Welche Aufgaben haben die Vertrauenslehrer?

 

BM03.08.12
Ratgeber

Im Gymnasium meines Sohnes gab es jüngst einen Konflikt um die sogenannten Vertrauenslehrer. Die Schulleitung stellte dabei klar, dass Lehrer, die als Vertreter der Gesamtkonferenz bei den Sitzungen der Schülervertretung anwesend sind, nicht als Vertrauenslehrer agieren dürfen. Was sind Vertrauenslehrer, welche Aufgaben haben sie, und wie werden sie ernannt?

Silvia T. aus Reinickendorf


Vertrauenslehrer werden erst ab der Oberschule bestellt, auch wenn es bereits an Grundschulen hierfür Bedarf geben mag. Das ergibt sich daraus, wie Vertrauenslehrer in ihre Position gelangen. Sie werden mitnichten, wie häufig aus Schulen zu hören ist, von der Gesamtkonferenz der Lehrer gewählt, diese hat mit diesem Vorgang überhaupt nichts zu tun. Die Gesamtkonferenz der Lehrer wählt lediglich zwei Vertreter, die mit beratender Stimme an der Gesamtschülervertretung (GSV) teilnehmen dürfen (§ 79 II Nr. 4 SchulG).
Da es sich bei Vertrauenslehrern um Vertrauenspersonen der Schüler handelt, dürfen diese auch nur von den Schülern bestimmt werden. Das Schulgesetz schreibt hierzu unmissverständlich: "Die Gesamtschülervertretung kann bis zu drei Lehrkräfte der Schule zu Vertrauenslehrkräften wählen. Diese Lehrkräfte sollen an den Sitzungen der Schülervertretungen mit beratender Stimme teilnehmen. Sie sind berechtigt, Auskünfte über Angelegenheiten, die ihnen in dieser Funktion anvertraut wurden, gegenüber Vorgesetzten zu verweigern, soweit nicht strafrechtliche Tatbestände betroffen sind" (§ 85 VI SchulG).
Da Gesamtschülervertretungen erst ab der Sekundarstufe I gebildet werden (§ 85 I SchulG), also ab der siebten Klasse, ist klar, dass es Vertrauenslehrer streng genommen an Grundschulen nicht geben kann. Zu den Aufgaben der Vertrauenslehrer gehört neben der beratenden Teilnahme an der Gesamtschülervertretung die Vorbereitung dieser Sitzungen und die Beratung der Schüler in schulrechtlichen Angelegenheiten. Gegebenenfalls übernehmen Vertrauenslehrer außerdem die Vermittlung zwischen Schülern und Lehrern beziehungsweise der Schulleitung. Vertrauenslehrer können jedoch auch erste Ansprechpartner bei anderen Problemen wie zum Beispiel Mobbing, Drogen oder Gewalt sein.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

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