Wie viel Unterricht darf eigentlich ausfallen?

RATGEBER
Freitag, 3. September 2010 02:56
Unser Sohn ist jetzt in die achte Klasse eines Gymnasiums gekommen. Im vergangenen Jahr war erst sein Klassenlehrer zwei Monate krank, dann auch die Vertretungslehrerin. Die Vertretungsstunden wurden häufig nicht mit Fachunterricht gefüllt, sondern die Kinder konnten Hausaufgaben machen, oder die Stunden fielen ganz aus. Gibt es eigentlich eine Grenze, wie viel Unterricht ausfallen darf? Maria W. aus Pankow

 


Der Inhalt und die Anforderungen des verbindlichen Unterrichts sind in den Rahmenlehrplänen, die Zahl der Unterrichtsstunden ist in den Stundentafeln für die verschiedenen Bildungsgänge festgelegt. Die einzelne Schule kann zur Ausgestaltung ihres Schulprogramms in ihren Stundenplänen davon abweichen. Ausfallende oder fachfremd vertretene Unterrichtsstunden sind jedoch ein immerwährendes Ärgernis.
Für Schüler gilt, dass eine Zeugnisnote nur gebildet werden kann, wenn dieser mindestens sechs Wochen je Schulhalbjahr kontinuierlich am Unterricht teilgenommen hat. Wenn der Unterricht zum Beispiel aufgrund von Lehrermangel anhaltend ausfällt, ist das ein Grund, den der Schüler nicht zu vertreten hat. In diesem Fall entscheidet die Schulleitung darüber, ob eine Zeugnisnote nicht erteilt wird. Selbst die Schulaufsicht ist hierbei nicht involviert und muss noch nicht einmal Kenntnis davon haben. Wird dann in einem Fach keine Zeugnisnote gegeben, so muss in das Notenfeld "n. e." (nicht erteilt) eingetragen und der Grund für den nicht erteilten Unterricht unter "Bemerkungen" angegeben werden.
Deutschland hält als nahezu einziges Land der westlichen Welt an der rigiden Schulpflicht fest, anstatt diese zu einer Bildungspflicht mit umfassender Orts- und Methodenfreiheit weiterzuentwickeln. In Konsequenz dessen erwägen Eltern aufgrund der mangelnden Lehrerausstattung und des deshalb möglichen massiven Unterrichtsausfalls eine Sammelklage beim Berliner Verwaltungsgericht gegen das Schulamt. Damit wollen sie das Recht ihrer Kinder auf Bildung nach dem Berliner Schulgesetz erzwingen.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

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