Wann können Hauptschüler den MSA ablegen?

RATGEBER
Freitag, 10. Dezember 2010 02:57
Mein Sohn geht auf eine der auslaufenden Hauptschulen. Kann er sich zur Prüfung für den Mittleren Schulabschluss anmelden, auch wenn er nicht in den für MSA-Schüler vorgesehenen A-Kursen ist? Welche Noten zählen für den MSA? Wenn er zwar die MSA-Prüfung besteht, nicht aber die zehnte Klasse, muss er auch die MSA-Prüfung noch einmal wiederholen? Frauke M. aus Reinickendorf

 


Schüler, die nicht in A-Kursen sind und nicht zur Teilnahme an der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss (MSA) verpflichtet sind, können auf Antrag freiwillig an ihr teilnehmen. Der Prüfungsausschuss der Schule entscheidet über die Zulassung, die nicht verwehrt werden darf, wenn der Schüler auf dem Halbjahreszeugnis der zehnten Klasse in höchstens vier Fächern schlechtere Noten als "ausreichend" erhalten hat. Die Noten des MSA setzen sich dann zusammen aus den Jahrgangsnoten und den Noten der Prüfungen. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Noten in den vier Prüfungsfächern (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache sowie einer Präsentationsprüfung ) mindestens "ausreichend" sind oder bei höchstens einem Fach, das mit "mangelhaft" bewertet ist, ein Notenausgleich durch ein anderes Fach mit mindestens "befriedigend" vorliegt. Zur Verbesserung der Note kann in höchstens einem der schriftlichen Prüfungsfächer eine zusätzliche mündliche Prüfung beantragt werden.
Die zehnte Klasse ist an Hauptschulen bestanden, wenn der Durchschnitt aller Fachnoten auf dem Abschlusszeugnis mindestens "befriedigend" ist. Dabei müssen in den leistungsdifferenziert unterrichteten (Haupt-)Fächern bei Teilnahme am Unterricht in der Leistungsstufe B mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden. Ausfälle mit der Note "ausreichend" in höchstens zwei Fächern können durch mindestens gute Leistungen in einem anderen Fach der Leistungsstufe B ausgeglichen werden. Da die MSA-Prüfung und die zehnte Klasse Teile einer gemeinsamen Abschlussprüfung sind, muss die MSA-Prüfung wiederholt werden, sollte die zehnte Klasse nicht bestanden werden.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

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