Wie sicher ist der Schwimmunterricht in der Schule?

RATGEBER
Freitag, 27. August 2010 02:47
Ich mache mir Sorgen wegen des Schwimmunterrichts meines Sohnes. In der Klasse sind 26 Kinder. Wird nur die Klassenlehrerin als Aufsicht dabei sein? Und wer wird den Unterricht erteilen? Wie kommen die Kinder überhaupt zum Unterricht, und müssen wir einen Beitrag dafür zahlen? Haben alle Drittklässler in Berlin Schwimmunterricht? Heidrun G., per E-Mail

 

Der Schwimmunterricht ist Pflichtunterricht und damit verbindlich für alle Grundschüler. Im Rahmen des Sportunterrichts ist er spätestens in der 3. Jahrgangsstufe zu erteilen. Er kann also bereits früher stattfinden, wobei die Grundschulen den Hin- und Rückweg je nach örtlicher Gegebenheit selbst organisieren. Der zeitliche Umfang des Unterrichts beträgt eine Wochenstunde, mindestens 32 Unterrichtsstunden pro Klasse und Jahr. Als verbindliche Schulveranstaltung ist er unentgeltlich. Mindestens zwei Personen, die die allgemeine Aufsichtspflicht innehaben, sollen die Kinder begleiten. Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte mit dem Ausbildungsfach Sport berechtigt, Schwimmunterricht zu erteilen, denn es beinhaltet den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber. Darüber hinaus können Lehrer Schwimmunterricht erteilen, wenn sie diese spezielle Lehrberechtigung in einem einjährigen Weiterbildungskurs erworben haben. Im Rahmen von Kooperationen können Übungsleiter aus den Schwimmvereinen zur Unterstützung hinzugezogen werden. Organisationen wie der DLRG sehen die Handlungssicherheit der Lehrer hinsichtlich Präventions- und Rettungsfähigkeit durchaus kritisch. Fragen Sie in Ihrer Schule konkret nach. Die notwendigen Informationen werden von den Grundschulen üblicherweise in der Klassenelternversammlung oder an einem speziellen Informationsabend gegeben.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1384450/Wie-sicher-ist-der-Schwimmunterricht-in-der-Schule.html