Muss die Schule den Inspektionsbericht veröffentlichen?

 

18.05.2012
Ratgeber


In der Schulkonferenz gibt es Bestrebungen, den Schulinspektionsbericht auf der schuleigenen Homepage zu veröffentlichen. Die Schulleitung hat hiergegen Widerstand angekündigt. Hat die Schulleitung das Recht? Und wenn nicht, wo finde ich die rechtlichen Grundlagen dazu?
Lars G., per Email


Das Schulgesetz verpflichtet die Schulen zu kontinuierlicher Qualitätssicherung sowie zur internen und externen Evaluation (§ 9 SchulG). Die externe Evaluation obliegt dabei der Schulaufsicht, die hierfür Schulinspektionen durchführt. Seit Ende des vergangenen Jahres sind diese nun konkret in einer eigenen "Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation" geregelt. Bis dahin wurde der Schulinspektionsbericht lediglich der Schulkonferenz mündlich vorgetragen und der Schulleiter konnte alleine entscheiden, ob und in welcher Form der Schulinspektionsbericht veröffentlicht wurde.
Nun ist klargestellt, dass die Entscheidung darüber die Schulkonferenz mit Zweidrittelmehrheit trifft. "Bei der Veröffentlichung dürfen keine inhaltlichen Veränderungen an dem Bericht vorgenommen werden. Kürzungen sind nur zulässig, wenn dadurch die Gesamtaussage des Berichts nicht beeinflusst wird" (§ 5 III). Allerdings ist für die Entscheidung ein "Einvernehmen" mit der Schulleitung vorgesehen. Einige Schulleitungen, insbesondere der Schulen mit erheblichen Verbesserungspotentialen, sind immer noch etwas ängstlich, fürchten sie doch die Ausbildung von Rankings. Die Veröffentlichung bietet den Schulen demgegenüber aber die Chance, den Bericht zu kommentieren, ihn in einen größeren Zusammenhang zu stellen oder bereits eingeleitete Maßnahmen darzustellen. Sie können dazu dienen, der Schulwahl der Eltern transparentere und objektivere Kriterien an die Hand zu geben.
Eine Verweigerungshaltung der Schulleitung entfaltet durch die neue Rechtslage nur noch eine aufschiebende Wirkung, denn vier Monate nach der Vorstellung des Inspektionsberichts in der Schulkonferenz erfolgt nun die Veröffentlichung durch die Schulaufsichtsbehörde. Dabei werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst, "das Qualitäts- und Unterrichtsprofil der jeweiligen Schule dargestellt sowie ihre Stärken und ihr Entwicklungsbedarf erläutert" (§5 IV). Sie werden, allerdings etwas umständlich zu finden, auf der Internetseite der Senatsbildungsverwaltung unter den Schulportraits veröffentlicht.


André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin


http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article106331790/Muss-die-Schule-den-Inspektionsbericht-veroeffentlichen.html