Rhythmisierung: Wie muss eine Schule Erholungszeiten in den Unterricht einplanen?

 

BM 11.05.12
Ratgeber


Sie hatten unlängst geschrieben, dass die Grundschulen Unterricht und Erholungszeit für die Kinder im Wechsel gestalten sollen. Sind die Schulen zu dieser Rhythmisierung auch verpflichtet oder ist sie freiwillig? Und wie kann dies durchgesetzt werden?
Karin W. aus Steglitz

Ja, die Grundschulen sind hierzu zwingend verpflichtet. Dies scheint jedoch nicht in allen Schulen ausreichend bekannt zu sein, und die konkrete Umsetzung ist häufig noch mangelhaft. Erkenntnisse aus der Erziehungswissenschaft und der Chronobiologie belegen, dass jeder Mensch einen eigenen Biorhythmus hat, mit Leistungshochs und Zeiten, in denen Körper und Geist Ruhepausen brauchen. Die Erkenntnis, dass ein kindgerechter Schulalltag nicht in einem mehrstündigen (Frontal-)Unterricht mit anschließender Betreuungszeit bestehen kann, findet sich auch in den schulrechtlichen Bestimmungen wieder. Demnach ist Schule zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schüler so zu gestalten, dass Belastungen altersgemäß und zumutbar sind (§ 4 Schulgesetz). In der Grundschulverordnung (§ 25) heißt es eindeutig: "Die Unterrichts- und Betreuungsphasen werden rhythmisiert". Bei der Gestaltung der Stundenpläne ist dies zu berücksichtigen (§ 10 IV Gs-Vo).
Die Umsetzung all dessen in den Schulalltag gestaltet sich jedoch schwierig, vielen Schulen fehlt hierfür ein pädagogisches und didaktisches Konzept. Vor allem aber bedarf es eines Umdenkungsprozesses bei den Lehrern. Von ihnen ist zu verlangen, dass sie untereinander und mit Sozialpädagogen und Erziehern gleichberechtigt kooperieren, von gewohnten Zeitschemata Abstand nehmen und längere Präsenzzeiten in der Schule haben. Auch wenn ein Prozess hin zu einer Rhythmisierung des Schulalltages nicht von oben der Schule auferlegt werden kann, so muss es doch ein wichtiges Thema von Schulleitungen und Schulaufsicht sein. Eltern können diesen Prozess über ihre Beteiligung an den schulischen Gremien mit anstoßen und begleiten, insbesondere über die Schulkonferenz, die über das Schulprogramm und Aspekte der Unterrichtsgestaltung entscheidet.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article106288767/Wie-muss-eine-Schule-Erholungszeiten-in-den-Unterricht-einplanen.html