probezeit.

Ein Schulartenwechsel ist nur zum Beginn eines Schuljahres möglich und auch nur bis zum Beginn der zehnten Jahrgangsstufe. Eine Hürde für einen Wechsel könnte die zweite Fremdsprache sein, die an den Gymnasien zwingend ab Klassenstufe 7 beginnt, an den Sekundarschulen allerdings nur freiwillig im Rahmen eines Wahlpflichtfaches. Ein Wechsel der Fremdsprache oder der Fremdsprachenfolge ist bei einem Schulartenwechsel grundsätzlich ausgeschlossen.

Die jeweilige Klassenkonferenz oder der Jahrgangsausschuss der Sekundarschule prüft den Antrag der Eltern und gibt eine Empfehlung ab, die eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Schulleiters des aufnehmenden Gymnasiums bildet. Neben dieser Empfehlung ist insbesondere das letzte Zeugnis des Schülers für die Entscheidung des aufnehmenden Schulleiters wichtig, der auf diesen Grundlagen entscheidet, in welche Jahrgangsstufe der Schüler aufgenommen werden könnte. Eine Aufnahme kann jedoch auch bei Vorliegen aller individuellen Voraussetzungen nur dann erfolgen, wenn an dem ausgewählten Gymnasium noch ein freier Schulplatz vorhanden ist.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1917820/Ist-ein-Wechsel-von-der-Sekundarschule-auf-ein-Gymnasium-moeglich.html