Wie werden Eltern in die Schulkonferenz gewählt?

RATGEBER
Freitag, 29. Oktober 2010 02:58
Ich bin in diesem Schuljahr in der Klasse meines Sohnes zur Elternvertreterin gewählt worden. Bin ich jetzt auch automatisch Teilnehmerin der Schulkonferenz? Marion G. aus Tempelhof

 


Nein. Als Elternvertreterin der Klasse gehören Sie automatisch der Gesamtelternvertretung (GEV) an, aus der dann die Vertreter für weitere schulische und überschulische Gremien gewählt werden.
Die Schulkonferenz (SK) besteht aus vier Lehrern, vier Eltern, vier Schülern ab Jahrgang 7 (in den Jahrgangsstufen 5 und 6 lediglich mit beratender Stimme), die jeweils von ihren Gremien für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Hinzu kommt der Schulleiter. Die Schulkonferenz wählt dann noch ein stimmberechtigtes, sogenanntes externes Mitglied, das nicht Eltern, Schüler oder Lehrer an der Schule ist, in das Gremium. In Schulen, in denen es mehr als 50 Schüler nicht deutscher Herkunftssprache gibt, zieht die Schulkonferenz für die Dauer eines Schuljahres noch zusätzlich je einen Schüler sowie ein Elternteil nicht deutscher Herkunftssprache als beratendes Mitglied hinzu, es sei denn, diese sind bereits Mitglieder der Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Entscheidungsgremium einer Schule. Dort wird beispielsweise über die Grundsätze der Organisation von Schule und Unterricht, den Umfang von Hausarbeiten, Abweichung von der Stundentafel oder die Auswahl von außerschulischen Partnern entschieden. Aufgrund der annähernd paritätischen Besetzung sind die Mitwirkungsrechte der Eltern besonders stark. Die GEV diskutiert die Berichte ihrer Delegierten aus den Gremien, kann hierzu Beschlüsse fassen und deren Umsetzung verfolgen. Seine Delegierten unterliegen jedoch keinem imperativen Mandat, das heißt, sie sind an Weisungen der GEV nicht gebunden, können aber von dieser gegebenenfalls abgewählt werden.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

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