Aktuelles
Fortlaufend aktuallisierte Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) und Schule / Faktencheck / Tipps
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- Erstellt: Freitag, 13. März 2020 00:00
- Zuletzt aktualisiert: Samstag, 05. Juni 2021 21:51
- Geschrieben von Andre Nogossek
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Aufgrund des zunehmenden Umfanges sind die Entwicklungen im Jahr 2021 zum Zwecke der besseren Übersichtlichkeit nunmehr zu finden unter:
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/8-bea-ueber-uns/372-fortlaufend-aktuallisierte-informationen-zum-corona-virus-sars-cov-2-und-schule-2021-faktencheck-tipps
Twitter-Initiative #BildungAberSicher
Interaktive Karte von Corona-Fälle an Schulen
Es werden Schulen aufgeführt, die mindestens 3 Coronainfektionen aufweisen.
https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=1J3_XAIpyGIFCWUz7VAel_Z3Gnf_jju_c&ll=52.5188718265267%2C13.264048050436793&z=14
Interaktiver Coronavirus-Monitor
https://interaktiv.morgenpost.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/
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Die Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
Robert-Koch-Institut
COVID-19 in Deutschland – häufig gefragt
Stand: 07.01.2021
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
23.10.2020
Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten - Ziele, Schwerpunktthemen und Instrumente für den Infektionsschutz
Strategie-Ergänzung
Mehr: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Strategie_Ergaenzung_Covid.html
12.10.2020
Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Schulen
Mehr: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Praevention-Schulen.pdf?__blob=publicationFile
12.10.2020
SARS-CoV-2-Testkriterien für Schulen während der COVID-19-Pandemie
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Schulen
Mehr: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkriterien-Schulen.pdf?__blob=publicationFile
07.01.2021
Robert-Koch-Institut
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
Stand: 07.01.2021
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
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Rechtliches
Gesetze zur COVID-19-Pandemie und Rechtsprechung
https://dejure.org/corona-pandemie
https://lexcorona.de/doku.php?id=rechtsakte_des_bundes
Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_infolge_der_COVID-19-Pandemie_erlassenen_deutschen_Gesetze_und_Verordnungen
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin vom 14.12.2020
* https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Gesetzes- und Verordnungsblatt 2020 Berlin
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2020/
Senat beschließt 13. Änderung der Infektionsschutzverordnung
Pressemitteilung vom 26.11.2020
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1022816.php
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13.10.2020
Gericht: Kinder coronagefährdeter Eltern müssen zur Schule
Schüler, deren Eltern zur Corona-Risikogruppe gehören, haben nicht automatisch Anspruch auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht in der Schule. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Die Schule dürfe die Befreiung ablehnen, wenn dort noch keine weitergehende Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet wurde, etwa wegen eines Corona-Falls bei einem Schüler, hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag.
Mehr: https://www.news4teachers.de/2020/10/gericht-kinder-coronagefaehrdeter-eltern-muessen-zur-schule/
15.10.2020
Berliner Eltern scheitern mit Klage gegen Maskenpflicht ihres Kindes
Der Kampf gegen den Mund-Nase-Schutz wird heftiger – und erreicht auch die Schulen. Gegner der Maskenpflicht bedrohen eine Berliner Schulleiterin.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/kritik-an-corona-massnahmen-an-schulen-berliner-eltern-scheitern-mit-klage-gegen-maskenpflicht-ihres-kindes/26275394.html
23.10.2020
Gericht weist Eilantrag gegen Maskenpflicht im Unterricht ab
Zwei Schüler aus dem Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg wollten die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Unterricht kippen. Vergeblich.
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/klassenzimmer/gericht-weist-eilantrag-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-ab-17016862.html
02.11.2020
Urteil in Niedersachsen. Jobcenter muss iPad für Schülerin nicht bezahlen
Ein iPad ist Luxus und kein notwendiger Schulbedarf – das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Das Jobcenter müsse Hartz-IV-Beziehern das Tablett nicht als Zuschuss finanzieren.
Mehr: https://www.spiegel.de/panorama/bildung/celle-urteil-in-niedersachsen-jobcenter-muss-ipad-fuer-schuelerin-nicht-bezahlen-a-198aabd4-b784-4569-899e-7174cd3a1cda
09.11.2020
Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnung für gesamte Schule in Reinickendorf war rechtens
Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag zurückgewiesen, in dem ein Schüler einer Reinickendorfer Grundschule gegen die Quarantäneanordnung der gesamten Schule geklagt hatte
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronakrise-in-berlin-verwaltungsgericht-lehnt-eilantrag-gegen-schulschliessung-ab/25655678.html
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02.01.2021
Deutscher Lehrerverband
Gemeinsamer Appell von Kinder- und Jugendärzt/inn/en und Lehrkräften:
Schulen zu sicheren Orten für Schüler und Lehrkräfte machen, Schulschließungen vermeiden und die Lebenschancen von Kindern wahren!
Im Hinblick auf das Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar 2021 appellieren die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und der Deutsche Lehrerverband (DL) gemeinsam an die Politik, alles dafür zu tun, damit Unterricht im neuen Jahr wieder unter verantwortbaren Bedingungen stattfinden kann, obwohl die SARS-CoV-2 Pandemie zunächst fortbestehen wird.
Mehr: https://www.lehrerverband.de/gemeinsamer-appell-von-kinder-und-jugendaerzt-inn-en-und-lehrkraeften/
30.12.2020
Weiterhin kein Präsenzunterricht an Berlins Schulen
In Berlin werden die Schulen nach den Weihnachtsferien nicht wieder in den Normalbetrieb wechseln. Bis mindestens 17. Januar wird der Heimunterricht verlängert.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/wegen-kritischer-corona-lage-weiterhin-kein-praesenzunterricht-an-berlins-schulen/26759890.html
28.12.2020
Von Bildungsbehörde unterdrückte Corona-Studie. Einzelne Person löste Masseninfektion an Hamburger Schule aus
Ein Massenausbruch an einer Hamburger Schule geht auf eine Person zurück: Das zeigen Genomsequenzierungen. Die Studie wird nun durch "Frag den Staat" öffentlich. (…) Politisch brisant ist das Ergebnis der Analyse nicht nur, weil es dem Mantra der Kultusministerinnen und Kultusminister widerspricht, dass Schulen keine Infektionstreiber der Pandemie sind.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/wissen/von-bildungsbehoerde-unterdrueckte-corona-studie-einzelne-person-loeste-masseninfektion-an-hamburger-schule-aus/26753114.html
Siehe auch: https://taz.de/Schul-Corona-Ausbruch-in-der-Analyse/!5734913/
29.12.2020
Das Märchen vom Pandemieparadies
Schulen sind angeblich keine Treiber der Pandemie, behaupten die Bildungsminister. Doch es gibt Zweifel an dieser Lesart – auch weil ein Ministerium anderslautende Ergebnisse zurückgehalten hat.
Mehr: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/schulen-in-der-coronakrise-das-maerchen-vom-pandemie-paradies-a-1f0acbc1-0f72-4324-8216-dc820e138c10
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Senatsbildungsverwaltung (SenBJF):
Corona-Informationen zu Schule und Kita
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/
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16.12.2020
Einsatz mobiler Teststellen an Schulen
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen der Berliner Teststrategie standen den Dienstkräften der Berliner Schulen bisher Teststellen zur asymptomatischen Testung zur Verfügung.DieseTeststrategie wird jetzt durch den Einsatz mobiler Teststellen ergänzt. Acht mobile Teststellen (Busse) mit medizinisch ausgebildetem Personal fahren zu Schulen, in denen ein erhöhtes Aufkommen an positiv getesteten Dienstkräften zu verzeichnen ist. Durch die zeitnahe Testung vor Ort ist es möglich, den Unterricht und die ergänzende Förderung und Betreuung mit den Dienstkräften fortzusetzen, die negativ getestet wurden und somit der weiteren Verbreitung des Virus vorzubeugen. Insgesamt können täglichbis zu 1.600 Testungen vorgenommen werden. Mit diesem Schreiben wollen wir Sie über die operative Umsetzung dieser mobilen Testung informieren.
An welchen Schulen werden die Testungen durchgeführt?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wertettäglich die eingehenden Meldungen bezüglich positiv getesteter Dienstkräfte (pädagogisches und nichtpädagogisches Personal) aus und erstellteine abgestimmte Prioritätenliste der zu testenden Einrichtungen. Für den Bereich der Schulen werden die Prioritäten anhand der täglichen Eintragungen der Schulen ins Portal zu positiv getesteten Dienstkräften festgelegt. Dabei werden Meldungen der letzten drei Tage in Trends zusammengefasst. Diese Liste wird bis spätestens 16 Uhr des Meldetages an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) übersandt, die daraufhin die Tourenliste für den folgenden Tag zusammenstellt. In der Liste werden für jede Einrichtung folgende Informationen übermittelt:
* die Anzahl der voraussichtlich zu testendenPersonen (also der Dienstkräfte vor Ort)
* Adresse des Schulstandortes nebst Ansprechpartner, Telefonnummer, Mailadresse.
Als Ansprechpartner für die SenGPG wird grundsätzlich die Schulleiterin/der Schulleiter benannt. Schulintern kann die Übertragung der organisatorischen Aufgaben auch auf andere Dienstkräfte erfolgen.
Wie erfahren die Schulen von der Durchführung der Testung an ihrem Standort?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert die Schulen und die entsprechenden Schulträger vorab, dass sie auf der Prioritätenliste stehen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung kontaktiert die Einrichtungen und teilt konkret mit, wann der Testbus kommt.
Was wird vor Ort benötigt?
Vor Ort benötigen die Testbusse einen Stellplatz entweder direkt auf dem Schulhof oder unmittelbar vor dem Schulgelände. In der Schule wird ein Raum mit Tischen und Stühlen benötigt, in denen das medizinisch ausgebildete Testpersonal die Testungen durchführt. Der genutzte Raum muss anschließend gereinigt und desinfiziert werden. Darüber werden die Schulträger informiert. Der angefallene Testmüll wird durch das Testpersonal entsorgt.
Wann wird getestet?
Getestet wird montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 19 Uhr. Die Testzeit kann bei Bedarf auch auf dieWochenenden ausgedehnt werden.Wer wird getestet? Getestet werden alle symptomfreien Dienstkräfte, die diese Testung wünschen und eine Einverständniserklärung unterschreiben. Die Testungen erfolgenausschließlich auf der Basis von Freiwilligkeit.
Testergebnis
Wird eine Dienstkraft positiv getestet, erfolgt sofort vor Ort eine Nachtestung mit einem PCR-Test, um die Schnelltestung zu verifizieren. Die Dienstkraft begibt sich danach unmittelbar in diehäusliche Quarantäne und wartet das Ergebnis des PCR-Tests ab. Bei einem negativen Test kann die Dienstkraft den Dienst unmittelbar fortsetzen. Das beschriebene Verfahren zur mobilen und zeitnahen Testung des gesamten pädagogischen und nichtpädagogischenPersonals trägt dazu bei, die Verbreitung des Virus einzudämmen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen – und somit Schülerinnen, Schüler und Dienstkräfte betroffener Einrichtungen vor weiterer Ansteckung zu schützen.
In diesem Sinne bitten wirum Ihre Unterstützung und bedanken uns für Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Blume, Leiter der Abteilung I
Mirko Salchow, Leiter der Abteilung IV (komm.)
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11.12.2020
Schulstart nach den Weihnachtsferien ab dem 04. Januar 2021
Sehr geehrte Schulleiterin,sehr geehrter Schulleiter,
wie Sie bereits unserer Vorab-Information per E-Mail vom 08. Dezember 2020 (15:48 Uhr) entnommen haben, müssen weitere Regelungen zum Eindämmen der weiterhin deutlich zu hohen coronabedingten Infektionszahlenin Berlin und zur Feststellung des weiteren Verlaufs der Infektionen nach den Weihnachtsferien für Januar 2021 getroffen werden. Es wird jedochin Berlin keine Verlängerung der Weihnachtsferien, sondern schulisch angeleitetes Lernen zu Hausegeben. Im Einzelnen bedeutet das eine präsenzfreie Unterrichtszeit für alle Schulen in der ersten Schulwoche nach Ferienende (04. Januar bis 08.Januar 2021). Es findet ausschließlich präsenzfreier Distanzunterricht als schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) gemäß Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21 statt. Alle schulischen Dienstkräfte und Tarifbeschäftigten haben ab dem 04. Januar 2021 Dienstpflicht bzw. sind zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet. Das gilt für das gesamte pädagogische Personal des Landes Berlin. Über den konkreten Einsatz (z.B. Aufgaben und Ort) entscheiden Sie als Schulleiterin bzw. Schulleiter. Auch das gesamte nichtpädagogische Personal ist in dieser Woche zur Arbeitsleistung verpflichtet; es arbeitet grundsätzlich vor Ort in der Schule. In der Woche vom 04. bis 08. Januar 2021 gelten die folgenden Regelungen: Für die Primarstufe gilt: Alle Schulen wechseln vollständig und verbindlich für diese Woche in das seit Juni 2020 konzeptionell vorbereitete schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Dabei kann es sich um analoge und digitale Formen handeln. Alle Schülerinnen und Schüler müssen innerhalb dieserWoche mindestens zweimal direkt von einer Lehrkraft oder anderem schulischenpädagogischen Personal kontaktiert und im Lernen zu Hause individuell begleitet werden.
Notbetreuung und Lernbegleitung
In der Zeit vom 04. bis 08. Januar 2021 findet nur eine Notbetreuung statt, um die sozialen Kontakte zur Infektionsvermeidung so gering wie möglich zu halten und Eltern in systemrelevanten Berufen eine qualitätsvolle Betreuung für ihre Kinder zu ermöglichen. Ein Schulmittagessen wird angeboten. Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, können die Notbetreuung im Umfang von maximal 8,5 Stunden täglich in Anspruch nehmen. Eine Liste der beruflichen Tätigkeiten, aus der die Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung hervorgeht, ist diesem Schreiben beigefügt. Wir bitten Sie, umgehend in der Elternschaft eine Abfrage durchzuführen, wie viele Schülerinnen und Schüler an Ihrer Schule auf eine Notbetreuung angewiesen sind. Nachfolgend ist ein Mindeststandard für die Notbetreuung beschrieben. Im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Ressourcen kann jede Schule eigenverantwortlich eine über den zeitlichen Mindeststandard hinausgehende Notbetreuung anbieten. Die Notbetreuung umfasst für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 die Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30Uhrund nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind. Für die anderen Jahrgangsstufen umfasst die Notbetreuung in der Regel die Zeit von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Die erweiterte Notbetreuung kann auch bei einer grundsätzlichen Anspruchsberechtigung auf Notbetreuung nur in Absprache mit der Schule in Anspruch genommen werden. Die Notbetreuung wird als Gemeinschaftsaufgabe des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals angeboten. Für Kinder in der Notbetreuung soll das schulisch angeleitete Lernen durch Lehrkräfte begleitet werden. In den übrigen Zeiten werden den Kindern Freizeitangebote gemacht, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder orientieren. Für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an Gymnasien soll ebenfalls eine Notbetreuung organsiert werden. Im Einzelfall kann Notbetreuung in Kooperation mitder benachbarten Grundschule organisiert werden. Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen im Sinne von sonderpädagogischem Förderbedarf mit der Förderstufe II erhalten im Bedarfsfall sowohl in de Primarstufe als auch an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ein schulisches Angebot. Dies gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler anSchulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunktals auch in der Integration an allgemeinen Schulen. Das Angebot findet in der Regel in der Schule statt, die die Schülerinnen und Schüler besuchen und wird ggf. von Schulhelferinnen und Schulhelfern unterstützt.
Für die weiterführenden und beruflichenSchulen sowie Kollegs und Abendgymnasien gilt:Alle Schulen wechseln vollständig und verbindlich vom 04. Januar bis zum 08. Januar 2021 in das seit Juni 2020 konzeptionell vorbereitete schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Dabei kann es sich um analoge und digitale Formen handeln. Alle Schülerinnen und Schüler müssen innerhalb dieser Woche mindestens zweimal direkt von einer Lehrkraft oder schulischem pädagogischen Personal kontaktiert und im Lernen zu Hause individuell begleitet werden. Soweit möglich, sollten Sie Schülerinnen und Schülern, die durch die Pandemie in besondere Notlagen geraten sind oder keine Arbeitsmöglichkeiten zu Hause haben oder bei denen Anlass zur Sorge wegen Kindeswohlgefährdung besteht, Zeiten in gesonderten Räumen zur Verfügung stellen, in denen diese unter Berücksichtigung der AHA+L Regeln Arbeitsplätze für das schulisch angeleitete Lernen zu Hause nutzen können.
Soweit in der Zeit vom 04. bis zum 08. Januar 2021 Klassenarbeiten geplant waren, sind diese zu verschieben, wenn erforderlich auch in das 2.Schulhalbjahr hinein. Die Noten fließen, wenn eine Korrektur der Klassenarbeit vor der Notenkonferenz nicht mehr erfolgen kann, in die Gesamtberechnung am Ende des 2. Schulhalbjahres ein. In der gymnasialen Oberstufe dürfen in unerlässlichen Einzelfällen Klausuren geschrieben werden.
Praktika
Praktika aller beruflicher Bildungsgänge werden in der Woche ausgesetzt. Stattdessen werden die Schülerinnen und Schülerin das schulisch angeleitete Lernen zu Hause eingebunden und/oder erhalten eine berufstypische Aufgabe, die in direktem Zusammenhang mit dem Praktikum steht, zur häuslichen Bearbeitung. Praktika in weiterführenden allgemeinbildenden Schulen finden in dieser Woche nicht statt. Die Schülerinnen und Schüler werden im Lernen zu Hause schulisch angeleitet. Es gibt keine Vorgabe der Senatsbildungsverwaltung, dass diese Praktikumswoche nachgeholt werden muss.
Prüfungen
Berufliche Abschlussprüfungen in den verschiedenen Bildungsgängen der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren finden planmäßig entsprechend der gültigen Hygiene-und Abstandregelungen statt. Die Abgabe der dezentralen Abituraufgabenvorschläge für die Abiturprüfungen 2021 findet, wie angekündigt, statt. Allerdings werden den Regionen Zeitfenster zugewiesen, um die Abgabe zu entzerren. Detaillierte Hinweise dazu erhalten alle Abiturstandorte in einem kurzen Hinweisschreiben vom Referat II B.
Für die Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt gilt:
Von den beschriebenen Regelungen sind im Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht Abweichungen möglich. Für Schülerinnen und Schüler ist ein schulisch angeleitetes Lernen zu Hause auf Wunsch der Erziehungsberechtigen oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. An den Krankenhausschulen erfolgt der Unterricht weiterhin im Benehmen mit dem medizinischen Personal und im Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht.
Lehrkräftequalifizierung und-ausbildung
Lehrkräfte, die sich in berufsbegleitenden Studien, im QuerBer oder im Vorbereitungsdienst befinden, müssen an diesen Veranstaltungen und ggf. Prüfungen auch in der Woche vom 04. bis 08. Januar 2021 teilnehmen, sofern sie angeboten werden. Es werden in dieser Woche analog zu den Schulen nur digitale Veranstaltungen durchgeführt, keine Präsenzveranstaltungen. Im Vorbereitungsdienst müssen alle für diese Woche anberaumtenStaatsprüfungen als Kolloquium durchgeführt werden, da kein Präsenzunterricht stattfindet und eine Verschiebung sich organisatorisch nicht bewerkstelligen lässt. Auch die Fortbildungen werden ausnahmslos digital angeboten. Dies gilt für den gesamten Januar, um möglichst viele Bewegungen von Lehrkräften durch die Stadt und die Vermischung der Teilnehmenden weitestgehend zu vermeiden. Unterricht in der Woche vom 11. bis 15. Januar 2021 Für alle Schulartengilt in der Woche vom 11. bis 15. Januar 2021, vorbehaltlich anderer Festlegungen, die nach der Rücksprache zwischen Schulaufsicht und Gesundheitsämtern vorzunehmende Unterrichtsorganisation gemäß Stufenzuordnung.
Wie im Schreiben vom 27. November 2020mitgeteilt, gibt es ab einer Inzidenz von mehr als 200 im Land Berlin die Möglichkeit für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, freiwilligin das Alternativszenario gemäß Handlungsrahmen 2020/21) zu wechseln, davon ausgenommen sind die Jahrgangsstufe7 und die abschlussrelevanten Jahrgangsstufen. Die in dem genannten Schreiben geltenden Regelungen werden hiermit über den 08. Januar 2021 hinaus bis zum 15. Januar 2021 verlängert.
Schnelltestungen an Schulen
Ab dem 04. Januar 2021 stehen in Ergänzung zu den bisherigen Möglichkeiten für asymptomatische Testungen des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals zusätzlich mobile Teststellen für Schnelltestungen an Berliner Schulen zur Verfügung. In enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Gleichstellung und Pflege kommen bis zu acht Test-Busse mit einer täglichen Testkapazität von rund 1600 Testungen in die Schulen und führen vor Ort -mit ausgebildetem medizinischem Personal - die Schnelltestungen durch. Die Auswahl der Testorte erfolgt auf Grund der von den Schulen täglich zur Verfügung gestellten Informationen bezüglich positiv getesteter Dienstkräfte. Die Informationen werden in ihren Trends ausgewertet und priorisiert. Getestet werden auf freiwilliger Basis alle Dienstkräfte, die nicht selbst Indexfall oder Kontaktperson 1 sind (diese befinden sich in Quarantäne). Mit Hilfe der Testungen ist es möglich, in den Einrichtungen weitere infizierte Dienstkräfte, die bisher symptomfrei sind, zu identifizieren und in häusliche Isolation zu geben. Weitergehende Informationen gehen Ihnen in einem gesonderten Schreiben zu. Die Regelungen dieses Schreibens zur Schulorganisation gelten vorbehaltlich der Beschlussfassung des Senats ab Dienstag, den 15. Dezember 2020. Wir möchten uns erneut an dieser Stelle auch im Namen der Senatorin ausdrücklich bei Ihnen und Ihren Kollegien für Ihr großes Engagement und Ihre Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichenin unsererStadt bedanken. Wir bitten Sie, die Schulgemeinschaft über die geänderten Regelungen zu informieren. Im Lichte der aktuellen Diskussion bitten wir bereits jetzt um Verständnis, falls kurzfristig ein weiteres Schreiben mit ergänzenden Regelungen notwendig werden sollte. Wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit und gutes Gelingen!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Blume, Leiter der Abteilung I
Thomas Duveneck, Leiter der Abteilung II
Mirko Salchow, Leiter der Abteilung IV (komm.)
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/schulschreiben_schulstart-nach-weihnachtsferien-201211.pdf
Übersicht der Berufsgruppen für die Notbetreuung 201211 (11.12.2020)
mit Anhang: Fallbeispiele für die Einschätzung des Infektionsrisikos von Kontaktpersonen
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/uebersicht-der-berufsgruppen-fuer-die-notbetreuung.pdf
Erklärung zur Notwendigkeit der Notbetreuung in Schule (11.12.2020)
mit Anhang: Fallbeispiele für die Einschätzung des Infektionsrisikos von Kontaktpersonen
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/erklaerung-zur-notwendigkeit-der-notbetreuung-in-schule.pdf
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Bundesinstitut für Risikobewertung
Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?
Stand: 17.11.2020
https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html#%3A%7E%3Atext%3DGrunds%C3%A4tzlich+k%C3%B6nnen+Coronaviren+durch+direktes
Weitere Fragen und Antworten
https://www.bfr.bund.de/cm/343/kann-das-neuartige-coronavirus-ueber-lebensmittel-und-gegenstaende-uebertragen-werden.pdf
Helmholtz-Gemeinschaft
* Coronavirus SARS-CoV-2
https://www.helmholtz.de/aktuell/coronavirus-sars-cov-2/zahlen-und-fakten/
* Glossar:
https://www.helmholtz.de/glossar/corona-glossar/
DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen / FAQs
Stand: 02.12.2020
https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Coronavirus - Infos und Hinweise für Eltern
Wie können Eltern ihren Kindern die Corona–Pandemie erklären? Was ist bei der Alltagsmaske zu beachten? Informationen zum Thema „Kinder und Coronavirus“ und Tipps für zu Hause.
Mehr: https://www.kindergesundheit-info.de/coronavirus-sars-cov-2-elterninformationen/
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Pandemie der Coronavirus-Krankheit (COVID-19)
https://www.euro.who.int/de/health-topics/health-emergencies/coronavirus-covid-19
https://www.euro.who.int/de
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Thema Aerosole und Lüften & Mund-Nasen-Bedeckung
"Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte 'CO2-Vergiftung' auslösen könnte. Umgekehrt sehen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in MNB eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist."
Mehr: https://www.unfallkasse-berlin.de/service/archiv-meldungen/detail/default-42b9830dec
Institut für Arbeitssicherheit der Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
"CO2-App (Rechner und Timer)
Mit der CO2-App lässt sich die CO2-Konzentration in Räumen berechnen. Der Rechner hilft auch dabei, die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung ein Raumes zu bestimmen. Nach der Berechnung kann die errechnete Zeit als Timer gesetzt werden, um an die nächste Lüftung erinnert zu werden.
Der Rechner basiert auf den Ergebnissen einer Studie, in der die CO2-Konzentration während 720 Unterrichtsstunden in 111 Schulen gemessen wurde. Die Datenbasis ermöglicht jeweils eine Berechnung für das Sommer- und Winterhalbjahr sowie für die Primar- und Sekundarstufe im Bildungsbereich.
Ein Vergleich mit rechnerisch ermittelten und messtechnisch gewonnenen Werten für den Bürobereich zeigte, dass die Ergebnisse aus dem Sekundarbereich auch auf diesen Bereich übertragbar sind.
Im Bildungsbereich ist der Zielwert von 1000 ppm der Mittelwert über eine Nutzungseinheit gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes.
In Büro- und Besprechungsräumen ist der Zielwert von 1000 ppm der Momentanwert gemäß der ASR A3.6 "Lüftung"."
Download: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/raumluftqualitaet/co2-app/index.jsp
Uni BW: Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik
Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar?
Version vom 22.09.2020 DOI: 10.13140/RG.2.2.11661.56802 22
„Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Das wesentliche Ziel dieser Studie bestand darin, verschiedene Schutzkonzepte, die einen sicheren Schulunterricht während der Pandemie versprechen, vergleichend zu bewerten und zu ermitteln, ob ein Konzept existiert, das nicht nur sicher, sondern auch umsetzbar, kostengünstig und umweltschonend ist. Aufgrund der enormen Bedeutung dieser Frage für die Kinder und Jugendlichen, aber auch deren Eltern und Großeltern, haben wir fehlende Datendurch wissenschaftliche Experimente erhoben, um unsere Bewertungen bestmöglich abzusichern. Als Ergebnis lässt sich folgendes feststellen und empfehlen:Ein Schutzkonzept, das allein auf das freie Lüften vertraut, ist einfach umsetzbar, aber es bietetnur ein Minimum an Sicherheit, da es keinerlei Schutz vor einer direkten Infektion gewährleistet. Infektionen werden bei diesem Konzept billigend in Kauf genommen. Durch Infektionen entstehen enorme Kosten, sobald infizierte Kinder und Jugendliche medizinisch versorgt werden müssen. Aber auch wenn die Eltern ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können, weil sie sich um die Kinder kümmern müssen, z.B. wenn sich die Klasse in Quarantäne befindet, ist dieses Konzept mit erheblichen Folgekosten verbunden. Das indirekte Infektionsrisiko kann bei diesem Konzept mittels freier Lüftung durch dauerhaft geöffnete Fenster oder mit RLT Anlagen, die 100% Außenluft mit einer Luftwechselrate von 6 pro Stunde zuführen, während der warmen Jahreszeit reduziert werden. Im Winter ist das freie Lüften aber reine Energieverschwendung und daher keine Option, denn Infektionsschutz und Klimaschutzdürfen sich nicht ausschließen. RLT Anlagen bieten im Winter auch keinen energetischen Vorteil, wenn sie mit 100% Außenluftanteil und sechsfacher Luftwechselrate pro Stunde betrieben werden. Das Schutzkonzept ist daher unsicher, für die Kinder und Jugendlichen aufgrund der Kälte im Klassenraum unangenehm, sowie ökonomisch und ökologisch bedenklich. Folglich sollte das Konzept nicht verwirklicht werden.
Das Schutzkonzept, dass auf Abstände setzt, kann in der Realität nicht umgesetzt werden, da weder der Raum noch die Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Umsetzung wären massiv und es würde sehr lange dauern es umzusetzen, so dass dieses Konzept lediglich dann realisiert werden kann, wenn die Beschulung zuhause erfolgt. Das wäre aber nicht nur nachteilig für die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern auch enorm belastend, da die Eltern sich stark engagieren müssten bei der Beschulung. Es wäre auch ökonomisch ineffizient, da die Eltern ihre berufliche Tätigkeit einschränken müssten und da das Verhältnis Schüler zu Lehrer quasi 1:1 wäre anstatt 1:25. Das Konzept ist zudemungerecht, da nicht alle Eltern die Zeit, Geduld und Qualifikation haben, um die Kinder und Jugendlichen zu beschulen. Ein Schutzkonzept, das auf hochwertige partikelfiltrierende Atemschutzmasken (FFP2/3) setzt, bietet eine sehr hohe Sicherheit vor einer Infektion. Aber das dauerhafte Tragen wirkt sich nachteilig auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Trägerinnen und Träger aus. Daher ist das Konzept nicht wirklich umsetzbar. Ferner ist das Tragen von Atemschutzmasken weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Die Kosten belaufen sich auf 20000 Euro pro Jahr und Klasse. Darüber hinaus entsteht viel Müll, was ökologisch ungünstig ist. Es muss aber betont werden, dass diese Atemschutzmasken unbedingt getragen werden müssen, sobald die Kinder ihren Platz verlassen und durch die Klasse oder Schule gehen oder morgens oder nach der Pause zu ihrem Platz gehen. Schutzkonzepte, bei denen die indirekte Infektionsgefahr durch Raumluftreiniger oder Entkeimungsgeräte realisiert werden, haben den Vorteil, dass die Viren im Raum nach kurzer Zeit abgeschieden oder inaktiviert werden, sofern (1.) die Luftwechselrate pro Stunde mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens entspricht. (2.) 99,995% der Viren beim einmaligen Durchlauf durch das Gerät abgeschieden (mit einem Filter der Klasse H14) oder inaktiviert (mit UV-C oder Ionisation) werden und (3.) das Gerät leise ist, so dass es auch betrieben wird. Da die Geräte die Viren in der Raumluft lokal abscheiden oder inaktivieren und dabei keine Wärmeenergie verschwenden, wie die freie Lüftung oder RLT Anlagen, können sie als energetisch effizient betrachtet werden. Die technische Realisierung ist einfach und die Geräte sind kurzfristig in großer Stückzahl verfügbar, da sie vielfach in Deutschland hergestellt werden. Daher würde ihre Nutzung nicht nur für Sicherheit vor einer indirekten Infektion, sondern gleichzeitig auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen sorgen. Die laufenden Kosten sind aufgrund der Langlebigkeit der Filter (mehrere Jahre) gering und Wartungskosten fallen bei Geräten, die auf Filterbasis arbeiten, nicht an. Staatliche Programme sollten aufgelegt werden, um eine schnelle Ausstattung der Schulen zu ermöglichen.Weil die Raumluftreiniger und Entkeimungsgeräte zwar das indirekte Infektionsrisiko minimieren, aber keinen Schutz vor einer direkten Infektion leisten, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Für die Verhinderung direkter Infektionen bieten sich Mund-Nasen-Bedeckungen, OP Masken oder transparente Gesichtsvisiere an. Masken sind oft störend und unbehaglich, sie sind auf Dauer unhygienisch, werden selten richtig getragen und führen zu Müll. Gesichtsvisiere haben diese Nachteile nicht und darüber hinaus ist die Mimik sichtbar. Allerdings stören sie die Bewegungsfreiheit und die Arbeitsweise. Es empfiehlt sich daher, transparente Schutzwände mit umlaufender Kante zwischen den Sitznachbarn zu positionieren. Diese sind für Aerosolpartikel und Viren völlig undurchlässig und wenn sie richtig dimensioniert sind, dann ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass die ausgeatmete Luft aufsteigt, über die Begrenzung strömt und dann am Nachbarplatz niedersinkt. Somit bietenTrennwände den bestmöglichen Schutz zwischen benachbarten Personen im Klassenzimmer. Die Tischnachbarn können sich durch die Schutzwand beliebig nahekommen und auch direkt unterhalten und anhusten ohne sich zu infizieren. Ferner stören die Zwischenwände die Arbeitsweise der Schülerinnen und Schüler nicht, die Mimik ist sichtbar und der Raum ist vollständig einsehbar, sofern die Schutzwände aus transparentem Plexiglas ausgeführt werden. Die Kinder und Jugendlichen können sich durch die Kombination aus Raumluftreiniger bzw. Entkeimungsgerät und Schutzwand vollständig auf den Unterricht konzentrieren und müssen nicht Angst vor einer Infektion haben, bei geöffneten Fenstern frieren oder ständig an das richtige Tragen von Masken denken. Somit kann ein weitgehend normaler Unterrichtsbetrieb realisiert werden.Die im Rahmen dieser Studie durchgeführten Experimente bestätigen die sehr gute Wirkungsweise der Schutzwände zur Verhinderung direkter Infektionen. Darüber hinaus haben wir experimentell gezeigt, dass mit leistungsstarken Raumluftreinigern oder Entkeimungsgeräten eine sehr effiziente und schnelle Filterung der Raumluft auch dann realisiert werden kann, wenn der Raum mit Personen, Taschen und Schutzwänden vollgestellt ist. Aus unserer Sicht bietet dieses Schutzkonzept eine hohe Sicherheit, ist einfach zu realisieren, relativ kostengünstig, wenn man die Kosten der anderen Konzepte ernsthaft berücksichtigt, und ökologisch nachhaltig. Daher empfehlen wir auf der Basis dieser Analyse und Experimente die schrittweise Umsetzung des Konzepts unter Beachtung unserer Empfehlungen. Wenn dieses Konzept umgesetzt wird, bleibt die Frage, was mit den Geräten nach der Pandemie geschehen soll. Aus unserer Sicht ist davon auszugehen, dass diese Geräte auch nach der jetzigen Pandemie Verwendung finden, um anderen Infektionskrankheiten zu begegnen, aber auch um dauerhaft Feinstaub und Pollen aus der Luft abzuscheiden, damit Allergiker und die Gesundheit der Menschen geschützt werden. Langfristig können sich die hier gewonnenen Erkenntnisse auch in RLT Anlagen niederschlagen, so dass diese Anlagen zukünftig die Aufgabe der mobilen Raumluftreiniger und Entkeimungsgeräte übernehmen. Das ist aber ein sehr langfristiger Prozess.
Anmerkung
Die Untersuchungen wurden durch die Firma TROTEC GmbH, Heinsberg, finanziell unterstützt. Der Raumluftreiniger TAC V+ wurde für die Untersuchungen von TROTEC bereitgestellt. Die Untersuchungen wurden unter Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis durchgeführt. Die Unterstützung durch die Firma TROTEC hat keinerlei Auswirkung auf die dargestellten Ergebnisse.“
https://www.unibw.de/lrt7/schulbetrieb-waehrend-der-pandemie.pdf
Unfallkasse Berlin
Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Lernenden in Schulen vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2)
https://www.unfallkasse-berlin.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/schulen
12.11.2020
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj e.V.), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ)
"Empfehlung:
Masken sind wichtige Mittel zur Verhinderung der Ausbreitung des Pandemieerregers SARS-CoV-2, der COVID-19 auslöst. In der Güterabwägung von individuellen und gemeinschaftlichen Risiken und dem gegebenen Nutzen kann es in der konkreten infektionsepidemiologischen Situation erforderlich, vertretbar und zumutbar sein, dass auch Kinder Masken unter den genannten Bedingungen tragen. Kinder können asymptomatische Träger von SARS-CoV-2 sein."
Mehr: https://dgpi.de/covid19-masken-stand-10-11-2020/
Umweltbundesamt
12.08.2020
Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren
Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt
„Der Herbst naht und das private und gesellschaftliche Leben wird sich wieder vermehrt in Innenräume verlagern. Der Schulbetrieb kehrt - unter länderspezifischen Bedingungen - zum regulären Unterricht in Klassenräumen zurück. Auch in geschlossenen Räumlichkeiten wie Großraumbüros, Hörsälen, Sportstätten, Theatern, Kinos und Restaurants ist vermehrt mit Versammlungen und Veranstaltungen zu rechnen. Angesichts der weiter bestehenden SARS-CoV-2-Pandemie sind in Innenräumen jedoch Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Das sachgerechte Lüften und die sachgerechte Anwendung von Lüftungstechniken (RLT-Anlagen) spielen dabei neben dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und dem Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln eine entscheidende Rolle.
► Die folgenden Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Umweltbundesamt sollen Raumnutzenden und Gebäudebetreibenden helfen, sich richtig zu verhalten, um das Risiko für SARS-CoV-2-Übertragungen und damit auch das Risiko für daraus resultierende Erkrankungen deutlich zu verringern.“
Mehr: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/irk_stellungnahme_lueften_sars-cov-2_0.pdf
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
„… Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält Konkretisierungen der Anforderungen der Ver-ordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei Einhaltung dieser Konkretisierun-gen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Andere Lösungen können bei abweichenden Rechtsvorschriften der Länder zum Schutz der Beschäftigten vorrangig in Betracht kommen. Es wird empfohlen, dass als Grundlage für das Schutzni-veau die Rechtsvorschriften sich an den Anforderungen dieser staatlichen Regel orientieren. Darüber hinaus beschreibt die Regel den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, die der Arbeitgeber bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes gemäß § 4 Nummer 3 ArbSchG während der Epidemie berücksichtigen muss.“
Mehr: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Technische Regeln für Arbeitsstätten (2012)
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-6.pdf?__blob=publicationFile
08.09.2020
Covid-19: Viel gefährlicher als die saisonale Grippe und am tödlichsten für ältere Männer
Einige Argumente aus der Sicht eines Mediziners für einen rationalen Umgang mit der Coronavirus-Pandemie
Seit mehr als 6 Monaten wird unser tägliches Leben von der Coronavirus-Pandemie beherrscht. Es handelt sich dabei um eine Naturkatastrophe, die mit ernsten Folgen auf medizinischem Gebiet und schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen einhergeht.
Mehr: https://www.heise.de/tp/features/Covid-19-Viel-gefaehrlicher-als-die-saisonale-Grippe-und-am-toedlichsten-fuer-aeltere-Maenner-4886969.html
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- Senatskanzlei:
Corona-Prävention in Berlin – Fragen und Antworten
Wir informieren fortlaufend über den Umgang mit dem Coronavirus.
https://www.berlin.de/corona/
https://www.berlin.de/corona/faq/
Schulen, Kitas und Berufsschulen:https://www.berlin.de/corona/massnahmen/schulen-und-kitas/
- Senatsbildungsverwaltung (SenBJF):
Corona
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/
Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat den Senat auf seiner heutigen Sitzung über weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen an Berliner Schulen informiert. Grundlage dafür ist der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 25.11.2020. Wichtige der dort benannten Maßnahmen hat Berlin bereits mit dem aktuellen, weiterhin geltenden Musterhygieneplan umgesetzt und teilweise sogar noch schärfer gefasst. Dazu zählen:
- die allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den weiterführenden sowie beruflichen Schulen
- der gestaffelte Unterrichtsbeginn, um Schülerströme zu entzerren
- der Wechselunterricht bei Stufe „Rot“ für alle Schulen auf Basis des gültigen Musterhygieneplans möglich
Befristet sollen bis einschließlich 8. Januar 2021 darüber hinaus folgende Maßnahmen gelten:
1. In allen Berliner Bezirken mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht in den Klassen 5 und 6 an den Grundschulen und Gemeinschaftsschulen. An Schulen mit grundständigen Zügen gilt das bereits.
2. Solange das Land Berlin eine Inzidenz von mehr als 200 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohnern aufweist, besteht für die Schulen die freiwillige Möglichkeit, in den Jahrgangsstufen 8 und 11 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie in den Jahrgangsstufen 8 und 9 an den allgemeinbildenden Gymnasien in das Alternativszenario zu wechseln. Das bedeutet in der Regel: Teilung der Lerngruppe und eine Mischung aus schulisch angeleitetem Lernen zu Hause und Präsenzunterricht. Voraussetzung dafür ist ein Beschluss der Schulkonferenz sowie ein tragfähiges Konzept für das Alternativszenario. Laut dem jüngsten Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sind abschlussrelevante Jahrgangsstufen davon ausgenommen.
3. Schülerfahrten finden bis auf Weiteres nicht statt.(...)
Die neuen Maßnahmen treten ab Montag, den 7. Dezember, in Kraft. Schulen können diese auf freiwilliger Basis aber auch früher schon einführen.
Zur Erläuterung: Abschlussrelevante Jahrgänge sind nach Beschluss des Bundes und der Länder vom Wechsel ins Alternativszenario ausgenommen. In der Jahrgangsstufe 9 wird an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschule die Berufsbildungsreife abgelegt. In der Jahrgangsstufe 10 an den ISS, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien wird der Mittlere Schulabschluss, die erweiterte Berufsbildungsreife, die Berufsbildungsreife oder der Berufsorientierende Abschluss abgelegt. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 an Gymnasien sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 an ISS und Gemeinschaftsschulen gelten als Abschlussklassen, da diese Jahrgänge für die Abiturprüfungen relevant sind.
Die Qualifikationsphase des Abiturs Q1 – Q4 (Klassen 11 und 12 an Gymnasien bzw. 12 und 13 an ISS und Gemeinschaftsschulen) besteht aus zwei Schuljahren, also vier Kurshalbjahren. In die Abiturnote gehen zum Beispiel etwa zwei Drittel der Noten aus allen vier Kurshalbjahren ein.
An den Schulen der beruflichen Bildung gelten die Vorgaben des Musterhygieneplans inkl. Corona-Stufenplan unverändert, da hier alle Jahrgänge für den Abschluss relevant sind. Generell bleiben die aktuellen Musterhygienepläne inklusive der Stufenplan für alle Schulen weiterhin in Kraft."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.1022810.php
18.11.2020
Modellversuch zu halbierten Klassen. Wie ein Neuköllner Gymnasium in der Coronakrise hybriden Unterricht organisiert
Eigentlich wollte die Berliner Senatsverwaltung für Bildung keine Abweichung vom vollen Präsenzbetrieb dulden. Das Ernst-Abbe-Gymnasium schaffte es trotzdem.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/modellversuch-zu-halbierten-klassen-wie-ein-neukoellner-gymnasium-in-der-coronakrise-hybriden-unterricht-organisiert/26629542.html
20.11.2020
Berliner Schulleiter müssen nicht mehr unterrichten
Wegen der Coronakrise entlastet Senatorin Scheeres die Leiter öffentlicher Schulen. Die erlassenen Stunden sollen aus dem Vertretungsbudget bezahlt werden.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/erleichterung-im-corona-schuljahr-berliner-schulleiter-muessen-nicht-mehr-unterrichten/26642262.html
17.11.2020
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
mit Schreiben vom 13.11.2020 wurden Sie durch Herrn Blume und Herrn Salchow über die neuen Regelungen, unter anderem zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum versetzten Unterrichtsbeginn ab Sekundarstufe I aufwärts informiert.
In der gestrigen Sitzung des Hygienebeirates der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurden daraus folgende Anpassungen im Stufenplan und im Musterhygieneplan abgestimmt.
Die Herstellung einer Layoutfassung des neu angepassten Musterhygieneplanes erfordert etwas Zeit. Daher informiere ich Sie vorab mit dieser Mail über besonders wichtige Änderungen, die in diesem Zusammenhang gelten. Für die Kurzfristigkeit bitte ich um Entschuldigung.
Primarstufe:
1. Mund-Nasen-Bedeckung: Für alle Stufen (grün bis rot) wird in Analogie zur Sekundarstufe und zur beruflichen Bildung angepasst:
In Personalgemeinschaftsräumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Hinweis: Für den Unterricht gibt es keine Änderungen.
2. BuT-Lernförderung: Für die Stufen orange und rot wird hinzugefügt:
Die BuT-Lernförderung kann in kleinen Gruppen mit nicht mehr als sechs Schülerinnen und Schülern unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden.
Sekundarstufe sowie schulische berufliche Bildung:
1. Mund-Nasen-Bedeckung: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
In der Schule besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Auf den Freiflächen des Schulgeländes gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.
Hinweis: Dies gilt auch für die grundständigen Klassen.
2. BuT-Lernförderung: Für die Stufen orange und rot wird hinzugefügt:
Die BuT-Lernförderung kann in kleinen Gruppen mit nicht mehr als sechs Schülerinnen und Schülern unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden.
3. Schulmittagessen: Für die Stufen grün bis orange an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen gilt:
Für das Schulmittagessen gilt die Abstandsregel. Im Mensabereich ist beim Gang von und zu den Tischen und bei der Ausgabe des Essens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Von einem Essenangebot in Buffetform sowie Schüsselessen ist abzusehen. Nach jedem Essendurchgang sind die Tische zu reinigen.
4. Sportunterricht: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
Praktischer Sportunterricht ist nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregel (ohne Mund-Nasen-Bedeckung) möglich.
Umkleideräume sind nur zu nutzen, wenn ausreichende Belüftung möglich ist und das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern möglich ist.
Wasch- und Duschräume sind allein zum Zweck des Händewaschens zu öffnen. Die Duschen dürfen nicht genutzt werden.
Hinweis 1: Dies gilt auch für die grundständigen Klassen.
Hinweis 2: Die Schulaufsichtsbehörde kann für die Eliteschulen des Sports und die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik abweichende Regelungen treffen.
5. Sportarbeitsgemeinschaften: Für die Stufen grün bis orange gilt:
Sportarbeitsgemeinschaften können nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.
6. Schwimmunterricht: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
Es findet kein Schwimmunterricht statt, es kann Theorieunterricht erteilt werden.
Hinweis: Die Schulaufsichtsbehörde kann für die Eliteschulen des Sports und die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik abweichende Regelungen treffen.
7. Musikunterricht: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
Musizieren ist nur in festen Lerngruppen und mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Praktischer Unterricht für Bläser findet nicht statt.
Chorproben können nur im Freien unter Einhaltung eines Abstandes von zwei Metern stattfinden (grün und gelb, bei orange und rot keine Chorproben).
Hinweis: Die Schulaufsichtsbehörde kann für das Bach-Gymnasium und das Händel-Gymnasium abweichende Regelungen treffen.
Auf Grund einzelner Anfragen von Schulleiterinnen und Schulleitern möchte ich Ihnen darüber hinaus Hinweise zu zwei weitere Regelungen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation geben.
Versetzter Unterrichtsbeginn
Bitte handhaben Sie die Streckung des Unterrichtsbeginns über zwei Stunden flexibel. Im Vordergrund steht die Vermeidung des Infektionsgeschehens im öffentlichen Nahverkehr und vor den Schulgebäuden durch große Ansammlungen von Schülerinnen und Schülern und damit die Vermeidung von Unterrichtsausfall. Die Abdeckung der Stundentafel muss dabei abgesichert sein. Selbstverständlich können Sie auch geeignete Absprachen mit Nachbarschulen treffen, um den öffentlichen Nahverkehr in der Hauptverkehrszeit zu entlasten.
Erprobung hybrider Unterrichtsmodelle
Eine Vielzahl Berliner Schulen haben in den letzten Wochen und Monaten bereits die von ihnen entwickelten hybriden Unterrichtsmodelle erprobt. Dies ist auch weiterhin – einmalig für jede Schule, begrenzt auf mehrere Tage – möglich.
Ich danke Ihnen für Ihren außerordentlich großen Einsatz bei der Bewältigung der Pandemiefolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schmidt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
I B - Personalmanagement Referatsleitung
Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab 18.11.2020
13.11.2020
An die Schulleitungen der Schulen im Land Berlin sowie die (regionalen) Schulaufsichten
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
trotz der angepassten Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist die Infektionslage in Berlin weiterhin hoch. Das stellt uns alle vor große Herausforderungen, denen die Schulen mit Engagement und Einsatz begegnen und damit den Unterricht in der Schule aufrechterhalten. Um ein Offenhalten der Schulen trotz der Entwicklung der Infektionszahlen weiterhin zu gewährleisten, werdenunter Berücksichtigung wissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Schülerinnen und Schüler und das pädagogische und nichtpädagogische Personalzu schützen. Nach Datenlage sind die Schulen in Deutschland und in Berlin bisher keine Infektionstreiber. Aber die aktuellen Zahlen belegen für Kinder und Jugendliche stark altersabhängige Entwicklungen. Bei den unter Zehnjährigen ist nur ein geringfügiger Anstieg der Zahlen zu beobachten. Neuinfektionen wurden vor allem bei den Über-15-Jährigen festgestellt. Auffällig war dabei ein deutlicher Zuwachs während der Herbstferien. Aus diesem Grund hat sich Senatorin Sandra Scheeres gemeinsammitdem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Wissenschaftlern und Ärzten in Abstimmung mit dem Berliner Senat entschieden, an den weiterführenden Schulen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auszuweiten sowie weitere Maßnahmen einzuführen.
Diese Maßnahmen sind:
1. Ab Mittwoch, 18.11.2020, gilt an allen weiterführenden und beruflichen Schulen im Land Berlin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte pädagogische und nichtpädagogische Personal.
Diese Pflicht betrifft das gesamte Gebäude sowie die Freiflächen des Schulgeländes und gilt auch im Unterricht. Der Musterhygieneplan wird entsprechend angepasst.
2. Beginnend ab Mittwoch, 18.11.2020, wird im Rahmen der schulorganisatorischen Möglichkeiten an allen weiterführenden Schulen der Beginn des Unterrichts über einen Zeitraum von zwei Stunden gestreckt, so dass nur Teile der Schülerschaft zeitgleich den öffentlichen Nahverkehr nutzen und in der Schule eintreffen. Die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen sind so zu gestalten, dass im Laufeder kommenden Woche alle Jahrgänge verbindlich in den versetzten Unterrichtsbeginn eingebunden sind.Diese Regelung gilt nicht für jene Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, deren Schülerinen und Schüler den Schulweg häufig durch private Beförderungsunternehmen bewältigen.
In der vergangenen Woche hat der Berliner Senat 480.000 Mund-Nasen-Bedeckungen über die Bezirke für die Schulen zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung weiterer Kontingente erfolgt ab Mitte der kommenden Woche. Derzeit berät die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie der Senatsverwaltung für Finanzen über die Beschaffungvon Kontingenten für das Schulpersonalsowie die Schülerinnen und Schüler. Über Umfang und Zeitpunkt der Bereitstellung im Sinne einer ergänzenden Unterstützung bei der persönlichen Versorgung mit Mund-Nasen-Bedeckungen werden wir Sie schnellstmöglich gesondert informieren.Wirmöchten Sie bitten, Ihre Kolleginnen und Kollegen, die Vertretungen der Eltern-und Schülerschaft sowie Kooperationspartner über diese Maßnahmen zu informieren und diese im Interesse der Gesunderhaltung aller an Ihren Schulen Lehrenden und Lernenden gemeinsam aktiv umzusetzen. Für Ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Zeiten danken wir Ihnen als Schulleitung ganz herzlich und bitten Sie, diesen Dank auch in das Kollegium mitzunehmen!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Blume Leiter der Abteilung I
Mirko Salchow Leiter der Abteilung IV (komm.)
27.10.2020
„Aktualisierte Musterhygienepläne und neue Einstufung
Die Berliner Schulen haben nun die aktualisierten Musterhygienepläne jeweils für die Primarstufen, für die weiterführenden Schulen und für die beruflichen Schulen erhalten. In diesen detaillierten Musterhygieneplänen wird festgelegt, in welchem Rahmen die Schulen ihre Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen werden,
Zugleich ist auch der Stufenplan für die Schulen in Kraft gesetzt worden. Es gibt Stufe Grün (Regelunterricht), Gelb (Regelunterricht mit verstärktem Hygieneschutz), Orange (Regelunterricht mit noch stärkerem Hygieneschutz) sowie Rot (Alternativszenario: Mischung aus Präsenzunterricht und schulisch angeleitetem Lernen zu Hause“
Zu den Downloads:
- Einordnungen gemäß Stufenplan und die Musterhygienepläne
- Musterhygieneplan Primarstufe
- Musterhygieneplan Sekundarstufe
- Musterhygieneplan berufliche Schulen
22.10.2020
CORONA-STUFENPLAN FÜR DIE BERLINER SCHULEN
Entscheidungsprozesse und Informationswege
Mo-So
Beobachtung und Bewertung des Infektionsgeschehens
Die bezirklichen Gesundheitsämter beobachten und bewerten kontinuierlich das Infektionsgeschehen in den Bezirken und im Land Berlin sowie an den einzelnen Schulen in ihrem Bezirk.Das Gesundheitsamt im Bezirk der Schule und die zuständige (regionale) Schulaufsicht werden jederzeit durch die betroffene Schule über positiv auf das Coronavirus getestete schulangehörige Personen und über die jeweiligen Kontaktpersonen informiert.
Do
Festlegung Stufenzuordnung der Einzelschule
Jede Woche Donnerstag erfolgt eine telefonische Abstimmung zwischen den bezirklichen Gesundheitsämtern und den zuständigen (regionalen) Schulaufsichten. Jede Schule wird dabei individuell einer Stufe des Corona-Stufenplans zugeordnet. Die endgültige Entscheidung zur Stufenzuordnung trifft das Gesundheitsamt im Bezirk der Schule.
Die Kriterien zur Stufeneinordnung sind:
► das konkrete Infektionsgeschehen in der einzelnen Schule
UND
► das allgemeine Infektionsgeschehen im Bezirk (Primarstufe) bzw. in Berlin (weiterführende allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen)
Erläuterung: Das bedeutet beispielsweise, dass eine einzelne Grundschule auch bei einem sehr geringenInfektionsgeschehen im Bezirk in die Stufe „rot“ (Unterricht im Alternativszenario) eingeordnet werden könnte, wenn es an der Schule sehr viele Infektionen gibt. Gleichzeitig können zum Beispiel weiter-führende Schulen mit keinem oder geringem Infektionsgeschehen trotz mittlerem oder höherem Infektionsgeschehen in der gesamten Stadt in die Stufe „grün“ oder „gelb“ eingeordnet werden.
Do
Information der Schule über Stufenzuordnung
Die zuständige (regionale) Schulaufsicht informiert jede Schule, falls sich ihre individuelle Stufen-zuordnung verändert hat. Diese Information erfolgt jede Woche Donnerstag – direkt nach der Abstimmung mit dem bezirklichen Gesundheitsamt – per E-Mail. Die zuständige (regionale) Schul-aufsicht erläutert der Schule bei Bedarf die notwendigen (weiteren) Maßnahmen.
Do + Fr
Planung zur Umsetzung der Stufenzuordnung an der einzelnen Schule
Die Schulleitung ergreift die notwendigen Maßnahmen, die sich aus der individuellen Stufenzuordnungihrer Schule ergeben. Die Schulleitung informiert jeden Freitag die Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Dienstkräfte) über die Stufenzuordnung.
Mo
Umsetzung der Stufenzuordnung
Die einzelnen Schulen setzen ab dem darauf folgenden Montag die Maßnahmen um.Gestaltung:
Referat ZS I, Stand: 22.10.2020
22.10.2020
An die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Land Berlin
Präventive Maßnahmen zum Schulstart nach den Herbstferien
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
über die Ferienzeit sind dieInfektionszahlen in Berlin stark angestiegen. Nach Rücksprachenmit bezirklichen Gesundheitsämtern und anderen Vertretern aus dem Gesundheitsbereich hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entschieden,präventiv auf diese veränderte Situation zu reagieren. Wir möchten Sie über die folgende getroffene Regelunginformieren:Alle Berliner Schulen starten nach den Ferien präventivmit Maßnahmen, die der Stufe „gelb“ des Corona Stufenplans für die Berliner Schulenentsprechen.Dazu zählt insbesondere das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Oberstufe sowie in allen Bildungsgängen der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren. An allen Schulen wird zudem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für das Schulpersonal in Gemeinschaftsräumen verpflichtend, zum Beispiel in Lehrerzimmern. Wir bitten Sie, die Schulgemeinschaft entsprechend zu informieren.Ziel dieser Maßnahmenist es, das Hereintragenvon Infektionen aus dem privaten Umfeld in schulische Einrichtungen und die Verbreitung innerhalb der Schulen zu verringern,erforderliche Kontaktverfolgungen weitestgehend zu unterstützenund somit den Präsenzunterricht für alle Berliner Schülerinnen und Schüler möglichst langfristig aufrechtzuerhalten.Diese Maßnahmen gelten vorläufig in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien vom Montag, 26.10.2020,bis Freitag, 30.10.2020
Am Donnerstag, 29.10.2020,findet die ersteregelmäßige Abstimmung zwischen den bezirklichen Gesundheitsämtern und den zuständigen (regionalen) Schulaufsichtenim Rahmen der Umsetzung des Corona-Stufenplans statt.In den ersten Schultagen nach den Herbstferien wird es gemeinsam gelingen, eine genaue Einschätzung der Infektionslage an der einzelnen Schule zu gewinnen. Für jede Schule wird dann individuell auf Basis des konkreten Infektionsgeschehens an der Schule und des allgemeinen Infektionsgeschehens im Bezirk bzw. im Land Berlin entschieden, welcher Stufe des Corona-Stufenplans die konkrete Schule zugewiesen wird. Somit können verschiedene Schulen in einem Bezirkauch verschiedenen Stufen des Corona-Stufenplans zugeordnet werden.Noch am Donnerstag,29.10.2020,werden die Schulen über ihre individuelle Stufenzuordnung informiert.Die Schulgemeinschaft ist dann am Freitag, 30.10.2020, durch die Schule über die Stufenzuordnung und die damit verbundenen Maßnahmen zu informieren. Die neue, individuelle Stufenzuordnung wird ab Montag, 02.11.2020, an den Schulen umgesetzt.Eine Übersicht zu den Entscheidungsprozessen und Informationswegen im Rahmen des Corona-Stufenplans für die Berliner Schulen finden Sie auch noch einmal in der Anlage zu diesem Schreiben.WirdankenIhnen herzlich fü Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Entscheidung und für Ihr Verständnis für diese notwendigen präventiven Maßnahmen. Ihnen und Ihren Kollegien wünschen wir viel Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Blume
Leiter der Abteilung I
Mirko Salchow
Leiter der Abteilung IV (komm.
Schulschreiben Oktober 2020 zum Corona-Stufenplan und dem Verfahren bei Corona-Fällen an Schulen
7. Oktober 2020
Sehr geehrte Schulleitungen,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle Themen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, informieren.Fast zwei Monate nach der Rückkehr zum Regelbetrieb an unseren Schulen können wir ein positives Zwischenfazit ziehen: Den Berliner Schulen ist es gelungen, den schulischen Alltag auch unter den Bedingungen der Pandemie weitestgehend wieder aufzunehmen. Die schulischen Hygienekonzepte haben Wirkung gezeigt. Der Blick auf die berlinweite Situation zeigt, dass die Infektionszahlen an den Schulen insgesamt bisher gering sind und Schulen keine Infektionsherde darstellen.Dank Ihres besonderen Einsatzes haben Sie maßgeblich mit dazu beigetragen, dass das Infektionsgeschehen an unseren Schulen seit Schuljahresbeginn auf einem erfreulich niedrigen Niveau gehalten wird. Sie sichern damit wesentlich den Lernerfolg unserer Schülerinnen und Schüler. Hierfür möchte ich mich, auch im Namen der Senatorin,ausdrücklich bei Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen an Ihren Schulen bedanken.Bitte geben Sie diesen Dank weiter.Hygienebeirat. Der in diesem Schuljahr neu eingerichtete Hygienebeirat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Medizin sowie Schulleitungen, Lehrkräfte sowie die Landeseltern-und -schülervertretungen mitwirken, hat seine Arbeit fortgesetzt. Aktuell werden in den Arbeitsgruppen der Musterhygieneplan, Lüftungskonzepte, der Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21 sowie Themenschwerpunkte zu Information und Kommunikation bearbeitet. Mit der Expertise von Virologen, Amtsärzten, Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern wurde zudem in den letzten Wochen ein Corona-Stufenplan für die Berliner Schulen entwickelt und somit bereits eine zentrale Aufgabe des Hygienebeirats erfüllt.
Corona-Stufenplan
Der Corona-Stufenplan für Berliner Schulen ist ein Bestandteil des Musterhygieneplans. Er stellt einen Orientierungsrahmen für die Einordnung des allgemeinen Infektionsgeschehens in einem Bezirk bzw. in Berlin und des schulischen Infektionsgeschehens dar und gibt daraufhin an den betroffenen Schulen einzuleitende Maßnahmen vor. Die Entscheidung zur Stufenzuordnung einer konkreten Schule trifft das zuständige bezirkliche Gesundheitsamt nach Rücksprache mit der zuständigen (regionalen) Schulaufsicht.Der Zuordnung einer Schule zu einer Stufe geht eine differenzierte Betrachtung des allgemeinen Infektionsgeschehens im Bezirk bzw. in Berlin, der konkreten schulischen Infektionslage und der Rahmenbedingungen einer Schule voraus. Es erfolgt eine schulscharfe Prüfung durch das jeweils zuständige bezirkliche Gesundheitsamt und die zuständige (regionale) Schulaufsicht, in deren Ergebnis eine Entscheidung des Gesundheitsamtes steht.Der Stichtag für die Abstimmung zwischen Gesundheitsämtern und Schulaufsichten, die Festlegung der Maßnahmen und die Übermittlung der Maßnahmen an die betroffenen Schulen ist der Donnerstag. Jeden Donnerstag findet ein fester Telefontermin zwischen bezirklichem Gesundheitsamt und der (regionalen) Schulaufsicht statt. Die Entscheidung des bezirklichen Gesundheitsamtes zur Stufeneinordnung wird den betroffenen Schulen unmittelbar durch die (regionale) Schulaufsicht mitgeteilt. Die Schulen setzendie Entscheidung des bezirklichen Gesundheitsamtes und die als geeignet festgelegten Maßnahmen ab dem auf den Donnerstag folgenden Montag um. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Dienstkräfte der Schule sind spätestens am Freitag über die Maßnahmen zu informieren.Mit dem Stufenplan und dem Verfahren zur Stufeneinordnung soll es gelingen, differenziert mit dem Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der konkreten schulischen Rahmenbedingungen umzugehen und adäquat Maßnahmen einzuleiten, die sowohl dem gesundheitlichen Schutz aller am Schulleben Beteiligten dienen, als auch das Recht auf Bildung unter Pandemiebedingungen organisieren.Im Stufenplan sind bekannte Eckpunkte des Musterhygieneplans und des Handlungsrahmens für das Schuljahr 2020/21 aufgenommen und weiter ausdifferenziert worden. Sowohl der Musterhygieneplan als auch der Handlungsrahmenbefinden sich in Überarbeitung.Der Corona-Stufenplan für Schulen wurde in Anlehnung an die Corona-Ampel der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung entwickelt, um die Verbindung von schulischer Organisation zu allgemeinen Infektionsgeschehen und Maßnahmen zu verdeutlichen.Die erste Abstimmung zwischen Gesundheitsämtern und Schulaufsichten zur Stufenzuordnung erfolgt am Donnerstag, 29.10.2020 und die Umsetzung zum 02.11.2020. Bitte machen Sie sich bis zum 29.10.2020 mit den Inhalten des Corona-Stufenplans vertraut und setzen Sie die in Stufe „grün“ vorgesehenen Maßgaben um. Den Schulen ist es selbstverständlich möglich, auch bereits direkt nach den Herbstferien die Maßgaben der Stufe „grün“ umzusetzen.Mit dem Inkrafttreten nach den Herbstferien soll noch vor der Erkältungs-und Grippezeit im Herbst Klarheit hergestellt werden, wie mit dem anzunehmenden steigendem Infektionsgeschehen in Schule umgegangen werden soll.In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie den Corona-Stufenplan für die Berliner Schulen.Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Entwurfsfassung handelt, da sich der Corona-Stufenplan aufgrund einer durch den Hauptpersonalrat beantragten Fristverlängerung um zwei Wochen noch in der Mitbestimmung mit den Personalvertretungen befindet. Den Personalvertretungen liegt der Corona-Stufenplan seit dem 21.09.2020 vor.
Musterhygieneplan und Lüftung
Der Musterhygieneplan wird zukünftig konkrete und nach Schularten differenzierte Stufenzuordnungen und Maßnahmen (gemäß Corona-Stufenplan) definieren.Der Musterhygieneplan wird auch Regelungen zum Lüften beinhalten.Es müssen nicht ganztägig alle Fenster im Schulgebäude geöffnet sein, sondern es sollte gezielt gelüftet werden.An den Berliner Schulen soll mehrmals täglich, vor dem Unterricht mindestens einmal in der Mitte jeder Unterrichtsstunde bzw. zweimal pro Betreuungsstunde (mindestens 3-5 Minuten) sowiein jeder Pause und nach dem Unterricht eine Durchlüftung (keine Kipplüftung,sondern Stoß-oder Querlüftung) durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen werden.Darüber hinaus ist beabsichtigt,an den Berliner Schulen CO2-Messgeräte einzusetzen, um das Lüftungsverhalten zu trainieren.Die Beschaffung der CO2-Messgeräte erfolgt zentral.Weitere Informationen hierzu folgen.Informationsveranstaltung„Schule in Zeiten von Corona –Expertinnen und Experten im Praxisgespräch“und Informationsvideos. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 01.09.2020 eine Informationsveranstaltung mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin durchgeführt, in der vielfältige Fragen von Schulleitungen und Schulaufsichten beantwortet wurden. Auf Grund der Teilnahmebeschränkungen konnten nicht alle Interessierten an dieser Veranstaltung teilnehmen. Aus allen Bezirken bzw. Regionen waren Schulvertreterinnen und -vertreter anwesend, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren dienen. Mit den Expertinnen und Experten wurden zudem Interviews zu zentralen Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus in Schulen und Kitas geführt.Auf der Webseite der Senatsverwaltung sowie unter den folgenden Links stellen wir Ihnen die Videos mit den Expertinnen und Experten zur Verfügung. Sie können diese für Ihre weitere Arbeit an den Schulen nutzen.Bitte weisen Sie die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schule darauf hin.Experteninterviews: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/grafiken-und-medien/Dokumentation InformationsveranstaltungSchule-Podiumsdiskussion: https://youtu.be/6Py4Dx8EOCgDokumentationInformationsveranstaltungSchule-Experteninput: https://youtu.be/YA0Ee04ZoyU
Bescheinigungenvon Schülerinnen und Schülern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können
Schülerinnen und Schüler,die auf Grund einer eigenen Erkrankung oder auf Grund von Erkrankungen von Familienmitgliedern nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden durch schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) durch die Schule unterrichtet.Folgende Regelung ist für diese Schülerinnen und Schüler anzuwenden:Es muss eine geeignete ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der eindeutig hervorgeht, dass aus medizinischen Gründen ausschließlich (!) ein schulisch angeleitetes Lernen zu Hausemöglich ist, bzw. dass auch Kleingruppenunterricht nicht möglich ist. Die Bescheinigung muss so formuliert sein, dass die Schule auf ihrer Grundlage eine entsprechende Entscheidung für das ausschließlich schulisch angeleitete Lernen zu Hause treffen kann. Das kann auch der Fall sein, wenn eine im Haushalt lebende Person von einer entsprechenden Grunderkrankung betroffen ist. Solche Schülerinnen und Schüler zeichnen sich also u.a. dadurch aus, dass sie Kontakte mit Personen außerhalb des Haushalts aus Infektionsschutzgründen vollständig vermeiden müssen. Hat eine Schule begründeten Zweifel am Erfordernis des ausschließlich schulisch angeleiteten Lernens zu Hause, kann sie eine Überprüfung durch die Amtsärztinnen und Amtsärzte der Gesundheitsämter erbitten. Die Schule sendet zu diesem Zwecke die ihr vorliegenden Unterlagen mit Begründung an das entsprechende Amt und bittet um Entscheidung.Beim schulisch angeleiteten Lernen zu Hause gilt den möglichen Formaten für Leistungsüberprüfungen, Klausuren, Prüfungen etc. besondere Aufmerksamkeit. Beachten Sie dazu die entsprechenden Rahmenvorgaben nach dem Handlungsrahmen 2020/21 des Referats II D und die Fachbriefe des Referats II B. Das schulisch angeleitete Lernen zu Hause erfolgt unter möglichst weitgehender Abdeckung der Stundentafeln.Informationswege beim Auftreten von Corona-Erkrankungen an Schulen –Unterstützung der bezirklichen GesundheitsämterIn Zeiten steigenden Infektionsgeschehens in der Stadt sind die bezirklichen Gesundheitsämter zunehmend beansprucht. Um eine zügige Fallbearbeitung durch die Gesundheitsämter zu ermöglichen, müssen auch die Schulen beim Auftreten von Corona-Erkrankungen in ihren Einrichtungen zielgerichtet bei der Aufklärung der konkreten Situation vor Ort mitwirken. Es sollten aus diesem Grund in den Lerngruppen / Klassenverbünden / Kursen möglichst feste Sitzordnungen festgelegt werden und zu jedem Zeitpunkt aktuelle Sitzpläne der Lerngruppen / Klassenverbünde / Kurse an der Schule vorliegen.Wenn eine Schule über die positive Testung einer schulangehörigen Person auf das Coronavirus informiert wird, zum Beispiel durch das zuständige Gesundheitsamt oder die betroffene schulangehörige Person, gilt das folgende Verfahren:1.Die Schule informiert die Schulaufsicht sowie das für die Schule zuständige Gesundheitsamt über den Corona-Fall und übermittelt schnellstmöglich den Sitzplan sowie eine Kontaktliste der Personen der betroffenen Lerngruppe/ Klasse / Kurs. Die Kontaktliste muss sortiert ausweisen, welche Personen aus Sicht der Schule der Kontaktgruppe der KategorieI oder II angehören.Es werden neben dem Namen der Personen und der Kontaktgruppe auch die jeweils aktuelle Anschrift sowie eine gültige Telefonnummer erfasst. Eine entsprechende Vorlage für die Kontaktliste finden Sie in der Anlage zu diesem Schreiben.
Hinweise zur Kategorisierung
Kontaktpersonen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko):Personen mit mindestens 15-minütigem „face-to-face“-Kontaktzu einem bestätigten Corona-Fall. Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiteneines bestätigten Corona-Falls, insbesondere zu Sekreten der Atemwege,wie z. B. beim Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.Über die jeweiligen Sitzpläne der betroffenen Lerngruppe / Klasse / Kurs können Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen der Kategorie I identifiziert werden, die im Unterricht in weniger als 1,5 Meter Abstand zu einem bestätigten Corona-Fall gesessen haben.Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko):Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter Corona-Fall aufhielten, jedoch keinen mindestens 15-minütigen „face-to-face“-Kontakt mit dem Corona-Fall hatten.Über die jeweiligen Sitzpläne der betroffenen Lerngruppe / Klasse / Kurs können Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen der Kategorie II identifiziert werden, die im Unterricht in mehr als 1,5 Meter Abstand zu einem bestätigten Corona-Fall gesessen haben.Nach aktueller amtsärztlicher Einschätzung wird als Kontaktperson nur eingestuft, wer in den drei Tagenvor Auftritt der ersten Symptome des bestätigten Corona-Falls mit dieser Person in Kontakt stand. Sollte die positiv getestete Person keine Symptome zeigen, so sind die drei Tage vor der Testung heranzuziehen.2.Das für die Schule zuständige Gesundheitsamt prüft auf Grundlage des Sitzplans und der Kontaktliste, welche Maßnahmen in der Schule einzuleiten sind. Es informiert die im Bezirk der Schule wohnhaften Kontaktpersonen der Kategorie I und ordnet Maßnahmen an. Das kann die Anordnung von Quarantäne und Testung für alle diejenigen Mitglieder der Schulgemeinschaft sein, die der Kontaktgruppe der Kategorie I zugeordnet werden, und bis zur zeitweisen Schließungvon einzelnen Lerngruppen / Klassen / Kursen oder sogar der gesamten Schule reichen.3.Sollten identifizierte Kontaktpersonen der Kategorie I ihren Wohnort nicht im Bezirk der Schule haben, informiert das für die Schule zuständige Gesundheitsamt die Gesundheitsämter an den Wohnorten der betreffenden Personen, damit diese die Personen informieren und Maßnahmen anordnen.4.Wenn die Schulen ihr zuständiges Gesundheitsamt nicht mehr am gleichen Tag erreichen können oder die Gesundheitsämter an den Wohnorten der Kontaktpersonen der Kategorie I nicht ausreichend Zeit haben, um die betroffenen Personen noch am gleichen Tag zu erreichen, wird die betreffende Lerngruppe / Klasse / Kurs durch die Schule kontaktiert.Die durch die Schule identifizierten Kontaktpersonen der Kategorie I bzw. deren Sorgeberechtigte werden darüber informiert, dass sie weitere Informationen zur ggf. notwendigen Quarantäne und Testung vom zuständigen Gesundheitsamt erhalten werden und mindestens bis zur Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause teilnehmen.Bis zur Kontaktaufnahme des zuständigen Gesundheitsamtes sind soziale Kontakte zu vermeiden.Die anderen Personen der betreffenden Lerngruppe / Klasse/ Kurs bzw. deren Sorgeberechtigte werden darüber informiert, dass sie vorsorglich füreinenTag am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause teilnehmen, damit entsprechende organisatorische Vorkehrungen an der Schule getroffen werden können.
In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie eine Infografik sowie Checkliste, welche das oben beschriebene Verfahren anschaulich darstellt.Elterninformation Oktober 2020Zum Abschluss möchte ich Sie bitten, die in der Anlage zu diesem Schreiben befindliche Elterninformation der Senatorin an alle Eltern Ihrer Schule weiterzuleiten. Das Schreiben wurde auch in sechs weitere Sprachen übersetzt (Arabisch, Türkisch, Englisch, Russisch, Bulgarisch und Polnisch). Die übersetzten Versionen der Elterninformation sowie weitere mehrsprachige Informationsmaterialien können auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie heruntergeladen werden: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/Bitte weisen Sie die Eltern Ihrer Schule bei Bedarf auch noch einmal darauf hin, dass –wie bereits in den Sommerferien –die jeweils aktuellen Vorgaben der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin zu Rückreisenden aus Risikogebieten Gültigkeit besitzen.Bitte nutzen Sie auch die Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, über die wir alle aktuellen Informationen und Materialen den am Schulleben Beteiligten und Interessierten aktuell zur Verfügung stellen. Für die anstehenden Herbstferien wünsche ich Ihnen gute Erholung und viel Entspannung.
Mit freundlichen Grüßen
Marina HennersdorfMirko Salchow
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/
Elterninformation Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Eltern,
mit Beginn des Schuljahres sind die Berliner Schulen zum Regelbetrieb zurückgekehrt. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen können wir ein positives Zwischenfazit ziehen:Den Berliner Schulen ist es gelungen, den bekannten schulischen Alltag auch unter den Bedingungen der Pandemie weitestgehend wieder aufzunehmen. Unsere Schulen leisten hier großartige Arbeit im Sinne der Kinder und Familien. Die schulischen Hygienekonzepte haben Wirkunggezeigt.DerBlick auf die berlinweite Situation zeigt, dass dieInfektionszahlen an den Schulen insgesamt bisher gering sind und Schulen keine Infektionsherde darstellen. Durch ein konsequentes, planvollesVorgehen von Schulen und Gesundheitsämternkönnen Kontaktpersonen von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen zielgerichtet nachverfolgt werden. So wird der Schutz Ihrer Kinder und desSchulpersonals gewährleistet und der Unterricht kannin den meisten Fällen im Präsenzbetrieb weitergeführt werden. Ihre Unterstützung der Maßnahmen ist ein wesentlicher Beitrag dazu, dass die Schulen wieder Unterricht, Förderung und Betreuung im Präsenzbetrieb durchführen können. Vielen Dank dafür!Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Händewaschen, Lüften und Abstandhalten sind für viele Schülerinnen und Schüler Selbstverständlichkeiten geworden. Ich möchte Sie herzlich bitten,Ihre Kinder auch weiterhin zu ermuntern und dabei zu unterstützen, diese und alle weiteren Schutzmaßnahmen zu befolgen. Dies betrifftebenfallsdas Freizeitverhalten, insbesondere auch in der anstehenden Ferienzeit. Wie bereits in den Sommerferien gelten auch in den Herbstferien die Vorgaben der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin zu Rückreisenden aus Risikogebieten. Jeder neue Fall bedeutet für die betroffene Schule und die jeweilige Schülerschaftpotentiell eine Einschränkung des Schulbetriebes.Das regelmäßige Lüften von Räumen wird auch in der kalten Jahreszeit ein wesentlicher Bestandteil der Hygienemaßnahmen sein. Wir werden den Schulen Hinweise zum richtigen Lüften geben.Bitte geben Sie Ihren Kindern zur Sicherheit warme Sachen für die Lüftungszeiten mit in die Schule.
Um den Schulbetrieb weiterhin nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen sicher zu gestalten, hat die Senatsverwaltung einen Hygienebeirat eingerichtet. Darin sindneben Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaftund Medizinauch Schulleitungen, Lehrkräfte sowie die Landeseltern-und -schülervertretungenbeteiligt. Der Hygienebeirat entwickelt denbestehenden Musterhygieneplan weiter und macht Vorschläge zur besseren Organisation und Kommunikation unserer Maßnahmen.Dazu gehört auch ein Corona-Stufenplan. Mit seiner Hilfe können die Gesundheitsämter zusammen mit den Schulaufsichten das aktuelle Infektionsgeschehen an jeder Berliner Schule regelmäßig und systematisch bewerten, einstufen und entsprechende Maßgaben für den Schulbetrieb und die Hygieneregeln vorgeben.Ändert sich die Einstufung der Schule Ihres Kindes, werden Sie darüber umgehend informiert und die Schule bereitet die notwendigen Maßnahmen vor. Diese greifen in der Regel ab dem auf die Stufenänderung folgenden Montag, so dass alle Familien die Möglichkeit haben, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Der Corona-Stufenplan tritt in der Woche nach den Herbstferien in Kraft, weitere Informationen dazu erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes.Ziel des Stufenplans und aller anderen Maßnahmen ist es, dass alle Schulen –unter Beachtung des Gesundheitsschutzes –offen bleiben können.Das ist wichtig für das Wohl und die Bildung unserer Kinder, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für das Funktionieren unserer Stadt. Deshalb bitte ich Sie herzlich: Unterstützen Sie auch nach den Herbstferien Ihr Kind wieder dabei, den Corona-Virus im schulischen Alltag einzudämmen.Auf der folgenden Seite finden Sie Links zu vielen informativen und hilfreichen Schaubildern, Videos und Hinweisen rund um den Infektionsschutz an unseren Schulen, viele davon auch in mehreren Sprachen.Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern schöne und erholsame Herbstferien. Wir sind ein Berlin –Lassen Sie uns in dieser herausfordernden Zeit gemeinsam in diesem Sinneb esonnen handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Scheeres
Handreichung für Schulen und KitasUmgang mit Kontaktpersonen eines SARS-CoV-2 positiv getesteten Falls
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-oeffnung-kita-und-kindertagespflege/handreichung-fuer-schulen-und-kitas-versandversion.pdf
01.02.2020
Informationsschreiben zum Umgang mit Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund‐Nasen‐Bedeckung
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/informationsschreiben-zum-umgang-mit-verstoessen-gegen-die-pflicht-zum-tragen-einer-mund-nasen-bedeckung.pdf
Grafiken
- WENN MEIN KIND KRANK WIRD...Umgang mit Atemwegserkrankungen in Schule/Kita:
- KATEGORIEN DER KONTAKTPERSONEN NACH RKI
- KONTAKTSZENARIEN IM CORONA-KONTEXT
- WARUM FESTE GRUPPEN BEI KONTAKT OHNE MUND-NASEN-SCHUTZ WICHTIG SIND
- HILFREICHE MASSNAHMEN FÜR EINRICHTUNGEN
- INFORMATIONSWEGE BEI CORONA-FÄLLEN IN SCHULE/KITA
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/200826_infografiken_zu_corona_fuer_schulen_und_kitas_i_din_a4.pdf
Briefe an Schulen:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/
02.09.2020
Umgang mit Atemwegsinfekten
Sehr geehrte Schulleitungen,
die ersten Wochen des neuen Schuljahres liegen hinter lhnen und Ihren Kollegien. Bereits jetzt haben Sie eine Vielzahl von Herausforderungen, die durch die Corona-Pandemie gegeben sind, erfolgreich gemeistert. Mein ausdrücklicher Dank gilt Ihnen für Ihren engagierten Einsatz.
Mit der Aufnahme des Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler ergeben sich neue Fragen oder bereits bekannte Situationen erhalten unter diesen Bedingungen eine neue Aufmerksamkeit. Darauf möchte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Abstimmung mit anderen Senatsverwaltung sowie Expertinnen und Experten des Hygienebeirates aktuell mit diesem Schreiben reagieren.
Bitte geben Sie daher dieses Schreiben allen Dienstkräften Ihrer Schule bekannt.
Umgang mit Atemwegsinfekten
Bestehen bei Kindern oder Jugendlichen Anzeichen für eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind, dürfen sie die Schule nicht besuchen. Mögliche Symptome können sein: Gliederschmerzen, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns. Erkrankt ein Kind in der Schule, ist es ggf. von den Eltern abzuholen. Über eine mögliche Testung ent scheidet der Arzt/die Ärztin oder das Gesundheitsamt.
Grundsätzlich ist für die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in den Präsenzunterricht kein ärztliches Attest erforderlich.
Auch nach durchgemacht em Atemwegsinfekt ist keine Attestierung der Schulfähigkeit nötig. Dieses Vorgehen entspricht den Empfehlungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte .
Die Vorlage von Testergebnissen darf nicht verlangt werden. Sie wäre auch nicht sinnvoll, da auch ein negatives Testergebnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur eine Momentaufnahme darstellt.
Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollten die Schülerinnen und Schüler immer anhaltend fieberfrei sein. Die Eltern sind ggf. gehalten, eine Bestätigung darüber abzugeben, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. Sie können sich diese Bestätigung in schriftlicher Form geben lassen. Ein Muster für eine solche Bestätigung finden Sie im Anhang dieses Schreibens.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler eine nachgewiesene Covid-19-lnfekt ion durchgemacht haben, so ist vor Wiederaufnahme keine ärztliche Bestätigung notwendig und kann nicht eingefordert werden. Ärztliche Atteste werden nur bei Krankheiten, die im Infektionsschutzgesetz aufgenommen sind (z.B. Masern), ausgegeben. Corona gehört nicht zu diesen Krankheiten.
Sollten Schülerinnen und Schüler lediglich einfachen Schnupfen oder Husten ohne Fieber aufweisen, so können sie ohne weitere Attestierung den Präsenzunterricht und die Betreuung besuchen.
Bei Unklarheiten und offenen Fragen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Zu dieser Thematik erhalten Sie mit diesem Schreiben eine Infografik. Diese können Sie in der Schule durch Aushang veröffentlichen sowie für die Arbeit in den Gremien, mit den Kollegien und für die Elternarbeit nutzen.
Kontaktpersonen der Kategorie I und II
In der von den Berliner Gesundheitsämtern in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herausgebenden „Handreichung für Schulen und Kitas - Umgang mit Kontaktpersonen eines SARS-CoV-2 positiv getesteten Falls" werden Kontaktpersonen wie folgt definiert:
Kontaktpersonen der Kategorie I nach RKI Definition:
• Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z. B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
• Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten SARS-CoV- 2-Falls, wie z. B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko):
• Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter SARS-CoV-2-Fall aufhielten, z. B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts- (,,face-to face") Kontakt mit dem SARS-CoV- 2-Fall hatten.
• Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt hatten.
Sie können dieser Handreichung auch weitere wichtige Informationen und vor allem Möglichkeiten zur Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten entnehmen. Diese Handreichung steht auch in Form einer Infografik zur Verfügung und geht Ihnen mit diesem Schreiben ergänzend zu.
Informationskette bei einem positiven Coronafall
Sollten Personal oder Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule auf COVID-19 getestet worden sein, so wird das zuständige Gesundheitsamt am Wohnort der getesteten Person durch das Testzentrum darüber informiert und ordnet eine Quarantäne an. Die jeweilige Person ist sowohl verpflichtet diese Quarantäne einzuhalten, als auch die Schule über die Quarantäne zu informieren.
Wenn Sie eine solche Information erhalten, melden Sie diesen Sachverhalt sowohl der regionalen Schulaufsicht als auch dem bezirklichen Gesundheitsamt Ihrer Schule. Sollten Sie das bezirkliche Gesundheitsamt am Standort Ihrer Schule nicht erreichen, informieren Sie die regionale Schulaufsicht über diesen Umstand. Die Schulaufsicht kann in jedem Fall den Kontakt zum bezirklichen Gesundheitsamt herstellen und unterstützt Sie nach Bedarf in der jeweiligen Situation. Das bezirkliche Gesundheitsamt wird Sie über die weiteren Maßnahmen informieren. Grundsätzlich gilt die ausschließliche Entscheidungsbefugnis des Gesundheitsamtes in der Anordnung von Maßnahmen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie möchte Sie auch weiterhin im Umgang mit der COVID-19 - Pandemie begleiten. Dazu finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung regelmäßig aktualisierte Informationen. Ebenfalls wird die Veranstaltung „Schule in Zeiten von Corona - Experten im Gespräch" medial aufbereitet und Ihnen online zur Verfügung gestellt. Aktuelle Fragen werden auch weiterhin in Form von Informationsschreiben aufgegriffen und beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
M.H.
Referatsleiterin I A/
ständige Vertreterin des Leiters der Abteilung I
Selbsterklärung zur Gesundheit des Kindes
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/200831-selbsterklaerung_eltern.pdf
Brief an die Eltern - Fragen und Antworten zum Schustart (August 2020)
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, hat zu Beginn des neuen Schuljahrs einen Brief an die Berliner Eltern geschrieben. Sie bedankt sich darin für deren Mithilfe und Betreuung der Kinder während der Kita- und Schulschließungen. Darüber hinaus werden wichtige Fragen zum Schulstart gestellt und beantwortet.
Hier können Sie den Brief lesen: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/2-schreiben_schulorganisation2020_21_fin.pdf
Landespressekonferenz mit dem Berliner Senat (Bildungssenatorin Scheeres) am 4. August 2020
https://www.youtube.com/watch?v=KFkblwKN7vk
Informationen zum Schulstart finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/service..
und: https://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/einschulung/
Herzlich Willkommen in der Schule!
Mit der Einschulung beginnt für Ihr Kind und Sie als Eltern ein neuer spannender Lebensabschnitt, auf den Sie sich freuen können. Was Ihr Kind in der Grundschule lernt, wie Sie als Eltern mitwirken können und welche besonderen Angebote es in den Schulen gibt, können Sie hier nachlesen.
In der Broschüre „Start ins Schulleben. Wissenswertes zum Schulanfang 2020“ finden Sie alle wichtigen Themen und Fragen rund um die Grundschule. So können Sie sich über den Schulalltag, die Nachmittagsbetreuung oder das Zeugnis ohne Noten informieren.
* zur neuen Broschüre
Mit dem Schuljahr 2020/2021 starten Berliner Schulen im Regelbetrieb
* Aktuelle Informationen zum Schulstart ab 10. August
* Tests für das Berliner Schulpersonal
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#faqschule
Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen
Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen
PDF-Dokument (442.6 kB) - Stand: 4. August 2020
Download
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Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21
Anlage zum Brief an die Schulleitungen vom 4. August 2020
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/handlungsrahmen-2020_21_fin.pdf
Inhaltsverzeichnis
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2. Schreiben zur Organisation des Schuljahres 2020/21
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/2-schreiben_schulorganisation2020_21_fin.pdf
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„Good Practice: Schule im Corona-Modus
Wie organisieren Schulen den eingeschränkten Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause? Wie können sich Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler auf die ungewohnte Situation einstellen? Und wie lassen sich Unterrichtsangebote trotzdem vermitteln?Viele Schulen haben sich gut auf die Ausnahmesituation eingestellt. Wir stellen Ihnen hier Beispiele von Schulen vor.“
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/best-practice/
Lernen zu Hause. Leitfaden für Schulen
https://www.ber-lin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/lernen-zu-hause_schulen.pdf
Weitere Informationen zum Thema "Coronavirus"
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/
FAQ zu den Schul-Schließungen -| FAQ zu den Kita-Schließungen - FAQ zur Notbetreuung
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/#faqschule
Briefe der Senatsbildungsverwaltung an Schulen
- Allgemeinbildende Schulen
- Berufliche Schulen - OSZ
- Briefe an alle Schulen
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/
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Antworten der Senatsschulverwaltung zum Thema „Verbindliche Standards für die Umsetzung des Bildungsauftrags"
03.08.2020
Frau Senatorin Scheeres dankt Ihnen für den Beschluss vom 19. Juni 2020 zum Thema „Verbindliche Standards für die Umsetzung des Bildungsauftrags". Sie hat mich gebeten, Ihnen hierzu die folgende Stellungnahme zu übermitteln:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Hinweise des Gremiums den Antworten vorangestellt.
1. Ausgestaltung nachhaltiger Unterrichtsmodelle „Fernunterricht" (;,schulisch angeleitetes Lernen zu Hause") und „kombinierter Präsenz-und Fernunterricht".
a) Zusammenfassung und Konkretisierung der bisherigen Empfehlungen,
b) transparente Gewichtung eines Mix verschiedener Unterrichtsformate unter Ausnutzung aller zu_r Verfügung stehender Möglichkeiten (z.B. Arbeitsblätter, Lernvideos, interaktive Lernformate, Videokonferenzen) für Phasen des kombinierten Präsenz-und Fernunterrichtes, sowie vollständigen Fernunterrichts,
c) Übersetzung der regulären Stundentafel für die Anwendung von Fernunterrichtsmodellen,
d) Konzept zum gleichwertigen und parallelen Unterrichten in der Schule vor Ort (z. B. bei Notbetreuung) sowie bei Fernunterricht (beispielsweise audiovisuelle Erfassung von Präsenzunter-richt zur Verwendung bei Fernunterricht),
e) Verpflichtende Einbeziehung der Fachlehrer*innen in die Formate mit Fernunterrichtsanteil in der Primarstufe,
f) Differenzierung der Unterrichtsangebote -vgl. der Niveaustufen bei Präsenzunterricht,
g) Entwicklung einer Methodik der digitalen Leistungsbewertung.
Antwort zu 1 a bis g:
Das mit Schreiben vom 10. Juni 2020 an die Schulen angekündigte weitere Schreiben zum Schuljahresbeginn 2020/21 wird u. a. Hinweise zum Unterricht bzw. zu schulisch angeleitetem Lernen zu Hause enthalten. Darüber hinaus werden für alle Fächer zum Schuljahresbeginn Fachbriefe vorliegen, die fachliche Hinweise und didaktische Varianten der Unterrichtsgestaltung vorhalten. Dabei bleiben die schulgesetzlich festgelegten Aufgaben der Lehrkraft unberührt. Zudem sind die Schulen aufgefordert, Lernstände zu erheben, um dann entweder lerngruppenbezogene Angebote zur Schließung eventueller Lernlücken oder individuelle Förderangebote zu unterbreiten.
2. Kommunikation zwischen Pädagogen*innen und Schüler*innen zur Vermittlung sozialer Kompetenzen und Bildungsinhalten sowie_zur Reflektion erbrachter Leistungen der Schüler*innen durch den Einsatz digitaler Formate.
Mit dem „Lernraum Berlin" - einem Leitprojekt des eEducation Berlin Masterplan - stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den öffentlichen Schulen ein auf Dauer kostenfreies-Lernmanagementsystem zur Verfügung. Der „Lernraum Berlin" ist für alle Schularten und Jahrgangsstufen nutzbar und kann mit jedem beliebigen internetfähigen Endgerät (PC, Smartphone, Ta biet, etc.) genutzt werden. Lehrkräfte können eine Vielzahl von erprobten Kursen zum IT-gestützten Lernen an die eigenen konkreten schulischen Bedürfnisse anpassen und eigene Kurse gestalten. Diese ermöglichen das Bereitstellen digitaler Unterrichtsinhalte, kollaboratives Arbeiten, die Kommunikation mit und zwischen den Teilnehmenden sowie die Bewertung eingereichter Arbeitsergebnisse. Das Lernraum-Team steht den Lehrkräften für Beratungen und schulinterne Fortbildungen, sowohl zu technisch orientierten Fragen der Nutzung, als auch zu pädagogischen und didaktischen Fragestellung des digitalen Medieneinsatzes und des IT-gestützten Lernens, zur Verfügung.
3. Schaffung von Rahmenbedingungen für Bildungsgerechtigkeit durch barrierefreie Teilhabe an sämtlichen Elementen des Berliner Ganztags während temporärer Schließungen und unter Berücksichtigung von Risikogruppen.
a) Klarstellung der Verantwortlichkeit von Schule für den Lernfortschritt der Schüler*innen in Phasen von· eingeschränktem Präsenzunterricht,
In dem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an die Schulleitungen vom 10. Juni 2020 heißt es: ,, ... Ziel ist es, einen geregelten, durchgehenden Lernprozess für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schuljahr sicherzustellen. Jede Schule erstellt ihre Planung für die Organisation des Regelbetriebs .... " ,, ... Auf Grund des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs im zweiten Schulhalbjahr 2019/20 ist anzunehmen, dass die Lern-und Kompetenzentwicklungvieler Schülerinnen und Schüler anders verlief als im Fall regulären Unterrichts. Daher verständigt sich jede Schule darauf, wie sie in jeder Jahrgangsstufe den aktuellen Lern-und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler feststellen wird, erstellt daran anschließende Konzepte für die Unterrichtsgestaltung in der ersten Hälfte-des Schuljahres 2020/21 und legt ggf. notwendige Fördermaßnahmen fest ... " Um die Verantwortlichkeit der Schulen für den häuslichen Lernprozess der Schülerinnen und Schüler auch sprachlich zu verdeutlichen, wurde in dem gleichen Schreiben der Begriff „schulisch angeleitetes Lernen zu Hause" gewählt.
b) digitale Angebote und Kontaktaufnahme durch den EFöB-Bereich,
Während der temporären Schulschließungen wird das weitere pädagogische Personal prioritär in der Notbetreuung, die dann immer parallel läuft, eingesetzt. Über den Einsatz des weiteren pädagogischen Personals, welches sich im Horne Office befindet, entscheidet die Schulleitung.
c) besondere Berücksichtigung sozialer schwacher Familien, die keinen BuT-Anspruch haben.
Alle Schulen sind aufgefordert, schulische Förderkonzepte im ersten Schulhalbjahr 2020/21 zu entwi-ekeln. Dabei werden auch besondere Bedarfe erhoben und durch entsprechende lerngruppenbezogene oder individuelle Fördermaßnahmen wird darauf eingegangen.· Daten zu Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Familien ohne Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket werden nicht erhoben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Schulen im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung diese Schülerinnen und Schüler ebenso bestmöglich fördern.
4. Konkrete Benennung und Schaffung der erforderlichen Raum-, Personal-Ausstattungsressourcen zur Gewährleistung o.g. Teilhabe an den Schulen vor Ort (auch mittels Kooperationen mit Einrichtungen der Jugendhilfe, Volkshochschulen und Bibliotheken).
Die Mindestabstandsregel wurde in den Bereichen Kita und Schule mit dem Erlass der aktuellen SARS-CoV-2-lnfektionsschutzverordnung (1) aufgehoben. Grundlage für diese Entscheidung war eine Einigung der Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder vom 18. Juni 2020, die auf Grund der stabil niedrigen Neuinfektionen in der Bundesrepublik Deutschland getroffen wurde.
Wegen der damit verbundenen weitgehenden Rückkehr zum Regelbetrieb sind dann keine zusätzlichen Raumkapazitäten erforderlich.
Bereits vor den Sommerferien wurde prognostiziert, welcher Personalanteil auf Grund der Zugehörigkeit zur Risikogruppe mit Covid-19-relevanter Grunderkrankung zum 05. August 2020 nicht für eine Präsenztätigkeit in der Schule zur Verfügung stehen wird. Dies betrifft rund 10% des zur Verfügung stehenden Personals.
Entsprechend § 7 Schulgesetz (2) werden die Schulleitungen auf der Grundlage der Grundsatzbeschlüsse der schulischen Gremien zum Personaleinsatz eigenverantwortlich die schulspezifisch bestmöglichen Entscheidungen treffen.
5. Optimale Nutzung von Präsenzzeiten zur unmittelbaren pädagogischen und didaktischen Arbeit am Kind
a) Nutzung der Präsenzzeit für die Einführung neuer Inhalte,
Siehe Antwort zu 1. Die didaktische Funktion von Präsenzunterricht und schulisch angeleitetem Lernen zu Hause wird in allen Fachbriefen zum Schuljahresbeginn thematisiert.
b) Abkopplung von Lernstandserhebungen in separaten Zeitfenstern,
Eine Abkopplung ist nicht zielführend, vielmehr müssen Ausgangsdiagnose, Förderung, sowie danach fortlaufende Diagnostik immer einhergehen mit den (fach-)unterrichtlichen Maßnahmen ..
c) entsprechend Schulprofil weitestgehend keine freie curricula-ferne Arbeit in der Präsenzzeit.
Für die curriculare Schwerpunktsetzung gelten folgende Grundsätze:
• Schwerpunkte für den Kompetenzerwerb/fachliche Inhalte konzentrier.en sich auf die in der nächsthöheren Jahrgangsstufe bzw. für das Erreichen der Bildungsstandards und Abschlussprüfungen unabdingbaren Aspekte.
• Es sind Synergieeffekte zwischen Kompetenzbereichen, innerhalb von Lernbereichen und Doppeljahrgangsstufen zu nutzen.
• Spielräume, die durch alternative bzw. exemplarische Inhalte im Rahmenlehrplan gegeben sind, sind konsequent zu ·nutzen.
• Im Hinblick auf die fachliche Progression ist eine Verständigung über sinnvolle Schwerpunktsetzungen für einzelne Jahrgangsstufen anzustreben.
6. Schaffung der Rahmenbedingungen für verbindliche Professionalisierung von Pädagogen*.innen hinsichtlich digitaler Unterrichtsgestaltung mittels Dienstvereinbarung zwischen Senatsbildungsverwaltung und Schulaufsicht.
7. Durchführung der o.g. Professionalisierung von Pädagogen*innen.
Antwort zu 6 und 7:
Sowohl in der Aus-und Fortbildung der Lehrkräfte als auch in den Fortbildungen für Schulleitungen, Seminarleitungen etc. wird das Thema seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt aufgenommen. Ein großer Teil der angebotenen Veranstaltungen findet bereits in digitaler Form statt. Für die Ausbilderinnen und Ausbilder und damit auch für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wird das Thema im neuen Schuljahr insbesondere unter den Aspekten „schulisch angeleitetes Lernen zuhause" und „Unterrichten auf Distanz" im Rahmen verpflichtender Qualifizierurigsveranstaltungen behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Duveneck
(1) SARS-CoV-2-lnfektionsschutzverordnung vom 23. Juni 2020 (GVBI. S. 562), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2020 (GVBI. S. 570).
(2) Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 {GVBI. S. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 538) geändert worden ist.
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30.07.2020
"Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden die Berliner Schulen einen geregelten, durchgehenden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Dieser Regelbetrieb umfasst den regulären Unterricht, Förder- und Teilungsunterricht sowie weitere verbindliche schulische Angebote und Veranstaltungen. Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort)
werden wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten.
Unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes findet in den Fächern Sport, Musik und Darstellendes Spiel/Theater Unterricht statt. In allen drei Fächern sind Unterrichtssituationen mit direktem Körperkontakt zu vermeiden. Der Religions- und Weltanschauungsunterricht kann wieder stattfinden.
Angebote, an denen die Schülerinnen und Schüler freiwillig teilnehmen, wie Arbeitsgemeinschaften, können von der Schule im Rahmen der personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen wieder angeboten werden. Wenn Bläserklassen bzw. -kurse eingerichtet werden, ist zunächst mit Theorieunterricht zu beginnen.
Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) sollen in vollem Umfang wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten.
- Brief der Senatorin an die Eltern zum Schulstart 2020/2021 (Öffnen / Download)
(Stand: 30. Juli 2020)
Weitere Themen: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#start
- Müssen an Schulen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden?
- Welche weiteren Hygieneregeln gelten?
- Was passiert bei einem Corona-Fall an der Schule?
- Wer muss zur Schule kommen, was gilt für Risikogruppen?
- Was gilt für den Musik- und Sportunterricht?
- Können in diesem Jahr noch Klassenfahrten stattfinden?
- Was gilt bei Rückkehr aus einem Risikogebiet?
- Werden Schülerinnen und Schüler nach Corona besonders gefördert?
- Wie erfolgt das Lernen zu Hause?"
(Stand: 30. Juli 2020)
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10.07.2020
17. Trägerinformation zum Regelbetrieb aller Kindertageseinrichtungen im Land Berlin während der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Trägervertreterin, sehr geehrter Trägervertreter, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 22.06.2020 befinden sich die Berliner Kindertageseinrichtungen nach rund 3 Monaten des Not-betriebswieder im Regelbetrieb; dies unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Für den insgesamt gelungenen Start in den Regelbetrieb und die Bewältigung der damit für alle Beteiligten verbundenen Herausforderungen danken wir Ihnen herzlich. In den vergangenen Tagen erreichte uns eine Vielzahl von Anfragen aus Kindertageseinrichtungen zum Umgang mit erkrankten Kindern bzw. Kindern mit unklaren oder leichten Symptomen, Kindern mit Risikofaktoren und zu Familien, die nach ihrem Urlaub aus Risikogebieten zurückkehren. Zu diesen und ähnlichen Themen wandten sich auch Eltern an die Senatsverwaltung; aus Sorge oder weil ihnen aus ihrer Sicht der Zugang zur Kita zu Unrecht verwehrt wurde. Auch Kinderärztinnen und -ärzte haben sich gemeldet und darauf verwiesen, dass ihre Praxen aufgrund unnötiger Forderungen nach Attesten für Kita-kinder überlastet würden. Vielfach wurden die Anfragen oder auch Beschwerden mit weiterführenden Ideen und Hinweisen zum weiteren Vorgehen verbunden. Auch hierfür sei ausdrücklich gedankt.
Soweit die Fragen die Möglichkeiten des Testens für die Beschäftigten betrafen, konnten wir Sie zu Beginn dieser Woche erfreulicherweise über die Erweiterung der Teststandorte für symptomfreie Beschäftigte informieren. An der Berliner Teststrategie wird kontinuierlich gearbeitet, Sie werden dazu separat informiert. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie gibt es immer wieder neue medizinische Erkenntnisse, die Eingang in die Hygieneregelungen finden müssen. In diesem Rahmen werden insbesondere auch von der Charité Strategien im Umgang mit einfachen Erkältungskrankheiten erarbeitet, die eine bessere Differenzierung zu einer Covid-19-Infektion ermöglichen. Zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen tagt eine Expertinnen-/Expertengruppe, insbesondere mit Blick auf den vor uns liegenden Kitajahresbeginn und die Herbstzeit. Über ggf. notwendige Änderungen der Hygieneregelungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Kinder mit Krankheitssymptomen:
Grundsätzlich gilt, wie bisher auch, dass erkrankte Kinder nicht in die Kita gebracht bzw. betreut werden sollen. Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, die Kita über eine Erkrankung des Kindes zu informieren. In der Regel ist diese Verpflichtung auch betreuungsvertraglich verankert. Bestehen bei einem Kind Anzeichen für eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind, dürfen Kinder die Kita nicht besuchen. Mögliche Symptome können sein: Gliederschmerzen, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmig-keit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns. Erkrankt ein Kind in der Kita, ist es von den Eltern abzuholen. Über eine mögliche Testung entscheidet der Arzt/die Ärztin oder das Gesundheitsamt. Für die Wiederaufnahme des Kindes ist kein ärztliches Attest erforderlich. Eine Attestierung der Kitafähigkeit nach durchgemachtem Atemwegsinfekt wird auch im Einklang mit den Empfehlungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte nicht empfohlen. Die Vorlage von Testergebnissen darf nicht verlangt werden. Sie wäre auch nicht sinnvoll, da auch ein negatives Testergebnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur eine Momentaufnahme darstellt. Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollten die Kinder immer anhaltend fieberfrei sein. Die Eltern sind gehalten, eine Bestätigung darüber abzugeben, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. Sie können sich diese Bestätigung in schriftlicher Form geben lassen. Ein entsprechendes Muster ist diesem Schreiben beigefügt. Soweit ein Kind eine nachgewiesene Covid-19-Infektion hatte,i st vor Wiederaufnahme hingegen eine ärztliche Bestätigung, dass eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, erforderlich. Von den akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder Husten ohne Fieber zu unterscheiden. In diesen Fällen gibt es zunächst keinen unmittelbaren Anlass, das Kind nicht aufzunehmen oder die Betreuung nicht fort zu führen. Mögliche Fragen können sich aber ergeben: Gibt es einen Anlass zu der Sorge, dass das Kind an Covid-19 erkrankt sein könnte? Bestand ein Kontakt zu erkrankten Personen? Ist das Kind aus einem Risikogebiet zurückgekehrt? Ggf. ergibt sich hieraus ein Beratungsbedarf. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Gesundheitsamt.
Infektion innerhalb der Familie:
Ist innerhalb der Familie eines Kindes eine ARS-CoV-2-Infektionfestgestellt worden, darf das betreffende Kind die Kita nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn es Kontakt zu infizierten Personen hatte und noch keine 14 Tage vergangen sind. Wartet ein Familienmitglied auf ein Testergebnis, weil es Kontakt zu einer infizierten Person hatte, hat selbst aber keine Krankheitssymptome, kann das Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden.
Kinder aus Risikogruppen:
Sind Kinder aufgrund ihrer spezifischen Vorerkrankung besonders stark durch eine mögliche Covid-19-Erkrankung gefährdet, stellt sich für Eltern und Kitas die Frage, welche Voraussetzungen für eine Betreuung erfüllt sein müssen. Dies kann nur im Einzelfall und im engen Zusammenwirken zwischen Eltern, Kita und dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin geklärt werden. Eventuell enthält eine ärztliche Bescheinigung bereits Hinweise zu erforderlichen Schutzmaßnahmen. Ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich oder bestehen Zweifel an der Kitafähigkeit des Kindes in der aktuellen Situation, kann der Träger bzw. die Einrichtung vor der (Wieder-)Aufnahme eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
Rückkehrer aus Risikogebieten:
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung regelt in §§ 8 ff die Maßnahmen, die für Rückreisende aus Risikogebieten gelten. Sogenannte Risikogebiete werden durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf der Website des Robert-Koch-Institutsveröffentlicht:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in das Land Berlin in einem Risikogebiet auf-gehalten haben, sind gesetzlich verpflichtet, sich für 14 Tage in die häusliche Quarantäne zu begeben und müssen das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich nach Einreise aus einem Risikogebiet informieren. Dies gilt nicht für Personen, die über ein aktuelles ärztliches Zeugnis nebst aktuellem Laborbefund verfügen, wonach eine Covid-19-Infektion nicht vorliegt. Diese Dokumente sind beim zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann, ob eine Quarantänemaßnahme notwendig ist oder nicht. Diese Regelungengelten auch für Kinder. Die Kita ist nicht dafür zuständig, etwaige Reiseziele der Familien zu ermitteln und darf keine Erklärung zum Aufenthalt abfordern. Die Verantwortung für die Umsetzung der genannten Regelungen obliegt den Eltern. Erlangt die Kita jedoch Kenntnis über einen entsprechenden Sachverhalt, kann sie die Eltern nochmals auf ihre Verantwortung hinweisen und bei Vorliegen einer Quarantäneauflage die Betreuung des Kindes ablehnen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt
Eingewöhnung:
In unseren Trägerinformationsschreiben haben wir darauf hingewiesen, dass der Kontakt der Erwachsenen untereinander soweit wie möglich eingeschränkt werden sollte und die üblichen Vor-kehrungen (Mund-Nase-Schutz, Abstand) zu beachten sind. Dies auch in der Bringe- und Abholsituation. Die Eingewöhnung neuer Kinder ist ohne die Beteiligung der Eltern jedoch nicht denkbar. Die Kitaleitung muss, in Abhängigkeit von den räumlichen und sonstigen Möglichkeiten, vor Ort entscheiden, wie viele Elternteile sich dort zur gleichen Zeit aufhalten können. Eine allgemeingültige Vorgabe gibt es nicht.
Erhebung zur Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung:
Seit Ende März beteiligen Sie sich an der laufenden Erhebung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung. Mit der Öffnung Ihrer Einrichtungen für den Regelbetrieb ab dem 22. Juni 2020 wurden Angaben zur Betreuungssituation und zu den einsetzbaren Personen nur geringfügig aktualisiert. Seitens der Senats-jugendverwaltung besteht ein wichtiges Informationsinteresse zur Nutzung der Kindertagesbetreuung nach dem 22. Juni 2020 (Rückkehr in den Regelbetrieb) und Auslastungsfolgen in den Einrichtungen. Mit Ihren Angaben unterstützen Sie nicht nur das Berliner Monitoring sondern auch die länderspezifische Begleitforschung zur Corona-Pandemie des Bundes. Bitte geben Sie noch bis zum 30. Juli2020 weiterhin wöchentlich, spätestens bis zum Donnerstag jeder Woche, 18.00 Uhr, die Angaben für die Einrichtungen (Anzahl der betreuten Kinder sowie zum einsetz-baren Personal) Ihres Trägers zur Kindertagesbetreuung unter folgender Webadresse, mit ihrer Träger-nummer als „Benutzername“ und „Kennwort“ ein : https://berlin-notbetreuung-kita.schuetze.ag
Es wurden folgende Änderungen aufgrund des Beginns des Regelbetriebs vorgenommen:
•Anzahl der aktuell betreuten Kinder: hier sind die zum Stichtag betreuten Kinder anzugeben.
•Anzahl der angefragten Kinder: hier ist die Anzahl der Kinder anzugeben, für die eine Betreuung ab dem 01. August geplant ist.
•Anzahl der angebotenen Plätze: wird nicht mehr erhoben.
•Anzahl der aktuell eingesetzten Fachkräfte: unverändert/ keine Änderung.
•Anzahl der nicht einsetzbaren Fachkräfte: unverändert/ keine Änderung.
Aktualisierung der Angaben zur Betreuungssituation in den ISBJ-Fachverfahren
Die Einschränkungen ab März 2020, die Sicherstellung einer Notbetreuung in den folgenden Wochen und die Öffnung des Regelbetriebs ab dem 22. Juni 2020 stellten und stellen Sie vor enorme Herausforderungen im Hinblick auf die Organisation des neuen Kitajahres 2020/2021. Aufgrund der erwähnten Einschränkungen kann sich unterjährig eine Änderung des Platzangebotes, des Personals sowie der Vertragszahlen ergeben haben. Zur weiteren Bewertung und Koordination –gerade im Hinblick auf den Start des neuen Kitajahres – sind daher bitte die aktuellen Angaben zur Platz-, Vertrags- und Personalsituation Ihrer Einrichtungen in den ISBJ-Fachverfahren zeitnah zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Bitte denken Sie auch daran Ihre abgeschlossenen Betreuungsverträge einzupflegen. Für Rückfragen, auch im Einzelfall, steht Ihnen weiterhin das Funktionspostfach unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carsten Weidner
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SenBJW
24.06.2020
Rückkehr aus den Ferien, Schulpflicht und Quarantäne
Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
am 23. Juni 2020 hat der Senat von Berlin die Sars-Cov-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Sie wird voraussichtlich am 27. Juni 2020 in Kraft treten. Die bereits geltenden Regelungen zu 14tägigen Quarantänezeiten nach der Rückkehr aus Risikogebieten werden beibehalten.
Nach § 8 Absatz 1 der Sars-Cov-2-Infektionsschutzverordnung sind aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich selbst für 14 Tage zu isolieren. Daher wird dringend empfohlen, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren. Risikogebiete sind gemäß § 8 Absatz 4 der Verordnung Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen zur Zeit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Infektionsrisiko bezogen auf das Sars-Cov-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die jeweils aktuelle Einstufung wird durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Folgender Link steht zur Verfügung:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Merkblatt_BMG_15_06_2020.pdf?__blob=publicationFile
Nach § 9 Absatz 3 der Sars-Cov 2 – Infektionsschutzverordnung müssen Personen nicht in Quarantäne, die unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache mit aktuellem Laborbefund vorlegen, dem zu Folge bei ihnen keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars-Cov-2-Virus vorliegen. Voraussetzungen dafür sind,
• dass sich das ärztliche Zeugnis auf eine molekularbiologische Testung stützt,
• die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen vom Robert-KochInstitut hierfür empfohlenen Staat
• höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde. Voraussetzung für die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und der Berufsschulpflicht nach den Ferien ist, wenn bei Unterrichtsbeginn die Zeit der Quarantäne noch nicht abgelaufen ist, die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt. Es kann nicht durch nachträgliche Erklärungen gemäß Nr. 7 Absatz 2 der AV Schulbesuchspflicht entschuldigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Thomas Duveneck
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/reiserueckkehr.pdf
Siehe auch:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/
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Verordnung zur Bewältigung der Folgen der COVID-19 Pandemie an den allgemeinbildenden Schulen in Berlin vom 20. Juni 2020
U.a.: Bilden einer Zeugnisnote, Anzahl der Klassenarbeiten, Videoübertragung bei Prüfungen, Antrag auf Ersatzleistung für die Präsentationsprüfung, Prüfungsergebnis bei nicht oder nicht vollständig durchführbaren Abiturprüfungen
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2020/ausgabe-nr-29-vom-20-6-2020-s-529-560.pdf
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Schule und Corona
Antworten der Senatsschulverwaltung zu den Themen Schulöffnungen, Stundentafeln, Notengebung/Zeugnisse, u.a. (Eingang im Abgeordnetenhaus am 22.05.2020)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-23339.pdf
Senatorin will Beschwerden von Lehrern prüfen. Ergebnisse im Berliner Matheabitur noch schlechter als 2019
Kritik am Berliner Matheabi gab es schon vorher, jetzt sind die Ergebnisse da. Die Aufgaben sollen zeitlich nicht zu schaffen gewesen sein, sagen Lehrer.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/senatorin-will-beschwerden-von-lehrern-pruefen-ergebnisse-im-berliner-matheabitur-noch-schlechter-als-2019/25954506.html
"Bestes Abitur seit Jahren in Berlin
Pressemitteilung vom 25.06.2020
Die Berliner Abiturientinnen und Abiturienten können in diesem pandemiegeprägten Ausnahmejahr ganz besonders stolz auf ihre Leistungen sein. Wie die Schnellauswertung der Abiturdaten zeigt, erreichten die Schülerinnen und Schüler erstmalig einen Abiturdurchschnitt von 2,3 (2019: 2,4). In den vergangenen neun Jahren lag dieser Durchschnittswert stets bei 2,4. Zudem ist der Anteil derjenigen, die das Abitur bestanden haben, nochmals gestiegen: Mit 96,7 Prozent (2019: 95,4%) erreicht die Bestehensquote zum ersten Mal seit 2016 wieder diesen hohen Stand.
Gesteigert hat sich ebenfalls der Anteil der Besten: Die Traumnote 1,0 erreichten in diesem Jahr 2,5 Prozent der Abiturientinnen und Abiturienten (2019: 2,1 %), die Abiturdurchschnittsnote 1,1 wurde von 1,6 Prozent der Absolventinnen und Absolventen erzielt (2019: 1,2 %). Das beste Abitur wurde in diesem Jahr mit 892 Punkten abgelegt.
Die Bestehensquote der Schülerinnen und Schüler, die nicht Deutsch als Herkunftssprache oder Familiensprache angegeben haben, liegt in diesem Jahr bei 94,1 %. Das sind erfreuliche 1,3 Prozentpunkte mehr als im letzten Jahr. (...)"
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.951079.php
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Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule
26.06.2020
Mitarbeiter des Bezirks „dem Wahnsinn nahe“. Charlottenburger Schule bleibt zu – Leitung missachtete Kontaktreduktion
Wegen mehreren Corona-Fällen öffnet die Paula-Fürst-Schule frühestens nächste Woche die Ferienbetreuung. Alle Kontaktpersonen ausfindig zu machen, war schwer.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mitarbeiter-des-bezirks-dem-wahnsinn-nahe-charlottenburger-schule-bleibt-zu-leitung-missachtete-kontaktreduktion/25949660.html
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Pressemitteilung vom 24.06.2020
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat gestern einen überarbeiteten Musterhygieneplan an die Berliner Schulen verschickt. Er nimmt Bezug auf die jüngsten Senatsbeschlüsse. Dieser Plan, der ab 25.06.2020 gilt, ist mit wichtigen Beteiligten wie der Senatsverwaltung für Gesundheit, der Charité, der Unfallkasse, zwei Bezirksstadträten, zwei Schulleitungen, den beteiligten Referaten in der Senatsverwaltung für Bildung, den Beschäftigtenvertretungen und unserem arbeitsmedizinischen Dienst abgestimmt.
Die Mindestabstandsregel von 1,50 Metern wird für alle unmittelbar im Bereich Schule tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler sowie Dienstkräfte) aufgehoben. Wo immer es möglich ist, soll dieser Mindestabstand aber weiter eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Aufenthaltsräume des pädagogischen Personals. Auch bei Dienstbesprechungen und Sitzungen schulischer Gremien sowie Eltern- und Schülerversammlungen soll ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden, soweit dies möglich ist. Klassenverbände und Lerngruppen sollen sich, soweit dies organisatorisch möglich ist, nicht untereinander mischen. Auch gegenüber Eltern und schulfremdem Personal soll die Mindestabstandsregel beibehalten werden. Schulfremde Personen sollen das Schulgebäude nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten dürfen (ausgenommen Reinigungskräfte).(...)
Besonders wichtig ist laut Musterhygieneplan das regelmäßige Lüften der Räume. Dies soll mehrmals täglich, mindestens einmal in jeder Unterrichtsstunde und in jeder Pause durch vollständig geöffnete Fenster oder durch eine Luftabzugsmöglichkeit vorgenommen werden. Generell gelten besondere Reinigungsvorgaben und Hygienemaßnahmen, gerade im Sanitärbereich. Konkrete Vorgaben gibt es zudem für den Sportunterricht, den Musikunterricht sowie Chor-, Orchester- und Theaterproben sowie die ergänzende Förderung und Betreuung.
Den überarbeiteten Musterhygieneplan finden Sie hier."
Download: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/20200623_musterhygieneplan-corona-fuer-die-berliner-schulen.pdf
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.950283.php
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule
(Stand 12. Juni 2020 / Erstausgabe: 22. Mai 2020)
Lehren und Lernen in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schule
https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/index.jsp
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Senatsverwaltung für Finanzen
19.06.2020
"Rundschreiben IV Nr. 52/2020
Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie; hier: Aktualisierung der allgemein gegebenen Hinweise Rundschreiben IV Nr. 27/2020 vom 12. März 2020, Rundschreiben IV Nr. 28/2020 vom 17. März 2020, Rundschreiben IV Nr. 34/2020 vom 17. April 2020 und Rundschreiben IV Nr. 45/2020 vom 19. Mai 2020
Die wirksame Bekämpfung des Virus SARS-CoV-2 bleibt ein dynamischer Prozess. Im Hinblick auf die Rücknahme von Einschränkungen im Bereich des öffentlichen Lebens aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Bekämpfung/Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie – insbesondere der sich nunmehr auftuenden Möglichkeiten von Auslandsreisen – werden die mit Rundschreiben IV Nr. 27/2020 unter Kapitel 5 vom 12. März 2020 arbeits- und dienstrechtlichen gegebenen allgemeinen Hinweise wie folgt aktualisiert:
5. Folgen nach Rückkehr aus einem Risikogebiet
Die bisherigen Ausführungen und Hinweise sind überholt und mit Bekanntgabe dieses Rundschreibens nicht mehr anzuwenden.
Ab sofort sind nachfolgende Hinweise zur Rechtslage maßgebend:
Tarifbeschäftigte Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es keine Rechtsgrundlage, nach der sie verpflichtet wären dem Arbeitgeber ihren Urlaubsort mitzuteilen. Auch besteht seitens des Arbeitgebers nicht die Möglichkeit einen beantragten Erholungsurlaub zu versagen, weil ihm bekannt geworden ist, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer beabsichtigt, in eine Region oder ein Land zu reisen, bei der sich nach Rückkehr ggf. eine Zeit der Quarantäne anschließt.
Insofern ist Nachstehendes zu beachten, sofern eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer innerhalb eines genehmigten Erholungsurlaubes eine Reise antritt, bei der ihr/ihm vor Reiseantritt bekannt ist/bekannt sein müsste, dass diese Reise eine Zeit der Quarantäne nach sich zieht und die Zeit der Quarantäne über die Zeit des Erholungsurlaubes hinausgeht:
Treten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer eine Urlaubsreise in eine Region/ein Land zu dem Zeitpunkt an, zu dem eine Rechtsvorschrift in unmittelbarem Anschluss an die Rückreise eine häusliche Quarantäne anordnet, so wäre zu prüfen, ob die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer während der häuslichen Quarantäne – soweit sie nicht durch den genehmigten Erholungsurlaub abdeckt ist – nicht per Telearbeit, Homeoffice oder anderweitig ihre bzw. seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten (z. B. durch Abbau Überstunden, Mehrarbeit) erfüllen kann. Nach dem arbeitsrechtlichen Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ besteht während einer Quarantänezeit in unmittelbarem Anschluss an die private Urlaubsreise ohne Weiteres kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts. Ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht auch nicht gemäß § 616 BGB, weil diese Norm durch § 29 TVL abgedungen ist und eine übertarifliche Regelung nicht in Betracht kommt. Im Übrigen könnte im Einzelfall eine Prüfung auf Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflicht zum Unterlassen schädigenden Verhaltens nicht ausgeschlossen sein.
Neben alledem ist die zurzeit geltende Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) zu beachten. Arbeitgeberseitig ist zu prüfen, ob für Beschäftigte, die sich gemäß § 19 SARS-CoV-2-EindmaßnV unmittelbar nach einer Rückreise aus dem Ausland grundsätzlich in häusliche Quarantäne zu begeben haben, eine Ausnahme von der häuslichen Quarantäne gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV zu bescheinigen ist. Etwaige Fragen zur Durchführung des § 20 Abs. 1 Nr. 2 SARSCoV-2-EindmaßnV wären an die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu richten.
Die Ausführungen in den Fällen bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Rückreise sowie deren mögliche Folgen für die Beamtinnen und Beamten (s. u.) gelten unter Zugrundelegung der obigen Ausführungen für die Tarifbeschäftigten entsprechend.
Beamtinnen und Beamte Grundsätzlich gilt, dass private Reisen in das Ausland oder in Risikogebiete dienstrechtlich nicht untersagt werden können, weil sie das außerdienstliche Verhalten der Beamtinnen und Beamten betreffen. Die Entscheidung, wohin Privatreisen unternommen werden, unterfällt der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG). Das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit ist abzuwägen mit der Pflicht zur Erhaltung der Dienstfähigkeit (§ 34 Satz 1 Beamtenstatusgesetz [BeamtStG]), die Teil der mit Verfassungsrang ausgestatteten Pflicht ist, sich mit vollem persönlichen Einsatz dem Beamtenberuf zu widmen (Artikel 33 Absatz 5 GG). Es dürfte auf Grund des Überwiegens der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht zulässig sein, Privatreisen von Beamtinnen und Beamen in Risikogebiete allgemein zu untersagen, um ihre Dienstfähigkeit zu erhalten. Gegenüber dem Dienstherrn besteht keine rechtliche Verpflichtung der Beamtinnen und Beamten zur Bekanntgabe des Urlaubsortes.
Wird eine Reise aber zu einem Zeitpunkt gebucht bzw. unternommen, in dem der Beamtin oder dem Beamten bekannt ist bzw. bekannt sein müsste, dass sich aufgrund einer Rechtsvorschrift unmittelbar nach Reiserückkehr eine Zeit der (häuslichen) Quarantäne anschließt und die Quarantänezeit über die Zeit des genehmigten Erholungsurlaubs hinausgeht, ist das bei einer Beamtin oder einem Beamten des Landes Berlin eine eigenverantwortliche Entscheidung, deren Folgen sie oder er selbst tragen muss. Entschuldigtes Fernbleiben vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge (§ 59 Landesbeamtengesetz [LBG]) für die Zeit der (häuslichen) Quarantäne – soweit sie nicht durch den genehmigten Erholungsurlaub abgedeckt ist – ist in diesen Fällen nicht zu gewähren. Beamtinnen und Beamte, die sich trotz Kenntnis dieser Beschränkung privat ins Ausland oder ein Risikogebiet begeben, müssen für diesen nicht durch den bereits genehmigten Erholungsurlaub abgedeckten Zeitraum der Quarantäne Urlaub, Abbau von Mehrarbeit oder Gleittage beantragen.
Alternativ können die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens oder der Wahrnehmung von Telearbeit während der Zeit der häuslichen Quarantäne, die nicht von dem genehmigten Erholungsurlaub abgedeckt ist, geprüft werden.
Daneben ist die zurzeit geltende Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) zu beachten. Die Dienststellen haben zu prüfen, ob für Beamtinnen und Beamte, die sich gemäß § 19 SARS-CoV-2-EindmaßnV unmittelbar nach einer Rückreise aus dem Ausland grundsätzlich in häusliche Quarantäne zu begeben haben, eine Ausnahme von der häuslichen Quarantäne gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 SARS-CoV-2EindmaßnV zu bescheinigen ist. Etwaige Fragen zur Durchführung des § 20 Abs. 1 Nr. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV wären an die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu richten.
Auftretende Schwierigkeiten bei der Rückreise – Verzögerung der Rückreise auf die Zeit nach der Beendigung des genehmigten Erholungsurlaubs – und die daraus resultierenden Folgen fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Beamtinnen und Beamten. Das Ausgeführte zur Nichtgewährung von entschuldigtem Fernbleiben vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge und der Inanspruchnahme von weiterem Erholungsurlaub, Abbau von Mehrarbeit, Gleittage für den nicht durch den genehmigten Erholungsurlaub bereits abgedeckten Zeitraum gilt entsprechend.
Im Auftrag
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Die Schulgesetzänderung zur Anpassung des Abschlussverfahrens für die erweiterte Berufsbildungsreife und den mittleren Schulabschluss im Rahmen der SARS-CoV-2- Pandemie ist im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und am 21. Juni 2020 in Kraft getreten.
§ 129a Sonderregelungen auf Grund derAusbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Für den Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife und des mittleren Schulabschlusses im Schuljahr 2019/2020 gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 § 21 Absatz 2 Satz 2 sowie die Bestimmungen der Sekundarstufe I-Verordnung vom 31. März 2010 (GVBl. S. 175), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565; 2020 S. 35) geändert worden ist, der Zweiter Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung vom 1. Oktober 2013 (GVBl. S. 529), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. August 2018 (GVBl. S. 506) geändert worden ist, der Verordnung über die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung vom 22. Juli 2019 (GVBl. S. 479) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Fachoberschule vom 17. Januar 2006 (GVBl. S. 49), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. Juli 2019 (GVBl. S. 479) geändert worden ist, mit den folgenden Maßgaben: Das Abschlussverfahren setzt sich nur aus den schulischen Bewertungen der Jahrgangsstufe und dem Ergebnis der Präsentationsprüfung zusammen. Der Prüfungsteil des Abschlussverfahrens ist bestanden, wenn in der Präsentationsprüfung mindestens die Note ausreichend erzielt wurde. Eine mangelhafte Prüfungsleistung in der Präsentationsprüfung kann durch eine mindestens befriedigende Prüfungsleistung in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung ausgeglichen werden. Die zusätzliche mündliche Prüfung soll sich auf zwei von der Schule festgelegte Schwerpunkte in dem Fach, dem Lernbereich oder dem Berufsfeld der Präsentationsprüfung beziehen. Eine ungenügende Leistung in der Präsentationsprüfung kann nicht ausgeglichen werden und führt zum Nichtbestehen der Prüfung. An der Fachoberschule kann anstelle der Präsentationsprüfung eine Facharbeit erstellt werden; die Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend. In den Lehrgängen nach der Zweiter Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung findet eine mündliche Prüfung in einem für die mündliche Prüfung vorgesehenen Fach oder wahlweise eine Präsentationsprüfung statt; eine mangelhafte Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung oder der Präsentationsprüfung kann durch eine mindestens befriedigende Prüfungsleistung in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem für die mündliche Prüfung vorgesehenen Fach ausgeglichen werden. Im Falle einer zusätzlichen mündlichen Prüfung wird eine gemeinsame Note gebildet, wobei beide Prüfungen zu gleichen Teilen gewichtet werden.
(2) Für den Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife und des mittleren Schulabschlusses an beruflichen Schulen, die nicht vom Geltungsbereich der in Absatz 1 Satz 1 genannten Verordnungen erfasst sind, gelten die bisherigen Regelungen für den Bildungsgang auch für die Abschlussverfahren im Schuljahr 2019/2020 fort.
(3) Absatz 1 gilt nicht für die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler nach Teil 5 der Zweiter Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung, der unberührt bleibt.
(4) Soweit es auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist, können Gremien in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 ihre Sitzungen als Videokonferenz durchführen. Gleiches gilt für Schüler- und Elternversammlungen. Abweichend von § 117 können Wahlen in einem elektronischen Verfahren oder in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Satz 3 findet entsprechende Anwendung auf Beschlüsse eines Gremiums oder einer Schüler- oder Elternversammlung.
Pressemitteilung vom 12.06.2020
Was ist zu tun, wenn ein Schüler, eine Schülerin oder eine Lehrkraft positiv auf Covid-19 getestet wurde? Wie genau sollen Kitas und Schulen mit Verdachtsfällen umgehen? Wer gehört eigentlich in häusliche Quarantäne und wer nicht? Alle diese Fragen beantwortet die neue „Handreichung für Kitas und Schulen zum Umgang mit Kontaktpersonen eines SARS-CoV-2 positiv getesteten Falls“. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat diese Kurzübersicht samt Muster-Meldebögen gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und den Amtsärzten der bezirklichen Gesundheitsämter entwickelt und abgestimmt.
Sollten künftig Covid-19-Fälle an Kitas und Schulen auftreten oder Kontaktpersonen die Einrichtungen besuchen, haben sich alle Beteiligten auf ein möglichst einheitliches Vorgehen geeinigt. Es wird zum Beispiel anhand von fiktiven Fallbeispielen zwischen Kontaktpersonen der Kategorie I und anderen Kontaktpersonen unterschieden. Die ebenfalls heute an die Kitas und Schulen versandten Meldebögen stellen sicher, dass die Einrichtungen in konkreten Fällen umgehend umfassende Angaben machen und keine nötigen Angaben außen vor lassen. Handreichung und Meldebögen finden Sie im Anhang.(...)
Die Handreichung für Kitas und Schulen zum Umgang mit Corona-Fällen kann hier direkt heruntergeladen werden, die Liste Kontaktpersonen hier.
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.944341.php
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Pressemitteilung vom 09.06.2020
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 plant die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in allen Schularten und Jahrgangsstufen wieder den Regelbetrieb stattfinden zu lassen. Kitas können bereits wieder ab dem 15. Juni alle Kinder betreuen, spätestens ab dem 22. Juni in vollem Betreuungsumfang. (...)
Für den Schulbereich wurde heute Folgendes entschieden:
Ab dem neuen Schuljahr ist es weiterhin Ziel, einen geregelten, durchgehenden Lernprozess für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schuljahr sicher zu stellen. Der Regelbetrieb umfasst den Unterricht nach der Wochenstundentafel, sämtlichen Förder- und Teilungsunterricht sowie alle weiteren verbindlichen schulischen Angebote und Veranstaltungen. Auch der Religions- und Weltanschauungsunterricht kann stattfinden.
Die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) sollen in allen Schulen in vollem Umfang ebenfalls wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten. Angebote, an denen die Schülerinnen und Schüler freiwillig teilnehmen, wie Arbeitsgemeinschaften, können von der Schule im Rahmen der personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen ebenfalls wieder angeboten werden.
Unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes findet in den Fächern Sport, Musik und Darstellendes Spiel/Theater Unterricht statt. In allen drei Fächern sind Unterrichtssituationen mit direktem Körperkontakt zu vermeiden und Alternativen zu entwickeln. Es ist in diesen Fächern besonders empfehlenswert, Unterrichtsgelegenheiten zu schaffen, die im Freien stattfinden. Wenn Bläserklassen bzw. -kurse eingerichtet werden, ist zunächst mit Theorieunterricht zu beginnen.
Die Einschulungsfeiern zum kommenden Schuljahr können unter Einhaltung der geltenden Vorgaben der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bzw. im Freien durchgeführt werden (mit Anwesenheitsdokumentation).
Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und auch Schülerfahrten ins Ausland dürfen ab dem Schuljahr 2020/21 wieder gebucht und durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Schülerfahrten in vom Robert-Koch-Institut Berlin (RKI) bzw. vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete. (...)
Teststrategie für Schulen und Kitas
Die Charité Universitätsmedizin Berlin hat im Auftrag des Senats gemeinsam mit dem Vivantes Netzwerk für Gesundheit ein „Konzept zur gemeinsamen Teststrategie“ entwickelt. Dieses beinhaltet auch die Testung von Kindern, Jugendlichen und Personal in Bildungseinrichtungen des Landes Berlin (Schulen und Kitas).
Die in Vorbereitung befindliche Teststrategie an Schulen und Kitas soll insgesamt drei sich ergänzende Komponenten beinhalten, an denen nach wissenschaftlichen Aspekten ausgewählte Schulen und Kitas teilnehmen.
1. Testungen von Schulen und Kitas (Personal, Kinder und Eltern), welche in regelmäßigen Abständen über ein Jahr hinweg kontinuierlich wiederholt werden („Berliner Coronastudie in Schule und Kitas“);
2. Testungen des gesamten pädagogischen und nichtpädagogischen Personals ausgewählter Schulen und Kitas vor und nach den Sommerferien auf freiwilliger Basis (Screening);
3. Als dritte Komponente besteht darüber hinaus in Berliner Schulen und Kitas mit Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für alle pädagogischen und nichtpädagogischen Dienstkräfte die Möglichkeit, sich sofort bei Auftreten möglicher Corona-bedingter Symptome und / oder nach Kontakt mit einer unter dem Verdacht der Erkrankung am Corona-Virus stehenden Person zeitnah testen zu lassen. Nähere Informationen werden für die Berliner Schulen und Kitas zur Verfügung gestellt.
Hygieneregel an Schulen wird verändert
Zur weiteren Begrenzung des Infektionsgeschehens sind auch im Schuljahr 2020/21 weiterhin Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Räume, einzuhalten. Dem regelmäßigen Lüften kommt hierbei eine besonders wichtige Funktion zu. Auch der direkte körperliche Kontakt ist, soweit möglich, zu vermeiden. Der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern wird aufgehoben.
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung in geeigneter Weise glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf Weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört.
Besondere Förderung
Auf Grund des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs im zweiten Schulhalbjahr 2019/20 ist anzunehmen, dass die Lern- und Kompetenzentwicklung vieler Schülerinnen und Schüler anders verlief als im Fall regulären Unterrichts. Daher verständigt sich jede Schule darauf, wie sie in jeder Jahrgangsstufe den aktuellen Lern- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler feststellen wird, und erstellt daran anschließende Konzepte für die Unterrichtsgestaltung in der ersten Hälfte des Schuljahres 2020/21 und legt notwendige Fördermaßnahmen fest.
Sollte das Infektionsgeschehen zu Beginn oder im Laufe des Schuljahres 2020/21 wieder erheblich ansteigen, ist ein Alternativszenario (Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht) festgelegt worden."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.942500.php
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KONZEPT „SOMMERSCHULE 2020“
http://www.fosbe.de/fileadmin/daten/aktuelles/Kurzkonzept_Sommerschule_2020.pdf
„Sommerschule 2020“
„Mit der Sommerschule 2020 sollen Lernnachteile ausgeglichen werden, die bei Schülerinnen und Schülern beim Lernen zuhause während der Schulschließungen entstanden sind.
Die Sommerschule ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Jahrgangsstufe 1, 2, 7, 8 oder 9 oder eine Willkommensklasse besuchen. Die Lerngruppen werden aus maximal acht Schülerinnen und Schülern bestehen. Der wöchentliche Umfang des Angebots beträgt 15 Zeitstunden je Lerngruppe und fokussiert die Kernfächer Mathe, Deutsch und Englisch. Die Lernmaterialien werden bereitgestellt.“
Wann findet die Sommerschule statt?
Jahrgang 1 bis 2 (3 Stunden täglich)
29. Juni – 17. Juli, 20. Juli – 7. August, 12. Oktober – 16. Oktober, 19. Oktober – 23. Oktober, jeweils von 9-12 Uhr oder von 13-16 Uhr
Jahrgang 7 bis 9 (3 Stunden täglich)
29. Juni – 10. Juli, 13. Juli – 24. Juli, 27. Juli – 7. August, 12. Oktober – 23. Oktober
jeweils von 9-12 Uhr oder von 13-16 Uhr
Anmeldung zur Sommerschule 2020
Die Sommerschule 2020 ist für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1, 2 und 7, 8, 9 sowie der Willkommensklassen, eine Anmeldung ist nur auf Empfehlung der Schule und nach Zustimmung der Eltern möglich.
SOMMERSCHULE 2020 – Programm und Anmeldung
SUMMER SCHOOL 2020 – Programme for summer and autumn holidays
YAZ OKULU 2020 – Yaz ve sonbahar tatillerindeki sunumlar
Arabische Liga مزيد من المعلومات بشأن المدرسة الصيفية لعام 2020
ЛЕТНЯЯ ШКОЛА 2020 – Организация свободного времени во время летних и осенних каникул
(Stand: 29. Mai 2020)
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#sommerschule
Bei Fragen zur Sommerschule informieren Sie sich bitte zuerst auf dieser Seite. Wenn Sie dann noch Fragen haben, können Sie gerne unser Info-Telefon anrufen:
Tel.: 902299-220
Tel.: 902299-228
oder eine E-Mail schreiben an:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Hotline ist wochentags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Aus einem Schreiben der Senatsschulverwaltung vom 03.06.2020 an den LSA/LEA:
„Die kurzfristige Finanzierung der Sommerschule 2020 konnte ermöglicht werden, weil sie sich an Kinder und Jugendliche richtet, die vom Lernen zu.Hause nicht gut profitieren können. Zur Beschreibung der Schülerschaft wurde unter Berücksichtigung dieser Vorgabe und dem Bestreben Stigmatisierung zu vermeiden, folgende Formulierung gewählt: ,,Das Angebot Sommerschule 2020 richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind sowie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs-und Teilhabegesetz (LmB/BuT) und von den Lehrkräften für die Teilnahme an diesem Programm vorgeschlagen werden. Bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler sollten die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen besonders berücksichtigt werden. Es können auch Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine Problemlage geraten sind, die zur Verursachung eines Lernrückstandes beigetragen hat.
Es wurden ein Schulleitfaden, ein Ratgeber und ein Faltblatt für die Eltern erstellt. Diese sind auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht (siehe unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#sommerschule).“
Ich teile grundsätzlich Ihre Auffassung zur Notwendigkeit einer Selbstverpflichtung. Leider ist nur die freiwillige Teilnahme möglich. Zur Förderung der regelmäßigen Teilnahme durch die Kinder und Jugendlichen sowie zur Übergabe der individuellen Förderpläne sollen vor und nach dem Ferienangebot Gespräche zwischen den Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Pädagoginnen und Pädagogen der Sommerschule 2020 durchgeführt werden. Ein Anschreiben an alle Lehrkräfte samt Checkliste und Vordrucken für individuelle Förderpläne sowie Protokollbogen für die genannten Gespräche ist in Vorbereitung und wird ebenfalls in Kürze an die Schulen versandt. Die Lernstandsanalyse ist leider aus zeitlichen Gründen aktuell nicht bei allen Kindern und Jugendlichen möglich. Jedoch dienen die Gespräche auch dazu, dass die Lehrkräfte, Eltern, Kinder und Jugendlichen die Pädagoginnen und Pädagogen der Sommerschule 2020 kennenlernen so dass die Verknüpfung zwischen schulischem Lernen und dem Lernen in der Sommerschule gut gelingen kann.
Inzwischen wurde für die Umsetzung der Sommerschule 2020 ein freier Träger ausgewählt, der bereits dabei ist, sich um die Fragen des Datenschutzes, die Sie in Ihrer Stellungnahme ansprechen, zu kümmern. Ihrem Vorschlag, Sport, Kunst und Naturwissenschaften zu berücksichtigen, kann leider nicht gefolgt werden. Dies ist nicht möglich, da sich die Sommerschule 2020 von anderen Angeboten wie „Fit für die Schule" deutlich abgrenzen muss. Darüber hinaus werden gemäß dem Qualitätspaket der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Fächer Deutsch und Mathematik besonders fokussiert.
Bisher ist es üblich, dass Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe oder ergänzende Lernförderung in Anspruch nehmen, von ihren Lehrkräften Hinweise auf mögliche Inhalte und Materialien erhalten. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass die individuelle Förderung in den Schulen, die Sommerschule 2020 und die ergänzende Lernförderung ausreichen, damit privat zu bezahlende Nachhilfestunden nicht notwendig sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Duveneck“
Berlin wird in den kommenden Sommerferien und auch in den Herbstferien eigene Sommerschulen einrichten, in denen Kinder und Jugendliche Lernrückstände aufholen können, die durch die Corona-bedingten Schließzeiten entstanden sind. Die Sommerschule 2020 richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sowie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (LmB/BuT) sind. Es können auch Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine Problemlage geraten sind, die zur Verursachung eines Lernrückstandes beigetragen hat. Die Schülerinnen und Schüler werden insbesondere von den Klassenleiterinnen und Klassenleitern für die Teilnahme an diesem Programm vorgeschlagen.
Die Teilnahme am Sommerschulen-Programm erfolgt auf freiwilliger Basis und dient dem Nachholen von Unterrichtsinhalten. Das Programm „Sommerschule 2020“ soll in den Sommer- und Herbstferien für die Jugendlichen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 sowie für Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 angeboten werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie rechnet damit, dass hier kurzfristig bis zu 8000 Jugendliche und bis zu 4800 Kinder erreicht werden können. (...)
Die Sommerschulen für Jugendliche bietet vor allem Unterrichtsinhalte in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch an, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 Prüfungsfächer im Mittleren Schulabschluss darstellen. Für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 geht es neben einem guten Ankommen in der Schule vornehmlich um die Alphabetisierung, die Lese- und Schreibförderung sowie um den Erwerb mathematischer Grundkompetenzen.
Die Lerngruppen bestehen jeweils aus maximal acht Personen, wöchentlich soll es 15 Stunden Lernangebot geben. Für Jugendliche soll es ein Angebot von mindestens zwei Wochen in den Sommerferien und von ein oder zwei Wochen in den Herbstferien geben. Das Lernangebot für Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe erfolgt in der Regel in den Stammgrundschulen oder in einer Nachbarschule.
Als Förderkräfte werden in erster Linie pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, Willkommensklassenlehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen etc. auf Honorarbasis über einen freien Träger beschäftigt. Eine Qualifizierung der Förderkräfte erfolgt über die regionale Fortbildung. Die Schulen sollen die teilnehmenden Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 bis zum 8. Juni melden, diejenigen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 bis zum 12. Juni. Im Vorfeld der Sommerschulen sind Gespräche zwischen Lehrkraft, Eltern sowie den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern vorgesehen.
Hinzu kommen die beruflichen Schulen und Oberstufenzentren, die ebenfalls Sommerschulen anbieten werden. Das Angebot richtet sich in diesem Bereich an Schülerinnen und Schüler, die eine engmaschigere Präsenzzeit benötigen. Insbesondere in der Berufsvorbereitung und in den Willkommensklassen erhalten sie Unterstützung in den Kernfächern, in der Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz sowie in der Sprach- und Digitalkompetenz. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anschlussorientierung, also den Übergang in berufliche oder weiterqualifizierende Angebote. Das Angebot steht ebenso weiteren Schülergruppen offen, die pandemiebedingt Unterrichtsstoff nachholen möchten oder sonstigen Unterstützungsbedarf haben.
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.935235.php
Siehe auch:
18.05.2020
Unterrichtsausfall : Corona-Nachhilfe für Berliner Schüler in den Sommerferien
Kinder aus benachteiligten Familien sollen in der unterrichtsfreien Zeit versäumten Stoff aufholen können, sagt Bildungssenatorin Scheeres.
Mehr: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/schuler-sollen-unterrichtsstoff-in-sommerferien-nachholen-konnen-li.83877
Bildungslücken wegen Corona. Berlin plant "Sommerschule 2020"
Wie lässt sich der verpasste Lernstoff nachholen? Berlin will Unterricht in den Sommerferien anbieten - vor allem für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien. Die Stadt rechnet mit großem Bedarf.
Mehr: https://www.spiegel.de/panorama/bildung/corona-krise-berlin-plant-sommerschule-2020-a-61102328-c672-4dd7-8f76-c625dcb2df44
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Pressemitteilung vom 27.05.2020
Mit Beginn der Sommerferien wird Berlin auch im Schulbereich einen weiteren Schritt hin zu einem regulären Schulbetrieb machen. Daher werden die Schulen in den Ferien für die ergänzende Förderung und Betreuung geöffnet (Ferienbetreuung). Die Notbetreuung wird damit beendet. Viele Eltern mussten in den vergangenen Wochen eine Kinderbetreuung zu Hause organisieren, teilweise gleichzeitig selbst im Homeoffice arbeiten und haben in vielen Fällen bereits einen Großteil ihres Jahresurlaubs aufgebraucht. Diese Eltern erfahren nun eine besondere Unterstützung.
An der Ferienbetreuung können nun alle Kinder mit einem entsprechenden Bedarfsbescheid teilnehmen. Eltern, die bisher die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, aber keinen Bedarfsbescheid für eine Ferienbetreuung haben, erhalten die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.(...)
Zur Begrenzung des Infektionsgeschehens sind auch in der Ferienbetreuung weiterhin die Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und Lüften der Räume, zu beachten. Das pädagogische Personal wird dabei mit der notwendigen Umsicht und Vorsicht vorgehen. Zudem sind in der Regel feste Gruppen zu bilden, denen möglichst feste Erzieherinnen und Erzieher zugeordnet werden. Die Elternkostenbeteiligung wird ab 1. Juli wieder erhoben.
Die schulbezogene organisatorische und fachliche Planung des Ferienangebots obliegt weiterhin den Schulen beziehungsweise dem Träger der freien Jugendhilfe. Berlin bietet den Kindern vielfältige Ferienangebote. Die ergänzende Förderung und Betreuung kann in den Ferien auch in diesem Jahr so gestaltet werden, dass die Kinder viel Spaß und Erholung haben. Die meisten öffentlichen Angebote können, wenn auch mit pandemiebedingten Einschränkungen, genutzt werden. Ausflüge in Parks und Bewegung an der frischen Luft werden dazu gehören."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.938401.php
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"Leitfaden "Lernen zu Hause" erschienen
Pressemitteilung vom 27.05.2020
Wie gelingt schulisch angeleitetes Lernen zu Hause in Zeiten der Corona-Krise? Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat dazu nun den Leitfaden „Lernen zu Hause“ herausgegeben. Die Publikation führt digitale Lerninhalte und weitere Online-Lernangebote auf, benennt die Aufgaben von Schulleitung und Lehrkräften in dieser besonderen Situation und zeigt Best Practice-Beispiele von Schulen auf. Der Leitfaden erhält auch eine Checkliste zur Umsetzung von Präsenzunterricht und Lernen zu Hause. Die Publikation entstand in Kooperation mit dem Bildungsforscher Prof. Dr. Olaf Köller vom Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und der Mathematik.
Der Leitfaden „Lernen zu Hause“ erscheint in zwei Varianten: Eine Version richtet sich an die Lehrkräfte selbst, eine zweite Version in allgemeinverständlicherer Sprache adressiert Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Letztere erhält auch Hinweise und Anregungen, wie Eltern ihr Kind beim Lernen unterstützen können.(...)
Beide Publikationen (auf der Seite unten rechts) finden Sie zum direkten Download hier: www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/
Weitere Lernangebote unter
www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/online-lernangebote.pdf/
Zudem liegt nun auch ein Flyer vor, der die Sommerschulen bewirbt, in denen im Sommer und Herbst Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf gefördert werden sollen."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.938155.php
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19.05.2020
Senat beschließt Teststrategie – Stichproben in Kitas, Schulen und Heimen
Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung ein Konzept für eine berlinweite Corona-Teststrategie beschlossen. In einer Vorlage, die von Charité und Vivantes erarbeitet und mit den Senatsverwaltungen für Gesundheit und Wissenschaft abgestimmt wurde, sind verschiedene Teststrategien für verschiedene Gruppen vorgesehen. Neben Pflegeeinrichtungen soll es auch Stichproben in Kindertagesstätten und Schulen geben - bei Kindern und Personal -, außerdem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-in-berlin-senat-beschliesst-teststrategie-stichproben-in-kitas-schulen-und-heimen/25655678.html
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Zulässigkeit von Gremiensitzungen sowie Schüler- und Elternversammlungen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
05.2020
An
alle öffentlichen allgemeinbildenden
und beruflichen Schulen des Landes Berlin, alle Schulen in freier Trägerschaft,
die Schulämter des Landes Berlin,
die Vorsitzenden des Landesschulbeirates, des Landesschülerausschusses, des Landeselternausschusses und des Landesausschusses des pädagogischen Personals
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, sehr geehrte Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Sitzungen der schulischen Mitwirkungsgremien einschließlich der Schüler- und Elternversammlungen sowie der Bezirks- und Landesgremien nach dem Schulgesetz grundsätzlich stattfinden können. Die im Land Berlin geltenden Infektionsschutzregeln, die in der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der A\.lsbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-EindmaßnV ) geregelt sind, stehen dem nicht entgegen.
Die Zulässigkeit im Hinblick auf die öffentlichen Schulen sowie die Bezirks- und Landesgremien nach dem Schulgesetz ergibt sich aus § 4 Abs. 2 Nr. 1 der SARS-CoV-2-EindmaßnV. . Danach sind Veranstaltungen und Zusammenkünfte der Gremien und Behörden von Bund und Ländern sowie anderer St e ll e n und Einrichtungen, die öffent lich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen vom Verbot nach § 4 Abs. 1 der SARS CoV-2-EindmaßnV ausgenommen. Bei den oben genannten Gremien handelt es sich jeweils um Organe von Behörden des Landes Berlin.
In Bezug auf die Schulen in freier Trägerschaft ergibt sich die Zulässigkeit aus § 4 Abs. 2 Nr. 2 der SARS CoV-2-Eindm aßnV. Veranstaltungen, die zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten unvermeidbar sind, sind danach ebenfalls vom Verbot ausgenommen
Die Sitzungen sollt en jedoch auf ein zwingend erforderliches Minimum beschränkt werden und dürfen nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln nach§ 2 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV erfolgen
Die Durchführung von Sitzungen mittels Videoübertragung ist bei Einverständnis aller . Beteiligten zulässig. Um die Arbeitsfähigkeit der Gremien zu verbessern, prüft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aktuell den Änderungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen hierzu und zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Duveneck
Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungzentrum (SIBUZ) Berlin:
Wiedereinstieg in die Schule – Umgang mit der aktuellen Situation
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/beratungszentren-sibuz/sibuz-infobrief/
Covid 19: Schulen öffnen mit weiteren Jahrgangsstufen – Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf besonders im Fokus
Pressemitteilung vom 07.05.2020
Mehr: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.929356.php
Verwaltungsgericht Berlin - Beschlüsse der 3. Kammer vom 7. Mai 2020 (VG 3 L 166/20 und VG 3 L 167/20)
Corona und Berliner Schulen: Schulschließungen und schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts rechtens (Nr. 25/2020)
Pressemitteilung vom 07.05.2020
"Das Land Berlin durfte die öffentlichen Schulen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen. Der Präsenzunterricht darf nunmehr schrittweise wiederaufgenommen werden, wobei nach Klassenstufen differenziert werden kann. Das hat das Verwaltungsgericht heute in mehreren Eilverfahren entschieden."
Mehr: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.929561.php
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07.05.2020
Senat drückt aufs Tempo – Kritik von Schulen, Eltern und Verbänden
Ab Montag sollen Erst-, Fünft- und Siebtklässler zurück in die Schule. Das hat Experten überrascht. Die Senatsverwaltung sagt, die Schulen waren informiert.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/verwirrung-um-schuloeffnungen-in-berlin-senat-drueckt-aufs-tempo-kritik-von-schulen-eltern-und-verbaenden/25812004.html
06.05.2020
Öffnung von Berliner Schulen geht am 11. Mai weiter
Nach und nach öffnen die Schulen in Berlin für weitere Jahrgänge. Auch Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen zurück kommen.
(...) Ab Montag, den 11. Mai, sollen an die Grundschulen nicht nur die Fünftklässler, sondern auch die Erstklässler zurückkehren. Zusätzlich sollen auch die Siebtklässler an Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen wieder in den Präsenzunterricht.
Mehr: https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/oeffnung-von-berliner-schulen-geht-am-11-mai-weiter-li.82969
06.05.2020
Schulen öffnen weiter stufenweise ab dem 11. Mai
In der Woche ab dem 11. Mai 2020 dürfen die ersten Jahrgangsstufen in Berlin an die Schulen zurückkehren. Das hat der Berliner Senat in einer Sondersitzung am Mittwoch beschlossen. Als erstes zurück in den Präsenz-Unterricht dürfen die Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 5 der Grundschulen und Primarstufen an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie die zielgleich unterrichtenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 an diesen genannten Schultypen.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-in-berlin-teilzeit-unterricht-fuer-alle-schueler-spaetestens-ab-29-mai/25655678.html
Siehe auch: https://www.tagesspiegel.de/berlin/corona-lockerungen-in-berlin-praesenzunterricht-fuer-alle-schueler-ab-dem-29-mai-mit-reduziertem-stundenplan/25808826.html
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Schulreinigung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Pressemitteilung vom 04.05.2020
Am Donnerstagabend, dem 23.04.2020, ist der „Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen“ von der Senatsverwaltung an die Bezirke versendet worden. Seitdem haben uns viele Anfragen von Schulen und Eltern erreicht.
Im Musterhygieneplan wird auch auf die zusätzlichen Reinigungserfordernisse eingegangen:
„Folgende Areale sollen durch die Reinigungskräfte besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt werden:
- Türklinken und Griffe
- sowie der Umgriff der Türen,
- Treppen- und Handläufe,
- Lichtschalter,
Tische…“
Bezirksstadträtin Heike Schmitt-Schmelz:
Wir nehmen die Sorge von Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern und Schülerinnen und Schülern sehr ernst. Wir haben in Abstimmung mit den Firmen die Reinigung angepasst. Am Mittwoch wird es dazu nochmal einen Runden Tisch mit diesen geben.
Uns ist es gelungen, dass wir die Reinigung auf eine tägliche Unterhaltsreinigung umstellen konnten! In dieser sind die Reinigung der Türklinken, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter und Tische enthalten. Die Reinigung erfolgt seit heute in allen Schulen.
Weiterhin haben wir uns entschlossen, jeder Schule eine Reinigungskraft für vier Stunden täglich zur Verfügung zu stellen, die auf die besonderen Erfordernisse der Schule eingeht und nach Absprache mit der Schulleitung reinigt. In vielen Schulen startet diese Reinigung ab heute, für wenige muss noch eine Reinigungskraft gefunden werden, die wir zur Verfügung stellen können.
Eine Desinfektion von Flächen werden wir nicht veranlassen, dies wird vom RKI nicht empfohlen, ganz im Gegenteil, es ist hautschädigend.
Wir gehen davon aus, dass wir unseren Kindern und dem betreuendem Personal eine hygienische Umgebung schaffen können!"
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.928190.php
01.05.2020
"seit dieser Woche haben Oberschulen wieder geöffnet, um Zehntklässler zu unterrichten. Andere Jahrgänge sollen ab der kommenden Woche schrittweise in die Klassenzimmer zurückkehren. Doch schon jetzt gibt es Ärger um die Zustände in Zeiten der Corona-Krise. Das Bezirksamt lasse die Schulen „bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Infektionsschutz allein“, findet (nicht nur) der Bezirkselternausschuss (BEA) Charlottenburg-Wilmersdorf. (...)"
Mehr: https://leute.tagesspiegel.de/charlottenburg-wilmersdorf/intro/2020/05/01/121248/
29.04.2020
Stellungnahme des BEA-Vorstands zur Schulreinigung während der Corona-Pandemie:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf lässt die Schulen im Stich! - Notwendige Zwischenreinigung im Rahmen des Hygieneschutzes findet nicht statt
Der BEA fordert das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auf, seiner Verantwortung hinsichtlich der Schulreinigung und des Hygieneschutzes im Rahmen der Corona-Epidemie unverzüglich und vollständig nachzukommen!
Seit Montag, 27. April 2020, kehren im Rahmen der Schulöffnung zunächst Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen zurück in den Unterrichtsbetrieb. Die Schulen werden bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Infektionsschutzes allein gelassen; aus dem Bezirksamt erhalten sie keine ausreichende Unterstützung, wie bereits folgende Vorgänge zeigen:
Am Dienstag, 28. April, konnte in der Friedensburg-Oberschule der geplante Unterricht nicht durchgeführt werden, denn die beim Bezirksamt angeforderte notwendige Mittagsreinigung fand nicht statt. Die Schule wartete vergeblich auf das Reinigungspersonal und das verantwortliche Bezirksamt war für die Schule nicht erreichbar. Daher musste die vorgesehene Beschulung von vier SESB-Klassen im 10. Jahrgang schließlich abgesagt werden.
Auch die tägliche Reinigung in der Friedensburg-OS vor Beginn des morgendlichen Unterrichts erfolgte nur in Teilen, die Toilettenreinigung in einem Gebäudeteil fand offensichtlich gar nicht statt. Ein Ausweichen auf andere Schulräume ist wegen laufender Sanierungsarbeiten nicht möglich.
In der Robert-Jungk-Oberschule gab es am Montag, dem 27. April, einen entsprechenden Vorgang: Die Lehrkräfte hatten dort dann wegen fehlender Reinigungskräfte selbst die Schule gereinigt.
Und in der Paula-Fürst-Schule konnte ein Unterrichtsabbruch nur vermieden werden, da die Reinigungskräfte dort in dieser Woche freiwillig und unbezahlt anrücken!
Mit der Rückkehr weiterer Jahrgänge im Zuge der Schulöffnung in der kommenden Woche werden auch zahlreiche andere Schulen des Bezirks auf Zwischenreinigungen angewiesen sein. Aufgrund der Versäumnisse des Bezirksamtes drohen im Bezirk dann weitere Unterrichtsausfälle. Die Schulen werden die Hygienemaßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes nicht mehr gewährleisten können.
Während die Senatsbildungsverwaltung die Schulen mit einem lückenhaften Musterhygieneplan mit der Gefährdungsbeurteilung allein lässt, kommt das für die räumliche Ausstattung verantwortliche Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nun nicht seiner Pflicht nach, die notwendige Reinigung im Sinne des Infektionsschutzes in den Schulen umzusetzen. Es ist unklar, welche Hygieneschutzmaßnahmen das Bezirksamt hinsichtlich der pandemiebedingten Anforderungen bislang überhaupt ergriffen hat.
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hatte im Übrigen bereits im Februar 2020 einstimmig einem Einwohnerantrag zugestimmt, welcher -unabhängig von der derzeitigen Krisensituation- die kurzfristige Umsetzung der Tagesreinigung in den Schulen des Bezirks fordert. Von anderen Bezirken wie etwa Spandau oder Reinickendorf erfahren wir, dass die Zwischenreinigung durchgehend zuverlässig funktioniert.
Wir fordern die in Charlottenburg-Wilmersdorf zuständigen Bezirksstadträt*innen auf, die Schulleitungen in Hinblick auf den Infektionsschutz in der aktuellen Krisensituation vollumfänglich zur Seite zu stehen und diese durch Beratungsangebote zu unterstützen. Die Schulen dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden!
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24.04.2020
Kontaktdaten Arbeitsmedizin
Zentrale Rufnummer: 030 / 99194700
Charlottenburg-Wilmersdorf: Frau Anna Stühler: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontaktdaten Arbeitssicherheit
Charlottenburg-Wilmersdorf: Frau Natascha Maecker Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; 01514 - 6686348
Pressemitteilung vom 24.04.2020
Angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen gesonderten Musterhygieneplan Corona an die Schulen versandt, der die vorhandenen Hygienepläne ergänzt. Dieser Plan ist zu berücksichtigen, wenn die Schulen schrittweise wieder öffnen. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte umfänglich vor einer Infektion zu schützen. Ähnliche Hygienepläne haben auch andere Bundesländer veröffentlicht.
Der Hygieneplan Corona sieht vor, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ihren Beschäftigten in der Schule die Anschaffung von zwei waschbaren Alltagsmasken mit einem Pauschalbetrag erstattet. Neben dem regelmäßigen Händewaschen und dem vorgeschriebenen Mindestabstand gelten ansonsten die Grundsätze für eine vertragsgemäße und hygienische Schulreinigung. Türklinken und Griffe, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter, Tische sowie Computermäuse, Tastaturen und Telefone sind besonders zu reinigen. In allen Sanitärbereichen müssen ausreichend Seife, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden.(...)
Zusätzlich zu den 650 Litern Desinfektionsmittel, die Schulen je nach Bedarf erhalten, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nun über die Schulaufsicht noch 5000 weitere Liter Desinfektionsmittel beschafft, von denen 4000 Liter über die Bezirke verteilt werden und 1000 Liter für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung stehen.
Der Musterhygieneplan Corona kann hier direkt heruntergeladen werden."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.925275.php
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Zeitplan zu Schulöffnungen:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/200416_oeffnung-der-allgemeinbildenden-schulen-vom-16-04-2020.pdf
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/primarstufe_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf
https://www.berlin.de/sen/bjf/
27.04.2020
- 10. Klassen an ISS, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderzentren „Lernen“
04.05.2020
- 6. Klassen an Grundschulen (https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/primarstufe_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf) und Gemeinschaftsschulen (nicht an Gymnasien und Förderzentren), z.T. "Willkommensklassen"
- 9. Klassen an ISS und Gemeinschaftsschulen (https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/iss_gems_organisation-des-schuljahres.pdf)
- 11. Klassen an Gymnasien (Q2) (https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/gymnasien_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf)
11.05.2020 (noch unklar)
- 5. Klassen an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen
- ab 11. Klassen an ISS und Gemeinschaftsschulen
Ausnahmen:
- Schüler*innen in Risikogruppen gemäß der Definition des Robert-Koch-Institut (RKI)
- Schüler*innen mit Familienangehörigen im häuslichen Umfeld gemäß der Definition des RKI
- Aktuell erkrankte Schüler*innen (Ein Nachweis ist bis spätestens zum dritten Schultag an die Schule zu übermitteln, Information der Schule aber bereits am ersten Tag)
Schreiben der Senatsbildungsverwaltung (SenBJF) zu:
1.) Organisation der schrittweisen Schulöffnung im zweiten Schulhalbjahr 2019/2020
- Jahrgangsstufe 6 der Primarstufe: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/primarstufe_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf
- Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
- Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/iss_gems_organisation-des-schuljahres.pdf
- an Gymnasien: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/gymnasien_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf
2.) Leistungsbewertung in der Zeit nach den Schulschließungen gemäß SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung bis zum Schuljahresende 2019/2020
3.) Aussetzung der schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache sowie der Sprechfertigkeitsprüfung in der ersten Fremdsprache bei den Prüfungen zur erweiterten Berufsbildungsreife (EBBR) und zum mittleren Schulabschluss (MSA); Beibehaltung der Präsentationsprüfungen
https://leaberlin.de/267-aktuelles/3915-schreiben-der-senatsbildungsverwaltung-vom-23-24-04-2020
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Kitas sollen möglichst zügig zum Normalbetrieb zurückkehren. Alleinerziehende haben ab Montag Anspruch auf Betreuung
Pressemitteilung vom 21.04.2020
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.923468.php
Eltern erhalten Hortgebühren rückwirkend ab April erstattet
Pressemitteilung vom 21.04.2020
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.923429.php
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Pressemitteilung vom 19.05.2020
Mit dem heutigen Prüfungstag im Zentralabitur schrieben Abiturientinnen und Abiturienten die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Geschichte und Geografie. Es war der letzte Haupttermin bei den diesjährigen Abiturprüfungen. Jeweils 2000 Abiturientinnen und Abiturienten schrieben im Leistungsfach Geschichte oder Geografie. Insgesamt liefen diese Abiturprüfungen trotz anderslautender Bedenken im Vorfeld geordnet und ruhig ab. Die Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand für einen effektiven Infektionsschutz angesichts der Corona-Pandemie wurden in aller Regel eingehalten.
Mehr: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.935828.php
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aus einem Schreiben an den LEA von SenBJW:
Aussetzung der Zweitkorrektur gemäߧ 41 Absatz 2 VO-G01 bzw. § 42 Absatz 2 VO-KA
"Trotz des Verzichts auf die verpflichtende Zweitkorrektur gemäߧ 41 Absatz 2 VO-GO bzw.§ 42 Absatz 2 VO-KA bleiben die Verpflichtung zur Qualitätssicherung der Prüfung sowie die endgültige Notenfestlegung durch die oder den Prüfungsvorsitzenden und das Recht, hier ein weiteres Gutachten zu bestellen, bestehen.
Im Falle einer Abweichung um mehr als eine Note von der zuletzt schriftlich gezeigten Leistung ist die Zweitkorrektur darüber hinaus weiterhin vorgesehen.
Auch liegt der Beurteilung der Erstkorrektorin bzw. des Erstkorrektors ein Erwartungshorizont zugrunde, der von mehreren fachkundigen Lehrkräften erstellt und geprüft ist.
Somit kann von einem Verzicht auf das Zweiprüferprinzip nicht gesprochen werden; vielmehr sieht selbst die KMK in der aktuellen Ausnahmesituation diese Vorgehensweise. vor.
Sollten im Einzelfall Zweifel des Prüflings an der professionellen Begutachtung der Prüfungsarbeit bestehen, so gibt es außerdem -wie sonst auch -die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Eine Entlastung der Berliner Lehrkräfte ist in der aktuellen Situation unerlässlich, da der Zeitraum für die schriftlichen Abiturprüfungen (und mithin auch der Korrekturzeiten) um mehrere Wochen verkü�zt wurde. Darüber hinaus sind Unterricht und Schulleben durch die Corona-Pandemie und damit zusammenhängende Anforderungen an einen verlässlichen· Infektionsschutz von ständigen Veränderungen betroffen, die den Lehrkräften erheb.liehe zusätzliche Arbeit abverlangen.
Auch die Argumentation, der Ausfall der schriftlichen MSA-Prüfungen schaffe freie personelle Kapazitäten, die Entlastungen bei den Abiturprüfungen durch den Wegfall der Zweitkorrektur entbehrlich machten, greift ins leere, da die Lehrkräfte bei diesen Tätigkeiten nicht beliebig austauschbar sind. Beispielsweise kann eine Lehrkraft, die nun keine schriftliche MSA-Prüfung in Deutsch, Mathematik oder der ersten Fremdsprache zu korrigieren hat, keine Korrekturen von Abiturprüfungen in anderen Fächern übernehmen"
Im Auftrag
Thomas Duveneck
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22.04.2020
MSA-Präsentationsprüfung findet statt, schriftliche Prüfunge