Wie viel Geld müssen Eltern pro Schuljahr für Lehrbücher zahlen?

RATGEBER
Freitag, 16. Juli 2010 02:27
Meine Tochter besucht ab September die 11. Klasse des Gymnasiums. Zum Schuljahresende hat sie die Liste der benötigten Schulbücher mitgebracht. Für ihre gewählten Kurse beläuft sich der von uns zu tragende Anteil auf 225 Euro! Gilt die Beteiligungsgrenze von 100 Euro pro Schuljahr nicht für die Sekundarstufe II? Thomas F., Spandau

 


Doch, Schulgesetz und Lernmittelverordnung nehmen die gymnasiale Oberstufe nicht aus. Die Belastungsgrenze für den Eigenanteil ist 100 Euro, bis einschließlich der 4. Klasse gelten sogar geringere Beträge. Die Zahlung eines Eigenanteils entfällt für Bezieher von Transferleistungen (ALG II, BaföG, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz etc.). Ihnen muss die Schule die Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lernmittel sind definiert als die für die Schüler bestimmten und von diesen überwiegend im Unterricht und bei der Vor- und Nachbereitung verwendeten Unterrichtsmittel. Hierzu gehören Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Lektüren, Wörterbücher, Atlanten, Formelsammlungen, Arbeitshefte etc., jedoch keine Fotokopien. Die Auswahl der Lernmittel erfolgt durch die Gesamtkonferenz der Lehrer auf Vorschlag der Fachkonferenzen. Das bedeutet, dass die dort anwesenden Elternvertreter Einfluss nehmen können, aber auch, dass die Lehrer ihre Wünsche durchsetzen müssen und diese nicht etwa am ersten Elternabend unabgestimmt formulieren können. Nachforderungen sind innerhalb eines Schuljahres nur bis zur Belastungsgrenze zulässig. Es ist nicht zulässig, bei der Erstellung der Listen die Preise für gebrauchte Bücher zugrunde zu legen. Auch mit der Begründung, es handele sich um jahrgangsübergreifende Lernmittel, ist die Überschreitung der 100-Euro-Grenze unzulässig. Nicht alle Lehrer haben fundierte Kenntnisse über die Bestimmungen, was zu Konflikten führen kann. Können diese nicht mit dem Lehrer gelöst werden, sollten die Eltern sich direkt oder über die Elternvertreter an die Schulleitung wenden. Die Einrichtung von Lernmittelfonds ist zulässig, die Teilnahme ist freiwillig.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article1349649/Wie-viel-Geld-muessen-Eltern-pro-Schuljahr-fuer-Lehrbuecher-zahlen.html