MSA Präsentationsprüfung - Wie laufen die MSA-Prüfungen in der zehnten Klasse ab?

 

Ratgeber
Freitag, 23. März 2012 03:23
 
Für den Mittleren Schulabschluss (MSA) müssen die Zehntklässler ja auch eine Präsentationsprüfung ablegen. Wie läuft diese ab? Und sind die Bewertungen des ja nicht in einer Klausur oder einer anderen schriftlichen Prüfung Geleisteten nachprüfbar? Beate S., Steglitz

 


Die Präsentationsprüfung ist ein Teil des Mittleren Schulabschlusses (MSA), der im zweiten Halbjahr der zehnten Klasse erworben werden kann und in Kapitel 2 der Sekundarstufe-I-Verordnung (Sek I-VO) sowie in Abschnitt VI der AV Prüfungen geregelt ist. Die Präsentationsprüfung kann von einzelnen Schülern allein oder in einer Gruppe absolviert werden. Spätestens am Ende des ersten Halbjahres der zehnten Klasse müssen die Schüler nach Beratung mit ihrem Fachlehrer und der Zustimmung der Eltern dem Prüfungsausschuss ein Themenvorschlag einreichen.

Die Prüfung selber findet vor einem Fachausschuss statt, der vom Prüfungsausschuss eingesetzt wird. Die Prüfung besteht aus der Präsentation und einem darauf bezogenen, sich direkt anschließenden Prüfungsgespräch und soll zehn bis 20 Minuten (als Einzelprüfung 15 bis 30 Minuten) je Prüfling dauern. Die Prüfung und die Beratung des Fachausschusses sind dabei sofort zu protokollieren, was eine Überprüfung möglich macht. "Bewertungskriterien sind insbesondere Fachkompetenz, sprachliche Umsetzung, Strukturierungsfähigkeit, Originalität, Eigenständigkeit und Kommunikationsfähigkeit. Die Bewertung der Prüfungsleistung berücksichtigt die Präsentation und das Prüfungsgespräch, bei abweichenden Ergebnissen ist eine Gewichtung zugunsten der Präsentation vorzunehmen. Bei Gruppenprüfungen ist der individuelle Anteil der Prüflinge sowohl bei der Präsentation als auch beim Prüfungsgespräch zu bewerten. Zur Bewertung ist ein Beobachtungsbogen mit vorher festgelegten Beobachtungskriterien und Erfüllungsgraden, der als Mustervordruck vorgegeben wird, zu verwenden" (AV Prüfungen VI - 18, 7).

Die Prüfungsnote wird den Schülern unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. In diesem Fall sind Widerspruch und Klage dagegen möglich, denn durch die erteilte Note kann der Schulabschluss gefährdet sein, das heißt damit wird in die Rechte des Schülers eingegriffen.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1935005/Wie-laufen-die-MSA-Pruefungen-in-der-zehnten-Klasse-ab.html