Wann wird eine Elternversammlung einberufen?

RATGEBER
Freitag, 19. November 2010 03:00
Meine Tochter ist in der ersten Klasse. Wir hatten bereits einen Elternabend. Wie oft finden diese Elternversammlungen eigentlich statt? Und wer hat das Recht, eine Elternversammlung einzuberufen? Darf das nur die Klassenlehrerin oder können Eltern das auch in Eigenregie machen? Wiebke S. aus Steglitz

 


Nur bei einer neu zusammengesetzten Klasse lädt der Klassenlehrer ein und auch lediglich zu der konstituierenden Versammlung. Die Elternversammlung ist eine schulische Veranstaltung, bei der die Eltern ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen. Sie wird von den Vertretern der Eltern einer Klasse organisiert und durchgeführt. Dies bedeutet, dass die amtierenden Elternvertreter hierzu einladen, die Tagesordnung bestimmen und die Sitzung leiten. Der Termin soll in Abstimmung mit dem Klassenlehrer erfolgen, notfalls kann aber auch ohne eine Einigung getagt werden. Das Schulgesetz schreibt vor, dass die Elternvertreter mindestens dreimal im Jahr zu einer Elternversammlung einladen. Bei Bedarf kann auch wesentlich häufiger getagt werden. Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Eltern ist eine Elternversammlung einzuberufen. Die in der Klasse unterrichtenden Lehrer, aber auch die Schülervertreter sollen auf gesonderte Einladung an den Versammlungen beratend teilnehmen.
Die Elternversammlungen dienen dem Informations- und Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Thematisch ist die Versammlung dabei frei, lediglich personalrechtliche Angelegenheiten oder solche einzelner Schüler dürfen nicht behandelt werden. Zweckdienlich wird es dennoch sein, die Tagesordnung vorab mit dem Lehrer abzustimmen. Bei der Gestaltung des Abends sollte darauf geachtet werden, dass der Lehrer nicht, womöglich auch noch vorne am Pult sitzend, quasi wie im "Frontalunterricht" die Versammlung gestaltet und Eltern möglicherweise einschüchtert. Er ist den Eltern auskunftspflichtig und genießt ansonsten eher eine Art Gastrecht.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

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