Notenschlüssel: Wer bestimmt, nach welchen Kriterien eine Arbeit benotet wird?

 

13.04.12
Ratgeber

Mein Sohn hat eine Kombi-Klassenarbeit in Deutsch zurückbekommen, bei der mich die Benotung in Teilbereichen irritiert hat. Ich habe die Lehrerin angeschrieben und als Antwort erhalten, dass der entsprechende Bewertungsschlüssel vorher in der Fachkonferenz abgesprochen wurde. Haben die Fachkonferenzen wirklich die Legitimation, die Notenschlüssel frei zu bestimmen, gibt es hierfür nicht verbindliche Regelungen? Und können Eltern über die Kriterien mitbestimmen?
Silvia W., Spandau


Verbindliche Maßstäbe, ab welcher Leistung welche Note zu erteilen ist, gelten lediglich für die Abiturienten. Nach den schulrechtlichen Bestimmungen unterrichten, beurteilen und bewerten die Lehrer in eigener pädagogischer Verantwortung (§ 67 II SchulG), sind aber in der Notengebung nicht frei. Die Schule legt in einem Schulprogramm unter anderem die Formen der Leistungsdifferenzierung und die Form der Leistungsbeurteilung in einem schuleigenen pädagogischen Konzept fest (§ 8 SchulG). Da das Schulprogramm von der annähernd paritätisch zusammengesetzten Schulkonferenz mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird (§ 76 I SchulG), ist hierbei auch ein starkes Mitbestimmungsrecht der Eltern gegeben. Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (§ 79 SchulG), an der Eltern beratend teilnehmen können, beschließt mit einfacher Mehrheit die Grundsätze für die Auswertung von Lernerfolgskontrollen und anderen pädagogischen Beurteilungen. Sie bildet für Fächer oder Lernbereiche einzelne Fachkonferenzen (§ 80 SchulG), die die Befugnisse der Gesamtkonferenz ganz oder teilweise übernehmen und an denen Eltern gleichfalls als beratende Mitglieder teilnehmen können. In der Praxis werden die Bewertungsschlüssel meist hier beschlossen.
Die Fachkonferenz hat dabei allerdings in dem von der Gesamtkonferenz gegebenenfalls vorgegebenen Rahmen zu verbleiben. Der Schulleiter wiederum hat auf einheitliche Bewertungsmaßstäbe zu achten (§ 69 IV SchulG). Eltern sollten auf allen Ebenen und in allen Gremien ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen. Unabhängig davon, dass zahlreiche Bildungsstudien die Vergabe, Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit von Noten oder Punktwerten verneinen, gewinnen sie nämlich in Berlin gerade wieder an Bedeutung, da sie im Kampf um die Vergabe von Plätzen an besonders stark nachgefragten Oberschulen wichtiger werden und hierfür vielfach das entscheidende Auswahlkriterium bilden.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

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