Aktuelles
BEA Newsletter Nr. 81 - September 2019
- Details
- Erstellt: Samstag, 21. September 2019 09:54
- Veröffentlicht: Samstag, 21. September 2019 09:54
- Geschrieben von Andre Nogossek
- Zugriffe: 5096
Bezirkselternausschuss
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Geschäftsstelle: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Tel.: 9029 – 14624, Fax: 9029 – 14625 http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/
Newsletter Nr. 81 – September 2019
Liebe Leser_innen,
zur konstituierenden Sitzung des BEAs des Schuljahres 2019/20 erhalten Sie den neuen Newsletter, wie immer auch auf der Homepage (http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/newsletter/320-bea-newsletter-nr-81-september-2019) zu finden. Insbesondere für die neuen Mitglieder des Gremiums enthält der Newsletter Hinweise zu den schulgesetzlichen Regularien sowie ein Glossar mit Abkürzungen, die Ihnen in der Praxis immer wieder begegnen werden.
Ich wünsche einen guten Verlauf der ersten Sitzung am 27.09.2019 und eine anregende und informierende Lektüre.
Beste Grüße
André Nogossek
Inhalt
Informationen der Schulstadträtin (Einladung zum BEA) und des Vorstands
Konstituierung des BEAs - Rechtlichen Grundlagen
Glossar / Abkürzungsverzeichnis zur schulischen Gremienarbeit
Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Arbeitsgemeinschaften: BEA / LEA
Aus dem Bezirk / Aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Termine / Veranstaltungen / Projekte
Schulträger und Jugendamt, Schulaufsicht
Informationen aus der Senatsbildungsverwaltung (SenBJF)
Aus dem Abgeordnetenhaus (Einladungen, Protokolle, Beantwortung von Anfragen)
Studien / Umfragen
Presse (Themen-Auswahl: Schule / Unterricht / Notengebung, Schüler*innen, Schulpersonal, Bildungs- und Schulpolitik, Verschiedenes
Ausschreibungen / Wettbewerbe
Verschiedenes / Links
Impressum
Informationen der Schulstadträtin, Frau Schmitt-Schmelz:
Einladung zur Sitzung des Bezirkselternausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf
am Freitag, dem 27. August 2019, um 18:30 Uhr
im Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Bürgersaal (3. OG)
(U7 - Station und Busse nahezu vor der Türe: Richard Wagner-Platz)
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Bezirksstadträtin
2. Wahl einer Vorsitzenden/eines Vorsitzenden
3. Festlegung der Zahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter und deren Wahl
4. Abgabe der Wahlleitung an den gewählten Vorsitzenden
5. Eventuelle Nachwahlen der einzelnen Gremien
6. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
Im Falle der Verhinderung leiten Sie bitte die Einladung rechtzeitig an Ihre BEA-Vertretung weiter.
Termine des BEAs 2019:
22.10.2019, 10.12.2019 - jeweils Rathaus Charlottenburg, 2. OG, Lilly-Braun-Saal
Zur Arbeit im BSB
Am 02.07.2018 trafen sich ehemalige und der aktuelle Vorsitzende des Bezirksschulbeirats (BSB) Charlottenburg-Wilmersdorf mit Heike Schmitt-Schmelz, Stadträtin im Bezirk für Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur, und zogen Bilanz zu Arbeit und Wirken des Bezirksschulbeirats in den letzten 15 Jahre. Das zusammenfassende Reflektionspapier kann hier heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/schulische-gremien/bezirksschulbeirat-bsb/artikel.507903.php
BSB - Termine und Einladungen: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/schulische-gremien/bezirksschulbeirat-bsb/2019/artikel.774425.php
Termine des BSB 2019:
01.10.2019, 05.11.2019, 03.12.2019 - jeweils Rathaus Cahrlottenburg, 2. OG, Lilly-Braun-Saal
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Konstituierung des BEAs - Rechtliche Grundlagen
Am 27.09.2019 konstituiert sich der Bezirkselternausschuss (BEA) – was bedeutet dies und welche rechtlichen Vorgaben gilt es zu beachten?
Der BEA
Der BEA dient der Wahrnehmung der Interessen der Erziehungsberechtigten „in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat“ (§ 110 Absatz 1 Schulgesetz).
Deshalb haben die jeweiligen Gesamtelternvesammlungen (GEV) einer jeden Schule je 2 gleichberechtigte Mitglieder zum BEA gewählt (§ 90 Absatz 2 SchulG), die, einmal gewählt, „bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ (§ 120 Absatz 1 SchulG), sind aber gegebenenfalls abgewählt werden können (§ 117 Absatz 5 SchulG).
Die erste Sitzung des Gremiums, auch konstituierende Sitzung genannt, wird „von dem für das Schulwesen zuständigen Mitglied des Bezirksamts einberufen“ (§ 110 Absatz 4 SchulG).
Die Mitglieder des BEAs des Schuljahres 2019-2020 treffen sich erstmals am 27.09.2019.
Wahlen im BEA
Schwerpunkt der konstituierenden Sitzung sind traditionsgemäß die durchzuführenden Wahlen.
Nach § 110 Absatz 4 SchulG müssen „die jeweilige Vorsitzende oder der jeweilige Vorsitzende des Bezirksausschusses und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter gewählt“ werden.
Bei der Wahl sind gemäß § 117 SchluG einige Grundsätze zu beachten, die nachfolgend zitiert werden (die Zahlen in Klammer sind die Absätze des Paragraphen):
„(1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Wahlen sind geheim. Sie können offen erfolgen, wenn alle anwesenden Wahlberechtigten einverstanden sind. Eine Briefwahl ist unzulässig. Die Wahlen erfolgen jeweils für die Dauer eines Schuljahres, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
(2) Für die nach diesem Gesetz zu wählenden Gremienmitglieder sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, höchstens jedoch zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter je Gremienmitglied, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Für die gewählte Vorsitzende oder den gewählten Vorsitzenden eines Gremiums wird mindestens eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.
(3) In allen Gremien sollen Frauen und Männer sowie Schülerinnen und Schüler gleichermaßen vertreten sein; ergänzend gilt § 15 des Landesgleichstellungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
(4) Die Mitglieder eines Gremiums sowie die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen gewählt. Gewählt ist, wer von den abgegebenen Stimmen die meisten erhalten hat. Stimmenthaltungen bleiben bei der Ermittlung der Mehrheit außer Betracht. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Bei einer erneuten Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zu ziehende Los.
(5) Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl. Sie endet mit der Neuwahl des Gremiums, spätestens mit Ablauf der für die Einberufung des neu zu bildenden Gremiums bestimmten Frist.“
Der BEA wählt nach § 110 Absatz 3 SchulG weiterhin Mitglieder, die er in verschiedene andere Gremien auf Bezirks- oder Landesebene entsendet (zu deren Aufgaben siehe das Glossar).
Dies sind:
12 Vertreter_innen des Bezirksschulbeirates, BSB (§ 111 SchulG);
1 Vertreter_in des Landesschulbeirates, LSB (115 SchulG)
und 2 Vertreter_innen des Landeselternausschusses, LEA (114 SchulG)
Nur die Wahl der Vorsitzenden erfolgt für ein Jahr, die Wahlen zu den Gremien gelten jeweils für 2 Kalenderjahre (§ 110 Absatz 3 SchulG) , so dass es sein kann, dass nicht in jeder konstituierenden Sitzung Mitglieder für weitere Gremein bestimmt werden müssen. Gegebenenfalls erfolgen lediglich einzelne Nachwahlen für ausgeschiedene (zur Amtsdauer: § 117 Absatz 5 SchulG) Mitglieder.
Grundsätze für die Arbeit von Gremien
Für die weitere Arbeit des BEAs, insbesondere dessen Beschlussfassung ist der § 116 SchulG maßgeblich (die Zahlen in Klammer sind die Absätze des Paragraphen):
"1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Gremien werden von ihrer oder ihrem Vorsitzenden unter Beifügung der Tagesordnung einberufen, ihre Sitzungen werden von ihr oder ihm geleitet und geschlossen. Die oder der Vorsitzende hat das Gremium unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder es beantragt; der Bezirksschulbeirat ist auch auf Antrag des für das Schulwesen zuständigen Mitglieds des Bezirksamts, der Landesschulbeirat auch auf Antrag der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung einzuberufen.
(2) Die Sitzungen der Gremien sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsichtsbehörde und des Bezirksamts sind berechtigt und auf Einladung eines schulischen Gremiums verpflichtet, an Sitzungen in Angelegenheiten, die sie betreffen, teilzunehmen. Sachverständige und Gäste können an den Sitzungen teilnehmen, wenn das jeweilige Gremium mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder zustimmt; ihnen kann zu einzelnen Punkten Rederecht gewährt werden. Beratende Mitglieder eines Gremiums haben Rede- und Antragsrecht.
(3) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind die in diesem Gesetz genannten Gremien beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit bemisst sich nach der Anzahl der tatsächlich bestellten Mitglieder. Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden, so ist ein Gremium nach erneuter Einladung zu demselben Tagesordnungspunkt beschlussfähig, wenn darauf in der Einladung hingewiesen wurde und mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
(4) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen bleiben bei der Ermittlung der Mehrheit außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt. Ergibt sich bei Abstimmungen in Klassenkonferenzen Stimmengleichheit, so entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
(5) Die in diesem Gesetz genannten Gremien dürfen sich mit personalrechtlichen Angelegenheiten nur in den in diesem Gesetz genannten Fällen und in dem hierin bestimmten Umfang befassen. Die dienst- und personalvertretungsrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten."
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Glossar / Abkürzungsverzeichnis zur schulischen Gremienarbeit
(Erstellt von André Nogossek, Stand: September 2019 - wird weiter fortlaufend ergänzt)
AV:
Ausführungsvorschrift
BEA:
Bezirkselternausschuss (§§ 110, 90 II Nr. 3 SchulG)
Mitglieder des BEAs sind je zwei von den GEVen der Schulen gewählte Elternvertreter. Vertreter staatlich anerkannten Ersatzschulen sind beratende Mitglieder ohne Stimmrecht.
Der BEA nimmt die Interessen der Eltern gegenüber dem bezirklichen Schulträger sowie der regionalen Schulaufsicht wahr und beschäftigt sich hauptsächlich mit den überschulischen Themen, kann sich jedoch auch Problemen einzelner Schulen annehmen.
Berlin-Studie:
http://www.dipf.de/de/forschung/projekte/berlin-studie
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Berliner Schulstrukturreform und der Neugestaltung des Übergangsverfahrens in die weiterführenden Schulen.
Bildungsentscheidungen und Bildungsverläufe vor dem Hintergrund struktureller Veränderungen im Berliner Sekundarschulwesen „Die BERLIN-Studie untersucht die Auswirkungen der Berliner Schulstrukturreform auf die Lernerträge und Bildungsverläufe der Schülerinnen und Schüler. Dazu wird in derBERLIN-Studie ein Schülerjahrgang untersucht, der als zweite Kohorte die neueSchulstruktur durchläuft und gleichzeitig als erste Kohorte nach dem neuen Übergangsverfahren auf die beiden Sekundarschulformen (Gymnasium und ISS) übergegangen ist. Die Schülerinnen und Schüler werden vom Ende ihrer Grundschulzeit (6. Jahrgangsstufe) bis zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe bzw. in dieberufliche Ausbildung begleitet.“ (Zuletzt abgerufen am 19.11.2017) Die Berliner Schulstrukturreform -Bewertung durch die beteiligten Akteure und Konsequenzendes neuen Übergangsverfahrens von der Grundschule in die weiterführenden Schulen.
BezA:
Bezirksamt
Teil der Berliner Verwaltung auf Bezirksebene. Es besteht aus dem Bezirksbürgermeister und den Stadträt_innen - https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksamt/
BLA:
Bezirkslehrerausschuss (§§ 110, § 79 II Satz 2 Nr. 2 SchulG)
BSA:
Bezirksschülerausschuss (§§ 110, § 85 IV Nr. 2 SchulG)
BSB:
Bezirksschulbeirat (§ 111 SchulG)
Mitglieder: Je 12 in den Bezirksausschüssen (§ 110 SchulG) gewählte Vertreter sowie, sofern in den Bezirksausschüssen gewählt und mit beratender Stimme, je 2 Vertreter staatlich anerkannten Ersatzschulen.„Der Bezirksschulbeirat berät das Bezirksamt in Fragen des bezirklichen Schulwesens. Er kann dem Bezirksamt und der Schulaufsichtsbehörde Vorschläge unterbreiten; dazu erhält er von diesen die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte. Der Bezirksschulbeirat dient ferner dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder untereinander. Er kooperiert mit dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss.
Der Bezirksschulbeirat ist vom Bezirksamt in folgenden Angelegenheiten zu hören:
1. Schulentwicklungsplanung des Bezirks,
2. Errichtung, Zusammenlegung, Umwandlung, Verlegung und Aufhebung von Schulen,
3. Festlegung und Veränderung von Einschulungsbezirken,
4. Planung bezirklicher Schulbaumaßnahmen,
5. bezirkliche Maßnahmen zur Verbesserung des Zusammenwirkens der Schulen,
6. Schulversuche an Schulen des Bezirks und
7. bezirkliche Maßnahmen zur Verbesserung, Planung und Durchführung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule.“
BuT:
Bildungs-und Teilhabepaket
http://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/ ; http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_but.html (Ausführungsvorschrift) und http://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/fachinfo/#traegerhinweis (Formulare, Fachinformationen)
Umfasst: Mittagessen in Kita, Kindertagespflege, Schule oder Hort, Schulbedarf, Lernförderung, Teilnahme an Ausflügen und/oder mehrtägigen Klassenfahrten in Kita oder Schule, Fahrtkostenzur Schule sowie Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit.Für Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die aus Familien kommen, welche Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
BVV
Bezirksverordnetenversammlung
Das „kommunalpolitische Parlament“ im Bezirk - https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/
Eltern (Erziehungsberechtigte)
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern/
https://www.berlin.de/familie/de/informationen/mitbestimmung-von-eltern-in-der-schule-309
Eltern haben grundsätzlich das Primat in der Erziehung ihrer Kinder und tragen die Verantwortung hierfür (Artikel 6 II Grundgesetz, Artikel 12 III Berliner Verfassung, §§ 1626 ff BGB). Mit dem Eintritt in die Schule ergeben sich zwangsläufig erhebliche Veränderungen, so nur zum Beispiel bei der „Schulpflicht“ (§§ 41 ff SchulG - Eltern haben die Pflicht, den regelmäßigen Schulbesuch sicherzustellen, andernfalls drohen Anzeigen, ggf. Geldbußen, meist verbunden mit Kontaktaufnahme des Jugendamts). Da der obligatorische Schulbesuch zugleich einen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern darstellt, besitzen Eltern im Gegenzug umfangreiche Informationsrechte (zum Beispiel § 47 SchulG), für deren Erfüllung die Schule (Klassenlehrer, Schulleitung) in der „Bringpflicht“ ist, sowie zahlreiche Mitbestimmungs-und Mitwirkungsrechte(zum Beispiel: §§ 75ff SchulG, §§ 88 ff SchulG), die auch notfalls auch justitiabel sind.
Elternversammlung
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern/faqs-fuer-eltern/
Die Eltern jeder Klasse wählen jeweils zwei gleichberechtigte Elternvertreter_innen, die Elternabende einberufen und leiten (nicht die Lehrkräfte!), die Belange der Eltern der Klasse vertreten und in der Gesamtelternvertretung mitwirken sowie zwei Elternvertreter_innen für Klassenkonferenzen (Personalunion ist möglich).
Die zentrale Rechtsnorm ist der § 89 SchulG (die Zahlen in Klammer sind die Absätze des Paragraphen :
„(1) Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler jeder Klasse, die zu Beginn des Schuljahres in der Mehrzahl minderjährige Schülerinnen und Schüler hat, bilden eine Elternversammlung. Soweit kein Klassenverband gebildet wurde, besteht die Elternversammlung aus den Erziehungsberechtigten der Jahrgangsstufe. Die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können beratend an den Elternversammlungen teilnehmen. Die Lehrkräfte, die in der Klasse oder Jahrgangsstufe unterrichten, sowie die Klassensprecherinnen und Klassensprecher oder Jahrgangssprecherinnen und Jahrgangssprecher der Schülerinnen und Schüler sollen auf Wunsch der Elternversammlung beratend an deren Sitzungen teilnehmen.
(2) Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse oder Jahrgangsstufe. Angelegenheiten einzelner Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten und der Schülerin oder des Schülers, sofern sie oder er das 14. Lebensjahr vollendet hat, behandelt werden.
(3) Die Elternversammlung wählt spätestens einen Monat nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr aus ihrer Mitte
1. zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecherinnen oder Klassenelternsprecher und
2. zwei Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenz.
Bei neu gebildeten Klassen lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zu dieser Sitzung ein. Bestehen keine Klassenverbände, werden für jeweils angefangene 25 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe zwei gleichberechtigte Jahrgangselternsprecherinnen oder Jahrgangselternsprecher gewählt.
(4) Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher laden im Benehmen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer mindestens dreimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein. Auf Verlangen der Erziehungsberechtigten von mindestens einem Fünftel der Minderjährigen einer Klasse oder Jahrgangsstufe ist eine Elternversammlung einzuberufen.
(5) Bei Wahlen und Abstimmungen in den Elternversammlungen können für jede Schülerin oder jeden Schüler zwei Stimmen abgegeben werden, auch wenn nur ein Erziehungsberechtigter anwesend oder vorhanden ist. Die Stimmen können getrennt abgegeben werden; übt ein Erziehungsberechtigter für mehr als zwei Schülerinnen oder Schüler in derselben Klasse oder Jahrgangsstufe das Erziehungsrecht aus, so kann er für diese höchstens vier Stimmen abgeben. „
FK:
Fachkonferenz (§§ 80, 82 SchulG)
In den FK, so sie denn von der Gesamtkonferenz gebildet sind, werden die für die einzelne Fachbereiche wesentlichen Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung der Rahmenlehrpläne, fachbezogenen Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht, die Auswahl der Lern-und Lehrmittel sowie die Koordinierung von Kursangeboten. In ihnen wird regelmäßig über die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Faches, sowie über die zugehörige Fachliteratur berichtet.Elternvertreter sind hier beratende Mitglieder, d.h. sie haben Antrags-und Rederecht aber kein Stimmrecht.
GEV:
Gesamtelternvertretung (§ 90 SchulG)
Gremium aller Elternvertreter aller Klassen / Jahrgangsstufen einer Schule.
Die GEV ist das „höchste“ Elterngremium in der Schule. Sie nimmt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule wahr und beschäftigt sich hauptsächlich mit den Themen, die die Schule als Ganzes betrifft, kann sich jedoch auch Problemen in einzelnen Klassen widmen. Die GEV dient dem Informations-und Meinungsaustausch untereinander und hat das Recht, Referenten als Gäste einzuladen. Personalrechtliche Fragen sowie Angelegenheiten einzelner Schüler gehören jedoch grundsätzlich nicht zu den Themen der GEV.
Mitglieder sind qua Amt die beiden gleichberechtigten Klassenelternvertreter. Der Schulleiter hat gegenüber der GEV eine umfangreiche Informationspflicht und soll auf Verlangen, ebenso wie die beiden beratenden Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte, an den Sitzungen teilnehmen.Die GEV wählt aus ihrer Mitte ihre Vertreter in die weiteren schulischen (SK, GK, FK) und überschulischen (BEA) Gremien und nimmt deren Berichte entgegen und diskutiert diese beiBedarf und kann hierzu Beschlüsse fassen und deren Umsetzung verfolgen.
Nur zu der ersten, konstituierenden, Sitzung lädt die Schulleitung ein. Ansonsten bestimmt die GEV über seine gewählten Elternsprecher das Procedere (Einladung, Tagesordnung, Sitzungsleitung). Die Elternvertreter handeln eigenverantwortlich und sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.
GK:
Gesamtkonferenz (§§ 79, 82 SchulG)
„Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs-und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs-und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität, soweit nicht die Schulkonferenz nach § 76 Abs. 1 und 2 entscheidet..“ Elternvertreter sind hier beratende Mitglieder, d.h. sie haben Antrags-und Rederecht aber kein Stimmrecht.
GO:
Geschäftsordnung
GsVO:
Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrSchulV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
IGLU:
Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung (engl. PIRLS)
https://www.bmbf.de/de/iglu-internationale-grundschul-lese-untersuchung-82.html
http://www.ifs.tu-dortmund.de/cms/de/Forschung/Gesamtliste-Laufende-Projekte/IGLU-PIRLS-2016.html (derzeit - 23.09.2019 -nicht abrufbar)
Vergleichende, alle 5 Jahre stattfindende, internationale Testung des Leseverständnis von Schülern der vierten Jahrgangsstufe.
IQB: Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
http://www.iqb.hu-berlin.de/
Hauptaufgaben: Weiterentwicklung, Operationalisierung,Normierung und Überprüfung von Bildungs-standardsGemeinsame Abituraufgabenpools der Länder -Aufgabensammlung zur Orientierung.
ISS:
Integrierte Sekundarschule (§ 22 SchulG)
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SekIV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
JüL:
Jahrgangsübergreifendes Lernen (§ 20 SchulG, §§ 7, 8, 11, 21, 22, 23 GsVO):
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrSchulV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GrSchulVBEV18P7
Jahrgangsgemischten Lerngruppen der Jahrgangsstufen 1 und 2 oder 1 bis 3.
Klassenkonferenz:
Berät über alle Fragen der Unterrichts-und Erziehungsarbeit in der Klasse
§ 81 SchulG: „Sie entscheidet insbesondere über
1. die Versetzung, Zeugnisse und Abschlüsse sowie das Arbeits-und Sozialverhalten,
2. die Förderprognose (§ 56 Absatz 2),
3. Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrolle,
4. die Zusammenarbeit der Lehrkräfte,
5. die Koordinierung fachübergreifender und fächerverbindender Unterrichtsveranstaltungen,
6. die Einzelheiten der Mitarbeit von Erziehungsberechtigten und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen,
7. Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern,
8. Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2."
§ 82 IV SchulG: „Stimmberechtigte und zur Teilnahme verpflichtete Mitglieder der Klassenkonferenz sind
1. die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer als Vorsitzende oder Vorsitzender,
2. die Lehrkräfte, die regelmäßig in der Klasse unterrichten,
3. die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig in der Klasse tätig sind, und
4. je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler der Klasse sowie der Erziehungsberechtigten.
Die in der Klasse mit der Erteilung von Religions-und Weltanschauungsunterricht betrauten Personen können an den Sitzungen der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen.
§ 82 V SchulG: „Die Klassenkonferenz berät und beschließt in den Fällen des § 81 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 2 und 8 unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters; sie oder er kann den Vorsitz im Einzelfall auf eine andere Funktionsstelleninhaberin oder einen anderen Funktionsstelleninhaber nach § 73 oder die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer übertragen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten nehmen an den Beratungen und Entscheidungen nach § 81 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 nicht teil; an der Beratung und der Beschlussfassung über Ordnungsmaßnahmen nach § 81 Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 nehmen sie nur teil, wenn die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler und ihre oder seine Erziehungsberechtigten dies wünschen. In den in Satz 1 genannten Fällen dürfen sich die stimmberechtigten Mitglieder nicht ihrer Stimme enthalten.“
LauBe
Lernausgangslage Berlin
https://www.laube.isq-bb.de/
Zu Beginn der SAPH (Schulanfangsphase) von den KlassenlehrerInnen durchgeführte Lernstandserhebung, um Vorkenntnisse und Förderbedarfe der einzelnen Kinder zu erfassen. Eltern haben Recht auf Auskunft der Ergebnisse.
LEA:
Landeselternausschuss (§ 114 SchulG)
http://www.leaberlin.de/
Stimmberechtigte Mitglieder: 24 (je zwei gewählte Vertreter aus den Bezirken) sowie, sofern in den Bezirksausschüssen gewählt und mit beratender Stimme, je 2 Vertreter staatlich anerkannten Ersatzschulen.Aufgaben: Wahrnehmung der schulischen Interessen der Eltern gegenüber SenBJW sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat.
LernmittelVO:
Lernmittelverordnung: Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=LernMV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
§ 2: „Lernmittel sind 1. Schulbücher, 2. ergänzende Druckschriften (beispielsweise Wörterbücher, Lektüren, Arbeitshefte, Atlanten, Notenblätter) und 3. andere Unterrichtsmedien (beispielsweise Lernkarteien, digitale Datenträger), die für die Schülerinnen und Schüler bestimmt sind und von diesen selbstständig und eigenverantwortlich überwiegend im Unterricht und bei der häuslichen Vor-und Nachbereitung des Unterrichts verwendet werden, soweit es sich um im Handel zu erwerbende Verlagsprodukte handelt.“
§ 3: „Bei der Auswahl der Lernmittel durch die Gesamtkonferenz gemäß § 79 Absatz 3 Nummer 8 des Schulgesetzes oder die von ihr gebildeten Fachkonferenzen gemäß § 80 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Schulgesetzes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und des sinnvollen Einsatzes im Unterricht sowie die gemäß § 7 Absatz 5 Satz 3 des Schulgesetzes festgelegten Mindeststandards zu beachten.“
§ 6: „1) Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen oder Schüler ab Jahrgangsstufe 7 aufwärts sind nach § 50 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes verpflichtet, für jedes Schuljahr Lernmittel selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 100 Euro je Schülerin oder Schüler und bezieht sich auf den Neuwert der für das jeweilige Schuljahr zu beschaffenden Lernmittel.(2) Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen oder Schüler in der Regel bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Sommerferien (beispielsweise über Bücherlisten) über die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffenden Lernmittel.
(3) Liegt der für eine Schulart festgelegte Mindeststandard unter dem Höchstbetrag für den Eigenanteil, darf der Eigenanteil nicht höher als dieser Mindeststandard sein.
(4) Auch bei einem Schulwechsel im laufenden Schuljahr darf der Höchstbetrag für den Eigenanteil nicht überschritten werden.
(5) Wiederholt eine Schülerin oder ein Schüler eine Jahrgangsstufe, wird der Neuwert der weiterhin nutzbaren Lernmittel auf den zu erbringenden Eigenanteil angerechnet.
(6) Richtet die Schule nach Maßgabe der schulrechtlichen Bestimmungen einen Lernmittelfonds ein, steht es den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen oder Schülern frei, sich mit dem Eigenanteil daran zu beteiligen.
(7) Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen oder Schüler sind von der Schule darüber zu informieren, dass bei einer Beteiligung am schulischen Lernmittelfonds die Lernmittel Eigentum des Landes Berlin sind.“
Für Transferleistungsempfänger gilteine Befreiung von der Bezahlung des Eigenanteils.
LISUM:
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg:
http://www.lisum.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=lisumbb_start_d
Pädagogisches Landesinstitut für Berlin und Brandenburg. Hauptaufgaben: Unterrichts-, Schul-und Personalentwicklung, Medienbildung, Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
LLA:
Landeslehrerausschuss (§ 114 SchulG)
Stimmberechtigte Mitglieder: 24 (je zwei gewählte Vertreter aus den Bezirken) sowie, sofern in den Bezirksausschüssen gewählt und mit beratender Stimme, je 2 Vertreter staatlich anerkannten Ersatzschulen.
Aufgaben: Wahrnehmung der schulischen Interessen der Lehrer gegenüber SenBJW sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat.
LRS
Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten
Bezeichnung für Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben ungeachtet der Ursache. Gravierende Fälle werden als Lese-Rechtschreib-Störung bezeichnet.
Wenngleich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Behinderung klassifiziert, gilt die LRS in der gravierenden Ausprägung einer Störung im Berliner Schulgesetz nicht als sonderpädagogischer Förderbedarf, sondern als Teilleistungsstörung. In Schulen herrscht oftmals große Unsicherheit im Umgang mit LRS, das Feststellungsverfahren ist kompliziert und muss, da LRS nicht als angeboren angesehen wird, laufend wiederholt werden. Bei festgestellter gravierender LRS haben Kinder Anrecht auf Förderung und Nachteilsausgleich.
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/faecher/sprachen/deutsch/lrs/lrs-rechtsvorschriften-be/
http://www.lvl-berlin-brandenburg.de/
LSA:
Landesschülerausschuss (§ 114 SchulG):
https://lsaberlin.de/
Stimmberechtigte Mitglieder: 24 (je zwei gewählte Vertreter aus den Bezirken) sowie, sofern in den Bezirksausschüssen gewählt und mit beratender Stimme, je 2 Vertreter staatlich anerkannten Ersatzschulen.
Aufgaben: Wahrnehmung der schulischen Interessen der Schüler gegenüber SenBJW sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat.
LSB:
Landesschulbeirat (§ 115 SchulG)
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulkultur/mitwirkung/mitwirkung-berlin/lsb-berlin/?L=0
Stimmberechtigte Mitglieder: Jeweils 1 in den Bezirksausschüssen der Eltern, Lehrer und Schüler sowie vom Beirat Berufliche Schulen gewählten Vertreter der Eltern, Lehrer und Schüler; der vom Beirat Berufliche Schulen gewählte Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; je ein Vertreter der Landesverbände des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Beamtenbundes; je ein Vertreter der Industrie-und Handelskammer, der Handwerkskammer sowie der Vereinigung der Unternehmensverbände; je ein Vertreter der Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften, die nach § 13 Abs. 1 Religions-oder Weltanschauungsunterricht anbieten; ein Vertreter des Landessportbundes Berlin; ein Vertreter des Landesjugendhilfeausschusses.
Mit beratender Stimme: Sprecher der Eltern, Schüler, Lehrer der staatlich anerkannten Ersatzschulen, die Mitglieder der Landesausschüsse sind; sowie ein Vertreter des Landesbeirats für Integrations-und Migrationsfragen.
Aufgaben: „Der Landesschulbeirat berät die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung in Angelegenheiten, die für die Entwicklung der Schulen und für ihre Unterrichts-und Erziehungsarbeit von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten zu hören:
1. Rahmenlehrplanentwürfe für Unterricht und Erziehung,
2. Änderung der Struktur und der Organisation des Schulwesens,
3. Grundsätze für den Schulbau und die Ausstattung von Schulen,
4. Schulversuche,
5. Entwürfe von Rechts-und Verwaltungsvorschriften, die pädagogisch von grundsätzlicher Bedeutung sind,
6. Grundzüge der Schulentwicklungsplanung,
7. Maßnahmen zur Verbesserung, Planung und Durchführung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule.“
LSFB:
Landesverband schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e.V. http://www.lsfb.de/
OSZ:
Oberstufenzentrum (§ 35 SchulG)
PISA-Studien:
(Umstrittene) Internationale Schulleistungsuntersuchungen einer Altersstufe (nicht einer Klassenstufe) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), mit der Möglichkeit, der Erweiterung der Tests um nationale Komponenten. http://pisa.dipf.de/de/pisa-aktuell
„Im Rahmen der PISA-Erhebungen werden in rund 70 teilnehmenden Staaten alle drei Jahre Kompetenzen bei fünfzehnjährigen Schülerinnen und Schülern in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften gemessen“
PKB:
Personalkostenbudgetierung (§ 7 SchulG)
http://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/fachinfo/
„Ein Maßnahmenversuch, den Unterrichtsausfall in Berlin zu minimieren.Öffentliche Schulen erhalten ein zusätzliches Buget in Höhe von 3 % ihres anerkannten Unterrichtsbedarfs, um die Vertretungen selbst zu organisieren. Bei krankheitsbedingten Ausfällen von Lehrern wird der Schule die Möglichkeit eröffnet, kurzfristig Vertretungskräfte befristet in eigener Verantwortung undEntscheidung zur Sicherung desUnterrichtes einzustellen. Gleichfalls möglich ist es hierüber, die Stunden von beschäftigten Lehrern mit reduzierter Arbeitszeit befristet aufzustocken. Die Schulen haben die Möglichkeit, sich selbst einen Pool an Vertretungskräften einrichten, oder sich mit anderen Schulenzusammenschließen (der zentrale Pool wird in der Praxis als wenig ergiebig erachtet).“
SapH:
Schulanfangsphase (§ 20 III SchulG, §§ 4, 7 ff, 19 ff GsVO)
http://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/
§ 20 III SchulG: „ Die Schulanfangsphase ist eine pädagogische Einheit, innerhalb derer ein Aufrücken entfällt. Schülerinnen und Schüler, die die Lern- und Entwicklungsziele der Schulanfangsphase erreicht haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig aufrücken. Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Schulanfangsphase die Lern- und Entwicklungsziele noch nicht erreicht haben, können auf Beschluss der Klassenkonferenz ( § 59 Abs. 4 ) oder auf Antrag der Erziehungsberechtigten ( § 59 Abs. 5 ) ein zusätzliches Schuljahr in der Schulanfangsphase verbleiben, ohne dass dieses Schuljahr auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht angerechnet wird.“
Sek I-VO:
Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SekIV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true§ 1 (1) „Diese Verordnung regelt das Nähere zur Ausgestaltung der Schularten Integrierte Sekundarschule und Gymnasium in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I). Sie gilt ebenfalls für Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und sonderpädagogische Einrichtungen, die nach dem Rahmenlehrplan der Jahrgangsstufen 1 bis 10 unterrichten, sowie für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts Schulen der Sekundarstufe I besuchen, soweit nicht im Schulgesetz oder auf Grund dieses Gesetzes Abweichendes geregelt ist.
(2) In den altsprachlichen Bildungsgängen erstrecken sich die Regelungen dieser Verordnung auch auf die Jahrgangsstufen 5 und 6“ (§ 1 Absatz 1)
(2) In den altsprachlichen Bildungsgängen erstrecken sich die Regelungen dieser Verordnung auch auf die Jahrgangsstufen 5 und 6.“
SenBJF:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (http://www.berlin.de/sen/bjf/):
SEP:
Schulentwicklungsplan
(Land: § 105 III SchulG und Bezirke: § 109 III SchulG)
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/schulentwicklungsplanung/
Leitlinien und Vorgaben für die gegenwärtige und zukünftige Schulbedarfsplanung. Inhalt: Schulnetz-und Standortplanung; Schulgröße und Organisation allgemein bildender Schulen.
SESB:
Staatliche Europa-Schule
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/besondere-schulangebote/staatliche-europaschule/staatliche-europa-schule-berlin-847315.php
„Ziel der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) ist die integrierte Erziehung bilingualer Lerngruppen in einem durchgehend zweisprachigen Unterricht.
Mit dem Erwerb der Partnersprache sind soziale Erfahrungen und kulturelle Aktivitäten verbunden.“
SIBUZ:
Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs-und Unterstützungszentrum
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/artikel.202191.php
Das SIBUZ hat die Aufgabe, bei allen schulpsychologischen, inklusionspädagogischen und sonderpädagogischen Fragen auf dem Weg zur inklusiven Schule zu beraten und zu unterstützen.
SK:
Schulkonferenz (§§ 75-78 SchulG)
Oberste Beratungs-und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. 14 Mitglieder, bei annähernd paritätische Besetzung ( 1 Schulleiter, je 4 Vertreter der Schüler, Eltern und Lehrer, 1 externes Mitglied).
§ 76 SchulG:
„(1) (1) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts-und Verwaltungsvorschriften mit einerMehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder über
1. die Grundsätze der Verteilung und Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal-und Sachmittel (§ 7 Absatz 3, 5 und 6),
2. das Schulprogramm und sich daraus ergebende Grundsätze für die Organisation von Schule und Unterricht (§ 8),
3. die Aufnahmekriterien und das Verfahren für die Aufnahme bei Übernachfrage (§ 56 Absatz 6) auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
4. die Grundsätze des Dualen Lernens,
5. das Evaluationsprogramm der Schule (§ 9 Abs.2),
6. die Unterrichtung in Unterrichtsfächern oder als Lernbereich (§ 12 Abs. 3),
7. die Berücksichtigung der Querschnittsaufgaben bei der Ausgestaltung des Schulprogramms ( § 12 Absatz 4 ),
8. die Abweichungen von der Stundentafel (§ 14 Abs. 4),
9. das Ersetzen von Zeugnissen durch schriftliche Informationen zur Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung und das Ersetzen von Halbjahreszeugnissen durch verbindliche Gespräche mit den Erziehungsberechtigten ( § 58 Absatz 4 Satz 6 und 7 ),
10. einen Vorschlag für die Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 72 Absatz 4 Satz 1), der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters der Schulleiterin oder des Schulleiters und der Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter an Oberstufenzentren (§ 73 Absatz 1),
11. Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben, im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde,
12. die Stellung eines Antrags auf Wechsel zu einem Träger der freien Jugendhilfe oder auf Wechsel des Trägers der freien Jugendhilfe und, sofern der Antrag von der Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger genehmigt ist, die konkrete Auswahl des Trägers der freien Jugendhilfe im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung ( § 19 Absatz 6 ) einschließlich der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung, die Stellung eines Antrags auf Wechsel von einem Träger der freien Jugendhilfe zu öffentlichem Personal sowie die Grundsätze über weitere Kooperationen mit anderen Schulen und außerschulischen Partnern,
13.die Stellung eines Antrags auf Umwandlung einer Schule in eine Schule einer anderen Schulart, auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe im Verbund oder einer Inklusiven Schwerpunktschule,
14. die Erweiterung der Schulanfangsphase um die Jahrgangsstufe 3 (§ 20 Absatz 1) und
15. die Dauer der Schulwoche (§ 53 Abs. 2) sowie
16. die Namensgebung für die Schule.
(2) Die Schulkonferenz entscheidet ferner mit einfacher Mehrheit über
1. die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder auf Einrichtung als Schule besonderer pädagogischer Prägung (§ 18),
2. den täglichen Unterrichtsbeginn, die Stellung eines Antrags auf Einrichtung als Ganztagsschule einschließlich des gebundenen Ganztagsbetriebs (§ 19 Absatz 1),
3. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 49 Abs. 2),
4. die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens (§ 58 Abs. 7),
5. Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen (§ 68 Abs. 2),
6. eine Stellungnahme für die Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters ( § 72 Absatz 4 Satz 2 ), der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter an Oberstufenzentren ( § 73 Absatz 1 ),
7. Grundsätze für die Einrichtung von freiwilligem Unterricht, für besondere Schulveranstaltungen sowie Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule und zur Berufsvorbereitung,
8. Grundsätze des Schüleraustausches, der internationalen Zusammenarbeit, der Schülerfahrten und Wandertage sowie über Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften und
9. Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung) einschließlich der schuleigenen Grundsätze über
a) das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit sowie
b) die Werbung an der Schule sowie Art und Umfang des Sponsoring,
10. die Einrichtung von Lernmittelfonds (§ 50 Absatz 2).
11.den Zeitpunkt der Durchführung von Studientagen.
(3) Die Schulkonferenz ist anzuhören
1. vor Anträgen der Schulleiterin oder des Schulleiters nach § 7 Abs. 3 Absatz 4,
2. bei Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Abs. 2 Satz 1Nr. 4 und 5,
3. vor Entscheidungen über Änderungen der Schulorganisation, insbesondere Erweiterung, Teilung, Zusammenlegung und Schließung der Schule, über die vorzeitige Beendigung eines Schulversuchs an der Schule sowie vor Entscheidungen über die Einrichtung und Ausgestaltung von Ganztagsangeboten oder die Einrichtung eines Schulversuchs, sofern die Einrichtung nicht von der Schule beantragt worden ist,
4. vor Entscheidungen über größere bauliche Maßnahmen an der Schule,
5. vor der Einrichtung von neuen Bildungsgängen, Fachrichtungen und Schwerpunkten in beruflichen Schulen,
6. vor wichtigen die Schule betreffenden Entscheidungen der zuständigen Schulbehörde über Schulentwicklungsplanung und Schulwegsicherung sowie vor Bildung und Änderung von Schuleinzugsbereichen an Grundschulen sowie
7. vor der Auswahl des Essensanbieters für das Mittagessen an der Schule.
Der Schulkonferenz kann eine Frist von vier Unterrichtswochen zur Stellungnahme gesetzt werden. Weicht die zuständige Schulbehörde in den Fällen des Satzes 1 Nummer 7 bei der Auswahl des Essensanbieters von der Stellungnahme der Schulkonferenz ab, so hat sie dies gegenüber der Schulkonferenz zu begründen.
SchulG:
Schulgesetz für das Land Berlin
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
TIMSS:
Internationale Mathematik-und Naturwissenschaftsstudie in der Grundschule (4. Klasse).Trends in International Mathematics and Science Study.
https://timss.bc.edu/
„Im Fokus stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Jahrgangsstufen, die unter Berücksichtigung zentraler Rahmenbedingungen schulischer Lernumgebungen betrachtet werden.“
VERA:
Vergleichsarbeiten in der Grundschule (3. Klasse) und der Sekundarstufe I (8. Klasse).
http://www.iqb.hu-berlin.de/vera
Die jährlichen Vergleichsarbeiten aller Schüler einer Jahrgangsstufe sind keine Prüfungen des Lernstandes der einzelnen Schüler, sondern diagnostisches Mittel zur Überprüfung und Weiterentwicklung des jeweiligen Unterrichtes in der Klasse und der Schule.
„Mit dem Bildungsmonitoring ist das Ziel verbunden, die Kompetenzorientierung im Bildungssystem zu stärken. An die Stelle der Frage, welche Inhalte in einem Fach zu unterrichten sind, soll die Frage treten, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler in diesem Fach bis zu einem bestimmten Zeitpunktin der Schullaufbahn erreicht haben sollen. Von dieser Fokussierung erhofft man sich einen Unterricht, in dem anstelle von trägem Wissen, das Schülerinnen und Schüler nur zur Beantwortung von eng begrenzten und bekannten Aufgabenstellungen abrufen können, vernetztes Wissen entwickelt wird, das zur Bewältigung vielfältiger Probleme angewendet werden kann. (...) Die Kultusministerkonferenz hat im März 2012 in einer Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA bekräftigt, dass die zentralen Funktionen der Vergleichsarbeiten die Unterrichts-und Schulentwicklung darstellen, ergänzt durch eine Vermittlungsfunktion bei der Einführung (Implementation) fachlicher und fachdidaktischer Konzepte der Bildungsstandards. In der Vereinbarung wird betont, dass VERA nicht zur Benotung geeignet ist und auch nicht für eine Prognose des Schulerfolgs in weiterführenden Schulen genutzt werden sollte. In den Tests der Vergleichsarbeiten werden nicht der gerade durchgenommene Unterrichtsstoff oder Inhalte des Curriculums abgefragt, sondern davon unter Umständen unabhängige Kompetenzstände. Weiterhin wird in der Vereinbarung betont, dass eine Veröffentlichung der VERA-Ergebnisse der einzelnen Schulen in Form von Ranking-Tabellen abgelehnt wird. Auch die Möglichkeit für Schulaufsicht und Schulinspektion, die VERA-Ergebnisse einsehen zu können, soll klaren Regelungen folgen, die der zentralen Funktion der Schul-und Unterrichtsentwicklung von VERA entsprechen. In der Ende 2010 erschienenen Konzeption der KMK zur Nutzung der Bildungsstandards für die Unterrichtsentwicklung wird zudem bekräftigt, dass Leistungsrückmeldungen aus Vergleichsarbeiten als zentraler Bestandteil eines datengestützten Entwicklungskreislaufs an einer Schule fungieren sollen und dabei von einer 'Feedbackkultur' als Nahtstelle zwischen Datenrückmeldung und Datennutzung getragen werden müssen.“ Die pädagogischen Potenziale von VERA für Lehrkräfte und Schulen können gesehen werden bei der durchgängigen Kompetenzorientierung der Testaufgaben und Ergebnisrückmeldungen, dem "Blick von außen", d. h. den multiplen Vergleichsmöglichkeiten zum Lernstand der eigenen Klasse, dem Ausbau diagnostischer Kompetenzen bei Lehrkräften,der Begründung und Planung pädagogischer Interventionen und Fördermaßnahmen, der Nutzung der Leistungsrückmeldungen für kooperative Unterrichtsentwicklung im Kollegium.“
VHG
Verlässliche Halbtagsgrundschule.
Alle Berliner Grundschulen sind verlässliche Halbtagsgrundschulen, d.h. die Schulen bieten eine kostenlose Betreuung von 7.30 bis 13.30 an, unabhängig vom Stundenplan und Teilnahme an der „Hortbetreuung“.
VO:
Verordnung
VO-GO:
Verordnung über die Gymnasialeberstufe
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymOstV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
VV:
Verwaltungsvorschrift
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Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/schulen/
Schulentwicklungsplan (SEP) Charlottenburg-Wilmersdorf (Fortschreibung 2012 bis 2017 – kein aktueller SEP vorhanden)
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/schulplanung/artikel.202177.php
Gottfried-Keller-Gymnasium
2. Platz im deutschlandweitem Schulwettbewerb
„22,27 Prozent – Wir sagen “Danke”! (…)
Wir haben…
…für ein wichtiges Thema sensibilisiert
…bis zur letzten Sekunde fair gekämpft und erhielten etwa 2300 Stimmen
…damit 22,27 Prozent aller abgegebener Stimmen erhalten
…deutschlandweit den 2. Platz erreicht!
…das Preisgeld von 2000 € gewonnen!“
Mehr: https://www.gks-berlin.de/ende-des-votings-wir-sagen-danke
„Die Gewinner des Schülerwettbewerbs stehen fest
Mehr als 200 Anmeldungen, knapp 3 Monate Wettbewerbszeitraum, 5.000 Bilder bienenfreundlicher Pflanzen, 15 Finalisten, 10.000 Stimmabgaben beim Voting und drei Gewinner - die Zeit des Schülerwettbewerbs ist zu Ende und mit zahlreichen tollen Instagram-Blogs habt Ihr den Landschaftsgärtnern geholfen, die Bienen zu retten. Gemeinsamt habt Ihr dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit für das Sterben der schwarz-gelben Insekten zu erhöhen und allen gezeigt, mit welchen bienenfreundlichen Pflanzen man sie retten kann. (…)
2. Platz: Gottfried-Keller-Gymnasium mit dem Blog @ab_ins_beet“
Mehr: https://www.schoenerewelt.de/gewinner.aspx
Und: https://www.instagram.com/ab_ins_beet/
Gottfried-Keller-Gymnasium
„Ihre Stimme für ein Grünes Klassenzimmer im Schulgarten!
Unser Förderverein hat sich im Rahmen der Kampagne “Aus Liebe zu Berlin” für Fördergelder der Berliner Sparkasse beworben.
Hier können Projekte eingereicht werden, die auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind. Die 100 Vereine mit den meisten Stimmen erhalten jeweils 1000 Euro.
Wir gehen mit dem Bau unseres Sitzhügels im Schulgarten in das Rennen. Dieser Hügel wendet sich auf der einen Seite einer zentralen Wiese zu und soll durch Sitzstufen ähnlich zu einem Amphitheater gestaltet werden. Diese Stufen ermöglichen gemütliches Sitzen im Gelände und sind der ideale Ort für ein Grünes Klassenzimmer. Vor dem Hügel erstreckt sich eine freie Wiese, die Platz für verschiedenste Nutzungen bietet. Das mögliche Fördergeld könnte somit in die erste Bauphase des Sitzhügels einfließen.
Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützung bis zum Ende der Abstimmung am 30. September.
Hier können Sie Ihre Stimme abgeben:
https://tinyurl.com/gks-schulgarten
Vielen Dank!
Der Förderverein des Gottfried-Keller-Gymnasiums e.V.“
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Arbeitsgemeinschaften BEA / LEA (https://www.leaberlin.de/arbeitsgemeinschaften)
AG Inklusion
Gipfeltreffen Berliner Elternschaft 2.0 - Baustelle „Inklusive Schule“
Auf http://inklusion-elternredenmit.de/ kann man direkt ein Unterstützerformular, sowie einen Kommentar zur Resolution des "Gipfeltreffen Berliner Elternschaft 2.0 - Baustelle >Inklusive Schule<" abschicken, sowie die zwei Fassungen (Kurz und Original) downloaden und/oder verschicken.
Kontakt: Frank Heldt und Jan Hofmann, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.leaberlin.de/ags/ag-inklusion
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Aus dem Bezirk / Aus der BVV
Dienstleistungsdatenbank des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf
Hier finden Sie alle Dienstleistungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf mit den nötigen Informationen über erforderliche Unterlagen, Gebühren, Formulare, Rechtsgrundlagen, Adressen, Öffnungszeiten und oft auch das Angebot,direkt online einen Termin zu vereinbaren.
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/service/dienstleistungen/dienstleistungsdatenbank/service.201489.php
Aktuelle Hinweise aus dem Bezirk
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/aktuelle-hinweis/
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Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/pa021.asp
Sitzungskalender
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/si010.asp
Nächste Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung, 24.10.2019, 17.00 Uhr
Ausschüsse – Bezirksverordnetenversammlung
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/au010.asp
Ausschuss für Schule
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/au020.asp?AULFDNR=31&altoption=Ausschuss
Drucksachen – Übersicht
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo040.asp
Beantwortung mündlicher und schriftlicher Anfragen:
Beschlüsse des Bezirksamt
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksamt/beschluesse/5-wahlperiode/
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Bürgerbeteiligung
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/buergerbeteiligung/
Formular zur Einreichung von Eingaben und Beschwerden an die BVV
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/eingaben-und-beschwerden/formular.189879.php
Einwohnerfragestunde der BVV
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/einwohnerfragen/formular.189903.php
Regularien: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7008
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Termine / Veranstaltungen / Projekte
Elternzentrum Berlin e.V.: Autismus-Themen-Cafés 2019
16:00-19:00 Uhr
SprengelHaus Sprengelstr. 15 in 13353 Berlin
Veranstaltungen:
23.10.2019 Diagnostik
Termin- oder Themenänderungen sind möglich.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite: www.elternzentrum-berlin.de/impressum
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Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Berlin- Brandenburg (LVL)
Selbsthilfegruppe Charlottenburg-Wilmersdorf
Ort: Epiphaniengemeinde, Knobelsdorffstr. 72, 14059 Berlin
Leitung: Frau Höllig, hoellig@ ledy-bb.de
20.00 Uhr
Termine: 21.11.2019/ 15.01.2020
Bundesweiter Tag der Legasthenie und Dyskalkulie
Aktion 1: Informationsstand LVL Berlin-Brandenburg – mit ausgewählter (Fach-) Literatur und Kinder- u. Jugendliteratur 30. September2019:
15.00 Uhr bis 19.30 Uhr - Buchhandlung Hugendubel, Schloßstr. 110, 12163 Berlin
Aktion 2:Einführender Vortrag „Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche“ mit Zeit für Fragen
18.00 Uhr bis 19.30 Uhr Stadtbücherei Ingeborg-Drewitz Einkaufszentrum „das Schloss“, Schloßstr. 34, 12163 Berlin Referentin: Christel Hanke, LVL Berlin-Brandenburg
Nachteilsausgleich - Der LVL Berlin-Brandenburg stellt seine Position vor.
12. November 2019. Zeit: 19.30 Uhr
SPZ Berlin-Friedrichshain: Klinikum im Friedrichshain, Landsberger Allee 49, Haus 20, „Tenne“ Eingang von der Landsberger Allee
Nachteilsausgleich bei Legasthenie und Dyskalkulie ist ein Recht, dass sich u. a. aus dem Grundgesetz ergibt und im Schulgesetz Berlin § 58 (8) festgeschrieben ist. Nachteilsausgleich wird individuell eingesetzt, gleicht vorhandene Beeinträchtigungen aus und ermöglicht den Nachweis der vorhandenen Kenntnisse.
Referentinnen: C. Hanke u. B. Höllig, LVL Berlin-Brandenburg
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Zentral- und Landesbibliothek Berli
Veranstaltungen, Events: http://www.zlb.de/veranstaltungen/aktuell.html
Siehe auch: https://www.zlb.de/kijubi/portal.html
„Workshop: Recherchieren im Netz
26.09.2019
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Amerika-Gedenkbibliothek, Lernzentrum
Recherchieren im Netz: Suchen und Finden was gut ist!
In diesem Workshop lernen Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Rechercheschritte mit dem Internet kennen.
Worauf kommt es beim Suchen an?
Wie bewertet man Suchergebnisse?
Welche Regeln bei der Quellenangabe sind zu beachten?
Das Erlernte wird in diesem Workshop auch in Form von kleinen praktischen Übungen umgesetzt und getestet. Begleitet wird dieser Workshop von den Medienpädagoginnen Fee Krämer und Ulrike Küchler.
Ein Angebot der Medienanstalt Berlin-Brandenburg in Kooperation mit der ZLB.
Für eine 4.-6. Klasse. Anmeldung erforderlich.“
Mehr: https://www.zlb.de/kalender-detail/kalender/workshop-recherchieren-im-netz-17.html
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Museen von A bis Z
http://www.berlin.de/museum/a-bis-z/?pk_campaign=monatstipps
Kostenloser Museumseintritt für Kinder und Jugendliche (04.12.2018)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17099.pdf
Ausstellungen und Events auf „berlin.de“
http://www.berlin.de/kultur-und-tickets/
Bildung und Erholung in der Freizeit
„Jugendarbeit gestaltet auch die Freizeit der Kinder und Jugendlichen auf vielfältige Weise und lädt zur Beteiligung ein (…) Diese Angebote der Jugendarbeit werden sowohl durch freie Träger der Jugendhilfe als auch, auf bezirklicher und auf Landesebene, durch die öffentlichen Träger durchgeführt.“
Mehr: https://www.berlin.de/sen/jugend/jugend/freizeit/
Berliner FamilienPass 2019
„Freizeit, Kultur und mehr. Alles drin - für weniger! (…)
Der Berliner FamilienPass bietet Ihnen 300 Coupons mit Preisvorteilen und über 200 Verlosungen für eine abwechslungsreiche, preisgünstige Freizeitgestaltung mit Ihrer Familie. Alle Berliner Familien dürfen den Pass nutzen - unabhängig vom Einkommen.“
Mehr: https://www.jugendkulturservice.de/de/passhefte/berliner-familienpass/index.php
BVG: Kostenloses Schülerticket
Mehr: https://www.bvg.de/schuelerticket
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Schulträger, Schulaufsicht und Jugendamt
Abgerufen am: 25.01.2019. Aktuallisiert: 01.08.2019
Stadträtin: : Heike Schmitt-Schmelz (SPD)
Büro der Stadträtin
Raum 421 a
Tel (030) 9029-14000
Fax (030) 9029-14004
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schul- und Sportamt:
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Leitung: Herr Jauch
Tel.: (030) 9029-14620, Fax: (030) 9029-14625
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schulamt / Schulorganisation
Sprechzeit: Mo-Fr 9.00 – 13.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
- Durchführung des Anmeldeverfahrens für die Klassen 1, 5 und 7 unter Beachtung der GrundschulVO und der Sek I VO
- Widerspruchsbearbeitung
- Überwachung der Teilnahme der einzuschulenden Kinder an Sprachfördermaßnahmen
- Sicherung der Schulpflicht: Bearbeitung von Schulversäumnisanzeigen, Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Enge Kooperation mit Schulen und JA
Kontakt:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Schulorganisation
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Fax:(030) 9029-14650
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/
Ansprechpartner*innen im Schulamt
Schul- und Sportamt, Schulentwicklung; Mittagessen, Gebäude, Beförderung; Schulorganisationhttps://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/artikel.567295.php (Anmerkung: Diese Seite ist nicht mehr aktuell)
Schulentwicklungsplanung:
Frau Paul-Beckmann
Tel (030) 9029-14630
Fax (030) 9029-14637
Schulorganisation:
- Gruppenleitung, Widerspruchsbearbeitung,
Herr Wartenberg, SchulOrg 1, Raum 246, Tel (030) 9029-14640, Fax (030) 9029 - 14650, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Schulplatzvergabe insbesondere weiterführende Schulen 5. Klasse,
Frau Molesti, SchulOrg 3, Raum 218b, Tel (030) 9029-14642, Fax (030) 9029-14650, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Schulplatzvergabe insbesondere weiterführende Schulen 7. Klasse,
Frau Just, SchulOrg 4, Raum 218b, Tel (030) 9029-14643, Fax (030) 9029-14650, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Schulplatzvergabe insbesondere Grundschulen Charlottenburg 1. Klasse,
N.N., SchulOrg 5, Raum 218a, Tel (030) 9029-14644, Fax (030) 9029-14650, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Schulplatzvergabe insbesondere Grundschulen Wilmersdorf 1. Klasse,
Herr Drümmer, SchulOrg 8, Raum 218a, Tel (030) 9029-14645, Fax (030) 9029-14650, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Schulplatzvergabe, Übergang Willkommensklasse in Regelbereich,
N.N., SchulOrg 9, Raum 218, Tel (030) 9029-14648, Fax (030) 9029-12929, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Regionale Koordinierungsstelle, Schulplatzvergabe in Willkommensklassen,
Frau Gökcek, SchulOrg 7, Raum 218, Tel (030) 9029-14649, Fax (030) 9029-12929, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Regionale Koordinierungsstelle, Schulplatzvergabe in Willkommensklassen,
Frau Liesenfeld, Sen BFJ 04 , Raum 218, Tel (030) 9029-12928, Fax (030) 9029-12929, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Schulaufsicht http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/artikel.202179.php
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (Abgerufen am 20.09.2019)
- Referatsleitung,
Frau Simone Geisler
Waldschulallee 29, 14055 Berlin
Tel (030) 9029-25102, Fax (030) 9029-25109, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Sekretariat der Referatsleiterin und der Gymnasien
Hr. Taterra, Tel (030) 9029-25101, Fax (030) 9029-25109, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Stellv. Referatsleitung, Integrierte Sekundarschulen, Fr. Lecke, Tel (030) 9029-25103, Fax (030) 9029-25108, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Gymnasien und zweiter Bildungsweg,
Hr. Grunenwald, Tel (030) 9029-25105, Fax (030) 9029-25109
- Grundschulen
Fr. Pflüger, Tel (030) 9029-25104, Fax (030) 9029-25108, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Grundschulen und Förderzentren
Fr. Kuntzsch Tel. (030)9029 -25149, Fax (030) 9029-25109, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Sekretariat Sekretariat der Grundschulen, Integrierten Sekundarschulen und Förderzentren
Fr. Toussaint, Tel (030) 9029-25114, Fax (030) 9029-25108
- Klärungsstelle für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
Fr. Liesenfeld, Fr. Hecke, Tel (030) 9029-25121, Fax (030) 9029-25128
- Fachaufsicht über ergänzende Förderung und Betreuung, Erteilung von Betriebserlaubnissen
Fr. Neuse-Pohl, Tel (030) 9029-25106, Fax (030) 9029-25109, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Verwaltungsleiterin
Fr. Wahrenburg, Tel (030) 9029-25111, Fax (030) 9029-25109
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Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Charlottenburg-Wilmersdorf
Das SIBUZ hat die Aufgabe, bei allen schulpsychologischen, inklusionspädagogischen und sonderpädagogischen Fragen auf dem Weg zur inklusiven Schule zu beraten und zu unterstützen.
Im SIBUZ arbeitet ein multiprofessionelles Team. Es besteht aus Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Pädagoginnen und Pädagogen, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Leitung: Patrick Lang, Waldschulallee 31, 14055 Berlin -Tel.:030 9029-25150 (AB)- Fax:030 9029-25155 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/artikel.202191.php
Schulbezogene Jugendsozialarbeit
http://www.berlin.de/sen/jugend/jugend/jugendsozialarbeit/artikel.340995.php
http://www.berlin.de/sen/jugend/jugend/jugendsozialarbeit/
Kooperation von Schule und Jugendhilfe in Berlin
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/kooperation-schule-jugendhilfe-berlin/
Schulpsychologie
http://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/schulpsychologie/
Charlottenburg-Wilmersdorf: Tel. (030) 9029 25150
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugendamt/
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/jugend/aufgabengebiete_jugendamt.html
Kontakt:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Jugendamt Leitung: Herr Dr. Thuns
Tel (030) 9029-14812
Fax (030) 9029-14819
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aufgaben des Jugendamtes
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugendamt/wir-ueber-uns/
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugendamt/a-z/
Was Jugendämter leisten
http://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/
Kinderschutz und Krisentelefon
Mo-Fr 08.00 – 18.00 Uhr, Tel (030) 9029-15555
sonst auch: Berliner Hotline Kinderschutz- rund um die Uhr, auch am Wochenende: Tel (030) 610066
Regionale Sozialpädagogische Dienste (RSD)
Der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) ist der Basisdienst des Jugendamtes. Er ist eine allgemeine Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen und familiären Problemen.
Mehr: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugendamt/regionalteams/artikel.205681.php
Rechtsvorschriften und Rahmenverträge für den Bereich Jugend und Familie
http://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rechtsvorschriften/
Ausführungsvorschriften zur Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch den Träger der Sozialhilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (AV SchulEH)
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_schuleh-571923.php
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Facility Management
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt (--> Schulgebäude)
Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger
Büro des Stadtrates:
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Raum 410
Tel (030) 9029-12001; Fax (030) 9029-12005
Serviceeinheit Facility Management. Fachbereich Immobilienwirtschaft, Gebäudemanagement
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/interne-dienste/facility-management/immobilien/
Fachbereichsleitung: Herr Gerlach
Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Raum: 5046
Tel.:(030) 9029-16300; Fax:(030) 9029-16305
Gebäudeservice
Grundschulen: Zi 5031, Tel (030) 9029-16623
Oberschulen: Zi 5031, Tel (030) 9029-16622
Jugendfreizeitstätten: Zi 5025, Tel (030) 9029-16624
Planungen für Neubauten, Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Bereich Schulen, Sport, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Brunnen
Planung, Bauanträge, Vertrags- und Vergabeangelegenheiten von Mitteln für Sonderprogramme abgeschlossener Maßnahmen außerhalb des Haushaltplanes, dazu gehören Sanierungen und Erneuerungen an oder in Gebäuden, wenn eine Reparatur nicht mehr ausreichend oder möglich ist.
Teamleitung: Herr Scherf, Zi 5016, Tel 9029-16633
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/interne-dienste/facility-management/hochbau/
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Informationen aus der Senatsbildungsverwaltung:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
Tel.:(030) 90227 – 5050; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Organigramm:
http://www.berlin.de/sen/bjf/ueber-uns/leitung-und-organisation/die-abteilungen/
https://www.berlin.de/sen/bjf/ueber-uns/leitung-und-organisation/die-abteilungen/organigramm.pdf
- Aktuell nicht verfügbar
„Einstieg“ und vielfältige Informationen: http://www.berlin.de/sen/bjf/
Newsletter von SenBJF
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/newsletter/
Ihre Ansprechpartner (Stand: 20.09.2019)
„Wenn Sie Rat oder Hilfe zu Angelegenheiten aus den Bereichen Schule, Jugend, Familie oder Wissenschaft benötigen, erhalten Sie hier Informationen über die richtigen Ansprechpartner bei Fragen, Sorgen, Wünschen und Anregungen.“
Mehr: http://www.berlin.de/sen/bjf/service/ihre-ansprechpartner/
Qualitäts- und Beschwerdemanagement
Roland Leiblich- Tel.: 90227 5452
Barbara Schäfer - Tel.: 90227 6030 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Derviş Hızarcı - Tel.: 90227 5833, Raum 3 C 40 (Antidiskriminierungsbeauftragter)
Ruby Mattig-Krone - Tel.: 90227 5330 ruby.mattig-Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Info-Punkt: Tel.: 90227 5000 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Schulen und Kitas in der Nähe
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/
https://www.bildung.berlin.de/Umkreissuche/
Elterninfo zu Schulanmeldung vom 19. September bis 2. Oktober 2019 und Einschulung
“Liebe Eltern, die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 geboren ist, wird es im Jahr 2020 eingeschult.
Schulanmeldung - So geht's!
In der Broschüre “Schulanmeldung – so geht’s!” finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie für die Schulanmeldung Ihres Kindes wissen müssen. (…)
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 19. September bis 2. Oktober 2019 in der für Sie zuständigen Grundschule an.
Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet. (…)
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 31. März 2015 geboren ist, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht. (…)
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei. Hierfür muss bis Februar 2020 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen. (…)
Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erfahren Sie, wie der Termin für die Untersuchung mit Ihnen vereinbart wird.
Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. “
Mehr: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/
Bildung für Flüchtlinge
„Willkommen in Berlin!
Wir begrüßen Sie herzlich in unserer Stadt und hoffen, dass Sie sich in Ihrer neuen Umgebung schnell zurechtfinden und wohlfühlen. Berlin unterstützt Sie und Ihre Kinder mit zahlreichen Angeboten (…)
Informationsblatt
Informationen für Flüchtlinge mit Schulkindern Deutsch
Information for refugees with schoolchildren English
Broschüre: Neu in Deutschland? Infos und Tipps rund um Schule in Berlin
Diese Broschüre bietet Familien mit schulpflichtigen Kindern, die neu nach Deutschland gekommen sind, wertvolle Tipps und Informationen rund um Schule in Berlin. Sie informiert über die Aufgaben und Rechte von Eltern und Schülern, die Aufnahme in eine Willkommensklasse, die Angebote des Bildungspaketes oder die Ganztagsschule.
Die Broschüre steht in neun Sprachen zur Verfügung“
Mehr: https://www.berlin.de/sen/bjf/fluechtlinge/#neu/
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Rechtsvorschriften (Schulgesetz, Verordnungen, Ausführungsvorschriften)
http://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/
Schulgesetz - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (GVBl. S. 255)
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
Verwaltungsvorschriften: http://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/verwaltungsvorschriften/
Verwaltungs-Rundschreiben
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/
Datenschutzbriefe
https://www.egovschool-berlin.de/datenschutzbriefe
Leitfaden zum Umsetzen der Datenschutzgrundverordnung an Berliner Schulen: https://www.egovschool-berlin.de/sites/default/files/Leitfaden.pdf
Urheberrecht in der Schule. Übersichten und Entscheidungshilfe
Mehr: www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/medien/lehr-und-lernmittel/urheberrecht-in-schulen-2017.pdf
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Bildungsstatistik und Berichte
http://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungsstatistik/
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Schulinspektion
„Die Schulinspektion betrachtet und bewertet die Qualität der Berliner Schulen durch eine professionelle Außensicht. Sie ergänzt damit die Selbsteinschätzung der Schulen, zu der diese im Rahmen ihrer Eigenverantwortung verpflichtet sind. Damit wird auch eine Vergleichbarkeit der schulischen Entwicklungen gewährleistet. (…)
Berichte der Schulinspektion
Bis zum Sommer 2011 wurden alle Schulen mindestens einmal inspiziert, bis zum Sommer 2017 ein zweites Mal. Die Ergebnisse einer Inspektion werden in Form von Kurzberichten online veröffentlicht. Sie finden den Kurzbericht der jeweiligen Schule im Schulverzeichnis.(…)“
Mehr: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/schulinspektion/
Schulinspektion im Land Berlin
https://www.isq-bb.de/wordpress/schulinspektion/berlin_schulinspektion/
Ergebnisberichte der Wirkungsstudie Schulinspektion
Das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJF) beauftragt, eine Studie zu Auswirkungen von Schulinspektion durchzuführen. Die Ergebnisberichte können Sie hier einsehen.
Erster Ergebnisbericht „Befragung zur Wirkung von Schulinspektion in Berlin“: https://www.isq-bb.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/05/ISQ_Ergebnisbericht_Schulinspektion_Berlin_final.pdf
Zweiter Ergebnisbericht “Längsschnittstudie zur Wirkung von Schulinspektion in Berlin”: https://www.isq-bb.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/05/ISQ_Ergebnisbericht_Schulinspektion_Berlin_Laengsschnitt_final.pdf
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Schule gegen sexuelle Gewalt
„Auf diesem Portal finden Schulen Informationen und Hilfestellungen, um Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt zu erarbeiten. Landesspezifische Angebote und Regelungen sind am Ende des jeweiligen Themenbereiches aufgeführt.“
https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/home/
Gewaltprävention und Unterstützungsangebote
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/praevention-in-der-schule/gewaltpraevention/
Schulverweigerung
- Informationen für Eltern / Informationen für Lehrkräfte
- Schuldistanz Handreichung für Schule und Sozialarbeit
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/praevention-in-der-schule/schulverweigerung/
„Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin
ist ein Projekt der Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH und wird gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung“
https://www.berlin-suchtpraevention.de/wp-content/uploads/2019/01/181219_Elternratgeber_FINAL.pdf
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Unterricht (Informationen zu Fächer, Rahmenlehrplänen, individuellem Lernen, Schulqualität, Kooperationspartnern etc.)
http://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/
Portal Rahmenlehrplan Online Berlin-Brandenburg
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/rlp-online/startseite/
Siehe auch: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/informationen_senbjw/
Sowie: http://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/faecher-rahmenlehrplaene/rahmenlehrplaene/#anhoerung
Leistungsbewertung - Informationen zum Rahmenlehrplan 1 bis 10
Weiter: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/implementation/Informationsbriefe/Infobrief_Leistungsbeurteilung_final.pdf
Schulabschlüsse
http://www.isq-bb.de/forschung/veroeffentlichungen/
Abitur Berlin 2018 - Ergebnisbericht:
https://www.isq-bb.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/01/Zentralabitur_Bericht_2018_Endversion_2019-01-03.pdf
Auf Kurs zum Abitur. Wegweiser für die gymnasiale Oberstufe Schuljahr 2019/2020
Checkliste zur Wahl der Kurse und Prüfungsfächer
Beides zu erreichen über die entsprechenden Links in: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/gymnasium/?fbclid=IwAR2cukoRRTPgGu57hM1ObM04mgPDmulFAoa44hQdlpsCykX0esBReSnaBZk#wegweiser
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Ergebnisbericht der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität
Band 1: Bericht: Ergebnisbericht der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität
Band 2: Grafiken
http://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bauen-und-sanieren/neue-schulen/
Musterraumprogramme
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bauen-und-sanieren/musterraumprogramme/
Berliner „Schulbauoffensive“:
https://www.berlin.de/schulbau/
Neue Raum‐und Funktionsprogramme (SenBJF Referat I D)
https://onedrive.live.com/?authkey=%21APZQA3zGG9uWWiE&cid=7A61FC76C9AE0220&id=7A61FC76C9AE0220%21499&parId=7A61FC76C9AE0220%21490&o=OneUp
Maßnahmen- und Finanzen
https://www.berlin.de/schulbau/massnahmen-und-finanzen/
Baufachliche Standards
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bauen-und-sanieren/bauliche-standards/
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Das Bildungspaket (BuT)
"Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sogar ohne jegliche Altersbeschränkung.
Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen keine Leistungen aus dem Bildungspaket.“
http://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/
Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29, 30 SGB II, den §§ 34, 34a, 34b SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG (AV-BuT) vom 6. Dezember 2011 (ABl. S. 3044) in der geänderten Fassung vom 22. Juli (ABl. S. 5560)
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_but-604137.php
Siehe auch: https://service.berlin.de/dienstleistung/324466/
Bildungspaket – Fachinformationen
http://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/fachinfo/#traegerhinweis
Begabungsförderung
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/foerderung/begabungsfoerderung/
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Gremien
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern/
Landesschulbeirat: Termine der Sitzungen 2018/2019: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulkultur/mitwirkung/mitwirkung-berlin/lsb-berlin/?L=0
Landesschülerausschuss Berlin (LSA): https://lsaberlin.de/
Landeselternausschuss (LEA): http://www.leaberlin.de/
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Ferientermine 2016 - 2024
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/kalender/ferien/artikel.420979.php
Interkultureller Kalender 2019:
https://www.berlin.de/lb/intmig/service/interkultureller-kalender/#kalenderdownload
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Aus dem Abgeordnetenhaus (https://www.parlament-berlin.de/de/Startseite)
Plenarunterlagen
https://www.parlament-berlin.de/de/Dokumente
http://www.parlament-berlin.de/de/Dokumente/Plenarmaterialien
Einladung mit Tagesordnung zur 47. Plenarsitzung am Donnerstag, dem 26. September 2019, 10.00 Uhr: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/einladung/plen18-047-e.pdf
Beschlüsse des Rates der Bürgermeister
https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/buergermeister-von-berlin/rat-der-buergermeister/beschluesse/
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Sitzungsunterlagen der Ausschüsse http://www.parlament-berlin.de/de/Dokumente/Sitzungsuebersicht
Vorgänge: https://www.parlament-berlin.de/de/Dokumente/Vorgangsuebersicht
42.öffentliche Sitzung am 08.08.2019
Beschlussprotokoll https://www.parlament-berlin.de/ados/18/BildJugFam/protokoll/bjf18-042-bp.pdf
Inhaltsprotokoll https://www.parlament-berlin.de/ados/18/BildJugFam/protokoll/bjf18-042-ip.pdf
43. öffentliche Sitzung am 22. August 2019
Beschlussprotokoll: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/BildJugFam/protokoll/bjf18-043-bp.pdf
Inhaltsprotokoll: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/BildJugFam/protokoll/bjf18-043-ip.pdf
44. öffentliche Sitzung am 5. September 2019
Beschlussprotokoll: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/BildJugFam/protokoll/bjf18-044-bp.pdf
Inhaltsprotokoll: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/BildJugFam/protokoll/bjf18-044-ip.pdf
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Antworten auf Parlamentarische Anfragen:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/; https://www.parlament-berlin.de/de/Aktuelles-und-Presse/Parlamentarische-Anfrage/Schriftliche-Anfragen---aktuell
Anmerkung: Das hier angegeben Datum bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antwort der zuständigen Senatsstelle. Das Datum des Eingangs beim Abgeordnetenhaus und das der Veröffentlichung kann davon (erheblich) abweichen.
Die Vergabe von Grundschulplätzen für das Schuljahr 2019/2020 (13.08.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20322.pdf
Schulen des Sports (14.08.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20391.pdf
Kindergesundheit (2)-Kita (14.08.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20351.pdf
Umsetzung des Digitalpakts an den Berliner Schulen (22.08.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20412.pdf
Gute Arbeit für gutes Essen–Arbeitsbedingungen bei Schulcaterern in Berlin (23.08.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20452.pdf
Schulmusikstudium an der Universität der Künste (UdK) II (27.08.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20497.pdf
Finanzierung von entstandenen Schulbauschäden auf Außenflächen aufgrundder Berliner Schulbauoffensive (BSO) (31.08.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20503.pdf
Neuregelung des § 55a Abs. 3 SchulG – Geschwisterkinder und ihreSchulplatzansprüche (31.08.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20542.pdf
Kindergesundheit (3) – Grundschule (03.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20510.pdf
Klassenstärken in den Schulen in Berlin (04.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20558.pdf
Unterrichtsausfall an den Berliner Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 (05.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20602.pdf
Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? (06.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20624-20744.pdf
Ganztagsschulen für alle–Wie sieht's im neuen Schuljahr 2019/2020 aus? (06.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20610.pdf
Entwicklung der Schulabschlüsse in den Bezirken im Schuljahr 2017/2018 (06.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20600.pdf
Ergebnisse der Sprachtests von Kita-Kindern im Jahr 2018 (09.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20608.pdf
Entwicklung der Schulschwänzer/innen in den Bezirken im 1. Schulhalbjahr2018/2019 (10.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20601.pdf
Grundschulen: Klassenfrequenz, Schulweg, Schulhöfe (10.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20593.pdf
Ergebnisse der Sprachtests von Nicht-Kita-Kindern im Jahr 2018 sowieTeilnahme an den verpflichtenden Sprachtests und an der verpflichtendenSprachförderung (11.09.2019)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-20609.pdf
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Studien / Umfragen
Mehr Studien auf der Homepage:
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/12-nachrichten/321-studien-umfragen
23.10.2018
OECD-Bericht zu Bildungsgerechtigkeit: Equity in Education: Breaking down barriers to social mobility
„Die Postleitzahl der Schule ist in vielen Ländern noch immer der beste Indikator für die Qualität der Bildung, die ein Kind erhalten wird. Der neue OECD-Bericht "Chancengleichheit in der Bildung: Abbau von Hindernissen für soziale Mobilität" zeigt, dass es kein Land gibt, in dem der soziale Hintergrund nicht über Bildungserfolg mitentscheidet. Allerdings gibt es Länder, in denen der soziale Status der Eltern eine vergleichsweise geringe Rolle spielt.“
http://www.oecd.org/berlin/publikationen/equity-in-education.htm
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„Endstation Depression“ – Wenn Schülern alles zu viel wird
„Kopfschmerzen, Magendrücken und am Ende erschöpft und depressiv: Immer mehr Schüler sind psychisch krank. Ein zentraler Grund: Stress. Doch was setzt Schüler so unter Druck? Und warum bekommen bereits Kinder ein Burnout?“
Mehr: https://www.kkh.de/presse/services/endstation-depression.html
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Schulbuchstudie Migration und Integration (Beauftragete für Migration, Flüchtlinge und Integration)
Die vorliegende Studie beleuchtet, ob und wie Schulbücher Integration, Migration und die damit einhergehende gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Die Studie regt den kritischen Diskurs an und bietet die Grundlage für die Weiterentwicklung und Verbesserung von Schulbüchern.
https://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/IB/Schulbuchstudie_Migration_und_Integration_09_03_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=7
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Umgang mit Heterogenität in Schule und Unterricht
Studie 2017: http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/13277.pdf
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Berlin-Studie Wissenschaftliche Begleitstudie zur Berliner Schulstrukturreform
http://www.dipf.de/de/forschung/projekte/berlin-studie
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Otto Brenner Stiftung : Verdeckte PR in Wikipedia. Das Weltwissen im Visier von Unternehmen
https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/AH76_Wikipedia_Oppong_2014_01_13.pdf
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Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DJW)
Fast jedes zehnte Kind geht auf eine Privatschule – Nutzung hängt insbesondere in Ostdeutschland zunehmend vom Einkommen der Eltern ab.
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.610567.de/18-51-1.pdf
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