Gehören Probleme einzelner Kinder auf den Elternabend?

 

RATGEBER
Freitag, 4. Februar 2011 02:10

 

In der Grundschulklasse meines Sohnes soll auf einer Elternversammlung ein Problem, das nur zwischen einzelnen Kindern besteht, erörtert werden. Die Klassenlehrerin sagte, dass die Eltern des einen betroffenen Kindes dies fordern würden und sie darum dem Wunsch nachkommen müsse. Ich denke aber, das ist nicht der geeignete Rahmen. Gibt es eigentlich Richtlinien dafür, ob und wann Belange einzelner Kinder auf einer Elternversammlung öffentlich gemacht werden können? Silke W. aus Spandau

 


Sprechen Sie mit den Klassenelternvertretern, die zu der Versammlung unter Beifügung einer Tagesordnung einzuladen haben. Die Elternvertreter, die die Sitzung qua Amt auch leiten, dürfen dieses Thema nicht auf die Tagesordnung setzen oder behandeln lassen. Das Schulgesetz (§ 89 Abs. 2) ist hier eindeutig: "Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse oder Jahrgangsstufe. Angelegenheiten einzelner Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten und der Schülerin oder des Schülers, sofern sie oder er das 14. Lebensjahr vollendet hat, behandelt werden." Natürlich kann das Klassenklima ein Thema für Elternversammlungen sein, wie auch der prinzipielle Umgang bei Konflikten oder generell bei Verstößen gegen die Schulordnung. Ein einzelnes Kind darf aber nicht "an den Pranger" gestellt werden. Zuvor wäre auch zu fragen, inwieweit Lehrer in Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages zur Konfliktlösung zwischen den Kindern beigetragen haben. Gab es bereits Erziehungsmaßnahmen? Ein persönliches Gespräch zwischen den Beteiligten und den Eltern kann eher zielführend sein. Versuchen Sie hierbei Vermittlungsinstanzen der Schule zu nutzen, wie Konfliktlotsen, Mediatoren, Vertrauenslehrer, Schulsozialarbeiter (Schulstation), Erzieher. Vielleicht können diese nicht nur helfen, überhaupt ins Gespräch miteinander zu kommen, sondern auch zur Lösung des Konfliktes beitragen.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1533463/Gehoeren-Probleme-einzelner-Kinder-auf-den-Elternabend.html