Schulanmeldung: Was muss ich tun, wenn ich noch anderswo lebe?

RATGEBER
Freitag, 6. August 2010 02:00
Meine Tochter möchte mit ihrer Familie und den beiden Kindern (5 und 2,5 Jahre) im Sommer 2011 nach Berlin übersiedeln. Sie ist Deutsche, der Mann US-Amerikaner, die Kinder haben beide Staatsbürgerschaften. Wie kann sie ihren Sohn für die Schule anmelden, wenn sie zum Anmeldezeitpunkt noch nicht in Berlin wohnt? Ulrike W. aus Spandau

 


Die einfachste Lösung wäre, Ihre Tochter meldet sich zunächst mit ihrer Familie zum Beispiel bei Ihnen in Berlin an und sucht danach das Beratungsgespräch mit der Schulaufsicht. Das Recht auf Bildung hat zwar Verfassungsrang, jedoch gilt die Schulpflicht und damit auch das Recht zur Anmeldung an einer Berliner Schule in der Tat nur für diejenigen, die in Berlin wohnhaft sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Kinder ohne gültigen Aufenthaltstitel unterliegen nicht der Schulpflicht, können jedoch die Schulen Berlins freiwillig, dann aber zu den gleichen Bedingungen wie schulpflichtige Kinder, besuchen. Die Europaschulen, die für Sie in Frage kämen, stehen grundsätzlich nur geeigneten Schülern Berlins offen. Besonderheiten gelten für Schüler aus anderen Bundesländern insbesondere aber für solche aus "hochmobilen" Elternhäusern (z. B. Diplomaten, Geschäftsleute, Beschäftigte in internationalen Firmen, Künstler). Die Nelson-Mandela-Schule (Staatliche Internationale Schule Berlin) ist als internationale bilinguale (Englisch/Deutsch) Gesamtschule (Grundschule bis Abitur / IB - International Baccalaureate) auf diese Schülerklientel spezialisiert. Dreiviertel der Schulplätze werden für Kinder freigehalten, deren Eltern glaubhaft erklären, Berlin innerhalb eines begrenzten Zeitraums aus beruflichen Gründen wieder verlassen zu müssen. Alle Kinder, die als englische Muttersprachler angemeldet wurden, werden vom Kollegium der Schule getestet. Aufgrund des Ergebnisses dieses Tests wird eine verbindliche Empfehlung abgegeben, ob das Kind auf der englischen oder der deutschen Seite aufgenommen werden soll. Kinder, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht in Berlin wohnen, können bei Erfüllung der Aufnahmekriterien unter Vorbehalt aufgenommen werden.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1367350/Schulanmeldung-Was-muss-ich-tun-wenn-ich-noch-anderswo-lebe.html